Entsprechend der Bedarfsermittlung
im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 19 Abs. 3 KiBiz i.V.m. § 70 SGB VIII
werden die in der Anlage 1* aufgelisteten Kindpauschalen unterteilt nach
Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gemäß § 21 Abs. 1
KiBiz für das Kindergartenjahr 2010/2011 beschlossen, entsprechend für die
Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.
Sachdarstellung :
Am 23. und 24.11.2009 fanden in den
Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2010/2011
statt. Am 11.1.2010 wurde der Abgleich der Anmeldungen in der
Arbeitsgemeinschaft bestehend aus Leiterinnen der Kitas und dem Jugendamt
vorgenommen. Seit diesem Termin laufen
ständig Gespräche und Veränderungen in den Anmeldungen erfolgen beinah täglich.
Diese Änderungen ergeben sich durch die neuen Angebote der Einrichtungen, die
dann wieder Gespräche mit den Eltern und veränderte Anmeldezahlen nach sich
ziehen.
Es kann festgestellt werden, dass die
Anmeldezahlen der Rechtsanspruchskinder (ab 3 Jahren) rückläufig sind. Aufgrund
dessen haben mehrere Einrichtungen freie Kindergartenplätze gemeldet. Die
freien Kindergartenplätze stehen somit für die Umwandlung von Gruppentyp III
(3- 6 jährige) in den Gruppentyp I (2-6 jährige) zur Verfügung. Mit den Trägern
der Einrichtungen, die für eine Gruppenumwandlung in Frage kamen, wurde
vereinbart, dass unter der Bedingung, dass die U 3 Plätze durch das Land
genehmigt werden, ab dem neuen Kindergartenjahr 2010/2011 dort der Gruppentyp 1
neu oder erweitert angeboten werden kann.
Änderungen im Betreuungsangebot
hinsichtlich des Ausbau U 3 sollen zum Kindergartenjahr 2010/2011 in folgenden
Einrichtungen vorgenommen werden:
Kindertageseinrichtung St. Georg:
Umwandlung einer Gruppe III in
Gruppentyp I mit 4-6 Plätzen für 2 jährige Kinder
Kindertageseinrichtung St. Josef:
Umwandlung einer weiteren Gruppe III in
Gruppentyp I mit 6 Plätzen für 2 jährige Kinder,
die Einrichtung hält dann zwei Gruppen
Typ I vor mit insgesamt 12 Plätzen für 2 jährige Kinder
Kindertageseinrichtung St. Martinus:
Umwandlung einer weiteren Gruppe III in
Gruppentyp I mit 6 Plätzen für 2 jährige Kinder,
die Einrichtung hält dann zwei Gruppen
Typ I vor mit insgesamt 12 Plätzen für 2 jährige Kinder
Kindertageseinrichtung St. Antonius:
Umwandlung einer Gruppe III in
Gruppentyp I mit 4-6 Plätzen für 2 jährige Kinder
Das Angebot für 2 jährige Kinder besteht
dann ab dem kommenden Kindergartenjahr auch in den Ortsteilen Hüthum und
Vrasselt.
Insgesamt wird das Jugendamt Emmerich
beim LVR Rheinland für das Kindergartenjahr 2010/2011 insgesamt – (diese Zahlen
können Sie der Tischvorlage am Sitzungstag entnehmen) - U 3 Plätze in Kindertageseinrichtungen für
Kinder beantragen.
Darüber hinaus ist in der Einrichtung
St. Antonius die Umwandlung einer Regelgruppe in eine integrative Gruppe zum
Kindergartenjahr 2010/2011 in Planung. Die Gespräche mit dem Landschaftsverband
Rheinland und eine Besichtigung vor Ort haben am 17.02.2010 stattgefunden. Eine
Entscheidung des LVR Rheinland, ob für dieses Angebot eine Betriebserlaubnis
erteilt werden kann, wird in den nächsten Tagen erfolgen. Erst nach dieser
Entscheidung können die Kindpauschalen für diese Einrichtung endgültig
berechnet werden.
Im Kindergartenjahr 2009/2010 wurden bis
zu zwei Überbelegungsplätze in verschiedenen Kindertageseinrichtungen
finanziert, da bei den Anmeldungen bereits feststand, dass das Platzangebot der
Einrichtung nicht ausreichend ist und andere Einrichtungen im Umkreis ebenfalls
keine freien Plätze zur Verfügung hatten. Daraufhin haben die
Kindertageseinrichtungen mehr Kindpauschalen erhalten und konnten bzw. mussten
mehr Personalstunden einsetzen. Im
kommenden Kindergartenjahr 2010/2011 sieht die Situation so aus, dass durch
freie Kindergartenplätze in verschiedenen Einrichtungen
Überbelegungsfinanzierungen wegfallen und darüber hinaus freie Plätze nicht
voll finanziert werden können. Hier bedarf es auch der Beachtung des +/- 10 %
Korridors zwischen dem herausgegebenen Budget und der hinterher tatsächlichen
Belegung. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde entschieden, für Kinder, die
erst im Laufe des Kindergartenjahres aufgenommen werden, im Rahmen der
Budgetfinanzierung die vollen Pauschalen zu gewähren. Ebenso wurden
Einrichtungen mit freien Plätzen über die Anmeldezahlen hinaus Kindpauschalen
gewährt, da davon ausgegangen werden kann, dass diese im laufenden
Kindergartenjahr noch belegt werden. Dies ist jedoch nicht in solch einem
Rahmen möglich, dass Einrichtungen ihr bisheriges Personal finanzieren können.
Die Entscheidungen hierüber liegen jedoch letztendlich beim Träger.
Hierzu muss auch ergänzend erklärt
werden, dass nicht alle Einrichtungen mit freien Kindergartenplätzen dazu
geeignet sind, Kinder unter 3 Jahren
aufzunehmen, bzw. der Bedarf von Eltern dort noch nicht vorliegt. Insgesamt ist festzuhalten, dass es lt.
Mitteilungen der Kindertageseinrichtungen kaum Wartelisten gibt.
Derzeit ist unklar, wie viele Eltern
ihre Kinder nicht angemeldet haben und im laufenden Kindergartenjahr dann doch
noch ihren Rechtsanspruch (für Kinder ab 3 Jahren) geltend machen werden.
Gründe hierfür können Sprachschwierigkeiten, Verpassen des Anmeldetermins oder
Zuzug aus anderen Gemeinden sein. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlagen
laufen noch Abfragen über Einwohnermeldedaten und eine Auswertung. Ob diese bis
zum Sitzungstermin abgeschlossen sein kann, ist noch unklar. Die Verwaltung
geht jedoch davon aus, mit der Anzahl der vorgeschlagenen Plätze gut
aufgestellt zu sein.
Da die gesamten Planungen erheblichen
Zeitaufwand benötigen und die Verwaltung den Anspruch hat, positive
Veränderungen für die Kindertageseinrichtungen bis zum Schluss berücksichtigen
zu können, erfolgt die endgültige Aufstellung für den JHA als Tischvorlage. Die
Verwaltung bittet hierfür um Verständnis.
Im Bereich der Kindestagespflege werden
die Plätze weiterhin ausgebaut. Hier müssen auch die Landeszuschüsse nach dem
KiBiz beantragt werden. Es wird die Förderung für 60 Tagespflegeplätze für
Kinder unter 3 Jahren und für 5 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis
zum Schuleintritt gem. § 22 I KiBiz beantragt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Gez.
Der Vorsitzende