Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2010/2011 vom 01.08.2010 bis 31.07.2011 des Eigenbetriebes Kultur - Künste - Kontakte der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
41 - 15 0292/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 

Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan 2010/2011 des Eigenbetriebes Kultur Künste Kontakte der Stadt Emmerich am Rhein vom 01.08.2010 bis 31.07.2011.

Sachdarstellung :

Im Rahmen der verwaltungsinternen Sparkommission sind für den Bereich des Eigenbetriebes Kultur – Künste – Kontakte Einsparungen für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 um € 20.000,-- sowie weitere € 10.000,-- für das Wirtschaftsjahr 2011 / 2012 erarbeitet worden.

 

Diese Einsparungen können im Wesentlichen nur durch die Reduzierung von Personalkosten im technischen Bereich, dann aber mit Vergaben von Aufgaben an Fachfirmen, sowie durch die Generierung von Mehreinnahmen und Verringerung von Serviceangeboten und kulturellen Unterstützungen erzielt werden.

 

Bei einem  um € 20.000,00 verringerten städt. Betriebskostenzuschuss von nun noch € 660.000,00 (zzgl. € 78.000,00 Mietkostenerstattung für Kulturgebäude und Kultureinrichtungen an die Stadt Emmerich am Rhein),  weist der Entwurf ein ausgeglichenes Ergebnis aus.

 

Die weiteren, zum Teil drastischen Steigerungen der Kosten für Veranstaltungen „mit Niveau“ (Honorare und Nebenkosten),  Sachkosten sowie die Erweiterung des Serviceangebotes auch durch das Kino im PAN, mit nicht unerheblichen Aufwendungen, können mit dem verringerten Betriebskostenzuschuss u. a. nur getragen werden, wenn die errechneten Umsatzerlöse im Bereich des Theaters sowie der Stadtbücherei  auch tatsächlich erzielt werden.

Dies setzt wiederum voraus, dass u. a. die Besucherzahlen der Stadtbücherei und des Theaters steigen, zumindest aber auf heutigem Niveau gehalten werden können.

 

Es muss darauf hingewiesen werden, dass wegen unkalkulierbare Risiken im Kulturbereich kein finanzieller Spielraum mehr gegeben ist.

 

Die Positionen des Entwurfes des Wirtschaftsplanes 2010/2011 sind im wesentlichen Punkten erläutert.  Daher bedarf es hier keiner weiteren Anmerkungen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

Gez.

Der Vorsitzende