Betreff
Anerkennung und Förderung von Familienzentren in Emmerich am Rhein
hier: Kita St. Martinus, Elten
Vorlage
04 - 15 0144/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 

Die Kindertageseinrichtung St. Martinus  in Elten, unter Trägerschaft der  Kath. Kirchengemeinde St. Martinus, wird als drittes Familienzentrum im Jugendamtsbezirk Emmerich am Rhein ausgewählt.

Sachdarstellung :

Die Kindertageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen können sich zu Familienzentren weiterentwickeln. Ziel ist es dabei, die kinder- und familienorientierten Leistungen zu bündeln, qualitativ weiterzuentwickeln und den Familien ein ganzheitliches Angebot über die Kindertageseinrichtung „aus einer Hand“ anzubieten. 

 

Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren

sollen darstellen:

 

1.         Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien

(z. B. verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien zu Erziehungs-/Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess begleitet wird)

 

2.         Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

(z. B. vermittelt den Zugang zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der Umgebung)

           

3          Kindertagespflege

(z. B. organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit einem Partner bspw. örtliche Kindertagespflegebörse)

 

4          Vereinbarkeit von Beruf und Familie

(z. B. verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es bei der Anmeldung den zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über die Öffnungszeiten der Einrichtungen hinaus gehen)

 

5.         Sozialraumbezug

(z. B. verfügt über Kenntnisse der sozialen Lage in seinem Umfeld)

 

6.         Kooperation und Organisation

(z. B. verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in der Anschriften, zentrale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind)

 

7.         Kommunikation

(z. B. verfügt über einen aktuellen Flyer/Broschüre/Infoblatt mit Darstellungen seines Angebotes)

 

8.         Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

                        (z. B. verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die Entwicklung zum Familienzentrum und über seine Angebote enthält)

 

Vom Landesjugendamt Rheinland wurde der Stadt Emmerich am Rhein ein Kontingent von derzeit fünf Familienzentren bis 2012 zugewiesen. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens, welches auf die Kindertageseinrichtungen in der Zertifizierungsphase zukommt und die in der Vergangenheit bestehenden Unsicherheiten durch Einführung des KiBiz - Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – war die Gewinnung weiterer Familienzentren erschwert. 


Hinzu kommt, dass im Bereich des Jugendamtes Emmerich am Rhein nur wenige Einrichtungen aufgrund ihrer Gruppenanzahl bzw. Umfang der Betreuungszeiten über eine freigestellte Leitung verfügen. Die Umwandlung von Regelgruppen in den Gruppentyp I, Aufnahme von 2-jährigen Kindern, wird derzeit vorrangig von den Kindertageseinrichtungen angestrebt, so dass die Weiterentwicklung zu Familienzentren etwas in den Hintergrund getreten ist. Hinzu kommen geplante Umbaumaßnahmen für den U 3 Ausbau, die in Vorbereitung und Umsetzung den Kindergartenalltag ebenfalls zusätzlich belasten.

 

Die Kindertageseinrichtung, die an der Zertifizierung zum Familienzentrum teilnimmt, erhält einen zusätzlichen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 12.000,- € aus Landesmitteln. Diese Mittel sind sowohl für die Leitung, Koordinierung und das Management des Familienzentrums, wie auch dafür vorgesehen, dass das Familienzentrum die für die Aufgabenstellung notwendigen Angebote bereitstellt oder für die Finanzierung kooperativer Leistungen anderer Institutionen verwendet. Die Mittel können in gleicher Weise für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum (zusätzliches Personal; Finanzierung von Überstunden; Leistungsanreize oder Fortbildung) oder für Beratungsleistungen eingesetzt werden. Dieser zusätzliche Betriebskostenzuschuss soll  ein Anreiz zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren sein.

 

Das Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein wünscht sich die Einrichtung weiterer Familienzentren, verteilt auf verschiedene Träger und Ortsteile, damit alle interessierten Familien von den Angeboten profitieren können. Nachdem es bereits das zertifizierte Familienzentrum Arche Noah in Emmerich gibt, derzeit die Kindertageseinrichtung  St. Antonius Vrasselt auf dem Weg zur Zertifizierung ist, soll nunmehr der Ortsteil Elten Berücksichtigung finden.  

 

Auf Anfragen des Jugendamtes Emmerich am Rhein konnte die Leitung der Kindertageseinrichtung St. Martinus und der Träger, die Kath. Kirchengemeinde St. Martinus, sich mit der Weiterentwicklung zum Familienzentrum identifizieren. Die entsprechende Kirchenvorstandsversammlung findet am 24.02.2010 statt, mit der Tendenz, dass ein Beschluss über die Einrichtung des Familienzentrums in Elten gefällt wird. Das Ergebnis wird dann in der Sitzung bekanntgegeben. Der Träger der Einrichtung wird dann die entsprechenden Zuschussanträge stellen.

 

Die Kindertageseinrichtung St. Martinus ist eine 3-gruppige Einrichtung, die alle Betreuungszeiten nach KiBiz (25, 35 und 45 Std.) anbietet. Darüber hinaus werden derzeit 2 Kinder mit Behinderung im Rahmen der Einzelintegration und derzeit 6 Kinder unter 3 Jahren  betreut. Insgesamt ist ein Ausbau an Plätzen für unter 3-jährige Kinder für 12 Plätze geplant. Ein entsprechender Investitionskostenantrag wurde beim Land gestellt. Die Bewilligung ist erfolgt. Derzeit laufen die Umbauarbeiten, die dann auch die räumlichen Standards für ein Familienzentrum enthalten. 

 

Das Jugendamt Emmerich am Rhein hält die Kindertageseinrichtung St. Martinus für geeignet, sich zum Familienzentrum weiterzuentwickeln und kann somit die Planungen umsetzten, dass es für Eltern im Ortsteil Elten das Angebot des Familienzentrum direkt gibt. Festzuhalten ist aber auch,  dass die Angebote des Familienzentrums darüber hinaus von allen Eltern, die in der Stadt Emmerich am Rhein leben oder zuziehen wollen, genutzt werden können.  

 

Der Träger der Einrichtung wird ab dem Kindergartenjahr 2010/2011, für die Dauer der Zertifizierung,  einen freiwilligen Landeszuschuss in Höhe von jährl. 12.000,00 € und den kommunalen Zuschuss in Höhe von jährl. 6.000,00 €, lt. JHA-Beschluss vom 09.06.2009, erhalten. Die Zuschüsse wurden im Haushalt 2010 einkalkuliert.   

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr  2010  vorgesehen. Produkt:1.100.06.01.01.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

Gez.

Der Vorsitzende