Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldung gem. § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2010/2011
Vorlage
04 - 15 0148/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 

Entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 19 Abs. 3 KiBiz i.V.m. § 70 SGB VIII werden die in der Anlage 1* aufgelisteten Kindpauschalen unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2010/2011 beschlossen, entsprechend für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.

Sachdarstellung :

Am 23. und 24.11.2009 fanden in den Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2010/2011 statt. Am 11.1.2010 wurde der Abgleich der Anmeldungen in der Arbeitsgemeinschaft bestehend aus Leiterinnen der Kitas und dem Jugendamt vorgenommen.  Seit diesem Termin laufen ständig Gespräche und Veränderungen in den Anmeldungen erfolgen beinah täglich. Diese Änderungen ergeben sich durch die neuen Angebote der Einrichtungen, die dann wieder Gespräche mit den Eltern und veränderte Anmeldezahlen nach sich ziehen.

 

Es kann festgestellt werden, dass die Anmeldezahlen der Rechtsanspruchskinder (ab 3 Jahren) rückläufig sind. Aufgrund dessen haben mehrere Einrichtungen freie Kindergartenplätze gemeldet. Die freien Kindergartenplätze stehen somit für die Umwandlung von Gruppentyp III (3- 6 jährige) in den Gruppentyp I (2-6 jährige) zur Verfügung. Mit den Trägern der Einrichtungen, die für eine Gruppenumwandlung in Frage kamen, wurde vereinbart, dass unter der Bedingung, dass die U 3 Plätze durch das Land genehmigt werden, ab dem neuen Kindergartenjahr 2010/2011 dort der Gruppentyp 1 neu oder erweitert angeboten werden kann.

 

Änderungen im Betreuungsangebot hinsichtlich des Ausbau U 3 sollen zum Kindergartenjahr 2010/2011 in folgenden Einrichtungen vorgenommen werden:

 

Kindertageseinrichtung St. Georg: 

Umwandlung einer Gruppe III in Gruppentyp I mit 4-6 Plätzen für 2 jährige Kinder

 

Kindertageseinrichtung St. Josef:

Umwandlung einer weiteren Gruppe III in Gruppentyp I mit 6 Plätzen für 2 jährige Kinder,

die Einrichtung hält dann zwei Gruppen Typ I vor mit insgesamt 12 Plätzen für 2 jährige Kinder

 

Kindertageseinrichtung St. Martinus:

Umwandlung einer weiteren Gruppe III in Gruppentyp I mit 6 Plätzen für 2 jährige Kinder,

die Einrichtung hält dann zwei Gruppen Typ I vor mit insgesamt 12 Plätzen für 2 jährige Kinder

 

Kindertageseinrichtung St. Antonius:

Umwandlung einer Gruppe III in Gruppentyp I mit 4-6 Plätzen für 2 jährige Kinder

 

Das Angebot für 2 jährige Kinder besteht dann ab dem kommenden Kindergartenjahr auch in den Ortsteilen Hüthum und Vrasselt.

 

Insgesamt wird das Jugendamt Emmerich beim LVR Rheinland für das Kindergartenjahr 2010/2011 insgesamt – (diese Zahlen können Sie der Tischvorlage am Sitzungstag entnehmen) -  U 3 Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder beantragen.

 

Darüber hinaus ist in der Einrichtung St. Antonius die Umwandlung einer Regelgruppe in eine integrative Gruppe zum Kindergartenjahr 2010/2011 in Planung. Die Gespräche mit dem Landschaftsverband Rheinland und eine Besichtigung vor Ort haben am 17.02.2010 stattgefunden. Eine Entscheidung des LVR Rheinland, ob für dieses Angebot eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann, wird in den nächsten Tagen erfolgen. Erst nach dieser Entscheidung können die Kindpauschalen für diese Einrichtung endgültig berechnet werden.

Im Kindergartenjahr 2009/2010 wurden bis zu zwei Überbelegungsplätze in verschiedenen Kindertageseinrichtungen finanziert, da bei den Anmeldungen bereits feststand, dass das Platzangebot der Einrichtung nicht ausreichend ist und andere Einrichtungen im Umkreis ebenfalls keine freien Plätze zur Verfügung hatten. Daraufhin haben die Kindertageseinrichtungen mehr Kindpauschalen erhalten und konnten bzw. mussten mehr Personalstunden einsetzen.  Im kommenden Kindergartenjahr 2010/2011 sieht die Situation so aus, dass durch freie Kindergartenplätze in verschiedenen Einrichtungen Überbelegungsfinanzierungen wegfallen und darüber hinaus freie Plätze nicht voll finanziert werden können. Hier bedarf es auch der Beachtung des +/- 10 % Korridors zwischen dem herausgegebenen Budget und der hinterher tatsächlichen Belegung. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde entschieden, für Kinder, die erst im Laufe des Kindergartenjahres aufgenommen werden, im Rahmen der Budgetfinanzierung die vollen Pauschalen zu gewähren. Ebenso wurden Einrichtungen mit freien Plätzen über die Anmeldezahlen hinaus Kindpauschalen gewährt, da davon ausgegangen werden kann, dass diese im laufenden Kindergartenjahr noch belegt werden. Dies ist jedoch nicht in solch einem Rahmen möglich, dass Einrichtungen ihr bisheriges Personal finanzieren können. Die Entscheidungen hierüber liegen jedoch letztendlich beim Träger.

 

Hierzu muss auch ergänzend erklärt werden, dass nicht alle Einrichtungen mit freien Kindergartenplätzen dazu geeignet sind,  Kinder unter 3 Jahren aufzunehmen, bzw. der Bedarf von Eltern dort noch nicht vorliegt.  Insgesamt ist festzuhalten, dass es lt. Mitteilungen der Kindertageseinrichtungen kaum Wartelisten gibt.

 

 

Derzeit ist unklar, wie viele Eltern ihre Kinder nicht angemeldet haben und im laufenden Kindergartenjahr dann doch noch ihren Rechtsanspruch (für Kinder ab 3 Jahren) geltend machen werden. Gründe hierfür können Sprachschwierigkeiten, Verpassen des Anmeldetermins oder Zuzug aus anderen Gemeinden sein. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlagen laufen noch Abfragen über Einwohnermeldedaten und eine Auswertung. Ob diese bis zum Sitzungstermin abgeschlossen sein kann, ist noch unklar. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, mit der Anzahl der vorgeschlagenen Plätze gut aufgestellt zu sein.

 

Da die gesamten Planungen erheblichen Zeitaufwand benötigen und die Verwaltung den Anspruch hat, positive Veränderungen für die Kindertageseinrichtungen bis zum Schluss berücksichtigen zu können, erfolgt die endgültige Aufstellung für den JHA als Tischvorlage. Die Verwaltung bittet hierfür um Verständnis.

  

Im Bereich der Kindestagespflege werden die Plätze weiterhin ausgebaut. Hier müssen auch die Landeszuschüsse nach dem KiBiz beantragt werden. Es wird die Förderung für 60 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren und für 5 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt gem. § 22 I KiBiz beantragt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

Gez.

Der Vorsitzende