Der Betriebsausschuss beschließt, dass eine Umsetzung der
vorgeschlagenen Maßnahme im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets 2010
nicht möglich ist.
Sachdarstellung :
In den Jahren 2001 – 2003
wurden bereits durch den damaligen Bauhof - heute KBE - drei Säulen im Stadtgebiet (Rathaus, Alter
Markt, Kl. Löwe) aufgestellt. Die Kosten lagen damals bei 1.400 €. Die Maßnahme
wurde eingestellt, weil die optische Wirkung der einzelnen Säulen nicht so groß
war.
Um die Anregung der Eheleute Husung optisch
ansprechend umzusetzen ist eine flächendeckende Begrünung mit blühenden
Pflanzsäulen oder geschmückten Lampenpfosten notwendig. Die vorgeschlagenen
Plätze und Straßen könnte man z. B. mit 28 Geraniensäulen (Rathaus 4Stck.,
Steinstr. 7 Stck., Alter Markt 3 Stck., Oelstr. 5 Stck., Nonnenplatz 9 Stck.)
bestücken. Eine geleaste Geraniensäule (90x90x30, h200cm) kostet heute für die Zeit von Mai bis Oktober 499,80€/Brutto.
Eine Blumenampel je nach Ausführung kostet
zwischen 45,00€ und 61,00€/Brutto. Für eine Anbringung sind jeweils 2
Exemplare pro Standort notwendig. Dies bedeutet, dass Blumenampeln entlang
einer Straße mit 10 Laternen mit ca. 1.000,00 € zu Buche schlagen.
28 Geraniensäulen und Blumenampeln entlang dreier Straßen in
der Innenstadt führten somit zu Gesamtkosten von ca. 17.000,00 €. Hinzu käme
der Aufwand für das Gießen und die Pflege der Blumen. Eine externe Fremdvergabe
der Pflege würde die Gesamtkosten auf ca. 20 T€ anwachsen lassen.
Die Finanzierung dieser Maßnahme müsste aus dem Ansatz der
Fremdvergaben des Wirtschaftsplanes(WP) der KBE erfolgen.
Die Pflege der Grünflächen der Stadt Emmerich erfolgt seit
2006 nach einem in 2005 vom Betriebsausschuss und Rat verabschiedeten Prioritätenkatalog/Rahmenplan,
indem alle städtischen Grünflächen, je nach Priorität, in drei Pflegstufen
einsortiert wurden. Die Pflegestufe 1 beinhaltet sechs Pflegegänge, die
Pflegestufe 2 vier Pflegegänge und die Pflegestufe 3 zwei Pflegegänge. Für die
Umsetzung des Katalogs wurde seinerzeit ein Budget von 110.000 € zur Verfügung gestellt. Aufgrund der
unterschiedlichen Pflegeinterwalle kam es in den nachfolgenden Jahren zu
vermehrten Bürgerbeschwerden zu dem
Pflegestandard der Grünflächen in der unteren Pflegestufe 3 (2 Pflegegänge).
Daraufhin beschloss der Betriebsausschuss und Rat die städtischen Grünflächen
ab 2009 alle in Pflegstufe 1 (6 Pflegegänge) einzusortieren. Dies hatte zur
Folge, dass der Betriebskostenzuschuss für die Grünpflegmaßnahmen um 45.000 € erhöht wurde. Die genaue Verteilung ergibt
sich aus der Auflistung des WP für 2010.
Ansatz Fremdvergaben 2010
|
T€ |
|
Fremdvergaben der Pflegestufe 1 und 2: |
110 |
TWE |
Fremdvergaben nach Rahmenvertrag: |
55 |
TWE |
Fremdvergabe Rheinpromenade anteilig |
30 |
|
Unterhaltung Spielplätze und Skaterbahn: |
31 |
|
Entsorgung Grünschnitt |
45 |
|
Baumschnitt und Kronenpflege durch die TWE: |
43 |
TWE |
Neu- und Ersatzpflanzungen: |
8 |
|
Bekämpfung von Schädlingen: |
10 |
|
Beseitigung von Sturmschäden/Unvorhergesehenes: |
5 |
|
Summe: |
337 |
|
Die Kosten für die Grünflächenpflege in 2009 betrugen ca.
157.000€, die verbleibenden 8.000 € wurden für die Pflege Feuerwehr Emmerich
und Vrasselt(3.500€), Turnhalle Vrasselt(900€) und Sonderreinigungen für
Volksfeste ausgegeben.
In 2010 verteilen sich die Kosten ähnlich. Die Pflegekosten
von 157.000€ steigen bedingt durch Flächenzuwachs um ca. 1.750€. Hinzu kommen
die v. g. Kosten für Feuerwehr und Sonderreinigung, sowie eine
Sonderdüngemaßnahme von ca. 2.500€ an der Rheinpromenade, aufgrund des
schlechten Entwicklungszustandes der dortigen Bäume.
Die nach dem WP 2010 vorhandenen Mittel wären somit, voll
ausgeschöpft und verplant. Eine Finanzierung der von den Eheleuten Husung
vorgeschlagenen Maßnahme wäre auch in einer weniger umfangreichen Variante -
wie oben erläutert - für die KBE nicht
finanzierbar. Hierfür müssten zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushalt
bereitgestellt werden.
Angesichts der derzeitigen Haushaltslage kann die Betriebsleitung daher die Vorschläge der Eheleute Husung nicht befürworten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Gez.
Der Vorsitzende