Betreff
Bepflanzung der Emmericher Innenstadt
Vorlage
70 - 15 0285/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 

Der Betriebsausschuss beschließt, dass eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets 2010 nicht möglich ist.

Sachdarstellung :

In den Jahren 2001 – 2003  wurden bereits durch den damaligen Bauhof - heute KBE  - drei Säulen im Stadtgebiet (Rathaus, Alter Markt, Kl. Löwe) aufgestellt. Die Kosten lagen damals bei 1.400 €. Die Maßnahme wurde eingestellt, weil die optische Wirkung der einzelnen Säulen nicht so groß war.

Um  die  Anregung der Eheleute Husung optisch ansprechend umzusetzen ist eine flächendeckende Begrünung mit blühenden Pflanzsäulen oder geschmückten Lampenpfosten notwendig. Die vorgeschlagenen Plätze und Straßen könnte man z. B. mit 28 Geraniensäulen (Rathaus 4Stck., Steinstr. 7 Stck., Alter Markt 3 Stck., Oelstr. 5 Stck., Nonnenplatz 9 Stck.) bestücken. Eine geleaste Geraniensäule (90x90x30, h200cm) kostet  heute für die Zeit von Mai bis Oktober 499,80€/Brutto. Eine Blumenampel je nach Ausführung kostet  zwischen 45,00€ und 61,00€/Brutto. Für eine Anbringung sind jeweils 2 Exemplare pro Standort notwendig. Dies bedeutet, dass Blumenampeln entlang einer Straße mit 10 Laternen mit ca. 1.000,00 € zu Buche schlagen.

28 Geraniensäulen und Blumenampeln entlang dreier Straßen in der Innenstadt führten somit zu Gesamtkosten von ca. 17.000,00 €. Hinzu käme der Aufwand für das Gießen und die Pflege der Blumen. Eine externe Fremdvergabe der Pflege würde die Gesamtkosten auf ca. 20 T€ anwachsen lassen.

Die Finanzierung dieser Maßnahme müsste aus dem Ansatz der Fremdvergaben des Wirtschaftsplanes(WP) der KBE erfolgen.

Die Pflege der Grünflächen der Stadt Emmerich erfolgt seit 2006 nach einem in 2005 vom Betriebsausschuss und Rat verabschiedeten Prioritätenkatalog/Rahmenplan, indem alle städtischen Grünflächen, je nach Priorität, in drei Pflegstufen einsortiert wurden. Die Pflegestufe 1 beinhaltet sechs Pflegegänge, die Pflegestufe 2 vier Pflegegänge und die Pflegestufe 3 zwei Pflegegänge. Für die Umsetzung des Katalogs wurde seinerzeit ein Budget von 110.000 €  zur Verfügung gestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Pflegeinterwalle kam es in den nachfolgenden Jahren zu vermehrten Bürgerbeschwerden  zu dem Pflegestandard der Grünflächen in der unteren Pflegestufe 3 (2 Pflegegänge). Daraufhin beschloss der Betriebsausschuss und Rat die städtischen Grünflächen ab 2009 alle in Pflegstufe 1 (6 Pflegegänge) einzusortieren. Dies hatte zur Folge, dass der Betriebskostenzuschuss für die Grünpflegmaßnahmen um 45.000 €  erhöht wurde. Die genaue Verteilung ergibt sich aus der Auflistung des WP für 2010.

 

Ansatz Fremdvergaben 2010

 

T€

 

Fremdvergaben der Pflegestufe 1 und 2:

110

TWE

Fremdvergaben nach Rahmenvertrag:

55

TWE

Fremdvergabe Rheinpromenade anteilig

30

 

Unterhaltung Spielplätze und Skaterbahn:

31

 

Entsorgung Grünschnitt

45

 

Baumschnitt und Kronenpflege durch die TWE:

43

TWE

Neu- und Ersatzpflanzungen:

8

 

Bekämpfung von Schädlingen:

10

 

Beseitigung von Sturmschäden/Unvorhergesehenes:

5

 

Summe:

337

 

 

 

 

Die Kosten für die Grünflächenpflege in 2009 betrugen ca. 157.000€, die verbleibenden 8.000 € wurden für die Pflege Feuerwehr Emmerich und Vrasselt(3.500€), Turnhalle Vrasselt(900€) und Sonderreinigungen für Volksfeste ausgegeben.

In 2010 verteilen sich die Kosten ähnlich. Die Pflegekosten von 157.000€ steigen bedingt durch Flächenzuwachs um ca. 1.750€. Hinzu kommen die v. g. Kosten für Feuerwehr und Sonderreinigung, sowie eine Sonderdüngemaßnahme von ca. 2.500€ an der Rheinpromenade, aufgrund des schlechten Entwicklungszustandes der dortigen Bäume.

Die nach dem WP 2010 vorhandenen Mittel wären somit, voll ausgeschöpft und verplant. Eine Finanzierung der von den Eheleuten Husung vorgeschlagenen Maßnahme wäre auch in einer weniger umfangreichen Variante - wie oben erläutert  - für die KBE nicht finanzierbar. Hierfür müssten zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden.

 

Angesichts der derzeitigen Haushaltslage kann die Betriebsleitung daher die Vorschläge der Eheleute Husung nicht befürworten.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

Gez.

Der Vorsitzende