Betreff
Verkehrssituation Tichelkamp
Vorlage
05 - 15 0276/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt auf der Straße Tichelkamp Piktogramme in Form

von 50 km/h Zeichen auf der Fahrbahn aufzubringen.

 

Sachdarstellung :

 

Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 02.03.2010 (Vorlage-Nr. 05-150083/2009), nach Durchführung einer Ortsbesichtigung sowie Gespräche mit den Anliegern, wurde die Verwaltung beauftragt nachfolgende Untersuchungen bzw. Vorschläge zu erarbeiten:

 

Feststellung des Verkehrsflusses einschließlich der Geschwindigkeit

Ausarbeitung von Vorschlägen zur Geschwindigkeitsreduzierung   (Aufstellung Verkehrszeichen)

Prüfung von Vorschlägen zur Ergreifung kurzfristiger Maßnahmen (Tempominderung, Verbreiterung, Verkehrssicherheit)

Erstellung einer Kostenschätzung zum Ausbau der Straße Tichelkamp zur Aufnahme in die Haushaltsplanberatungen 2011

 

zu 1.           Feststellung des Verkehrsflusses einschließlich der Geschwindigkeit

 

Nach den Sommerferien, in der Zeit vom 06.09.-13.09.2010 wurde auf dem Tichelkamp der Verkehrsfluss mittels Verkehrszählgerät beobachtet. Als Ergebnis hat sich eine Belastung von i.M. 1.485 Kfz/d sowie eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 48 km/h dargestellt.

Sowohl die Belastung als auch die Geschwindigkeit der passierten Fahrzeuge liegen im Normbereich und sind nicht zu beanstanden. Dies entspricht auch den bereits in der Vergangenheit durchgeführten Beobachtungen/Kontrollen der Polizei.

 

zu 2. + 3.  Ausarbeitung von Vorschlägen zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie

                   Vorschlägen zur Ergreifung kurzfristiger Maßnahmen.

 

Es werden insgesamt 4 Alternativen aufgezeigt, die der Geschwindigkeitsreduzierung bzw. der Separierung der Verkehrarten dienen. Alle Maßnahmen umfassen den Bereich zwischen Emmericher Straße (B8) und Lobither Straße (L472).

 

Die Aufbringung von Schutzstreifen/Angebotsstreifen ist aufgrund der aktuell vorhandenen Fahrbahnbreite nicht möglich.

- Auszug ERA 95 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen :

…..Die Breite eines Angebotsstreifens sollte 1,60 m betragen, sie darf aber 1,25 m nicht unterschreiten.

Die Breite der mittigen Fahrgasse sollte bei zweistreifigen Straßen 4,50 m betragen (den Begegnungsfall im Pkw-Verkehr ermöglichen). Angebotsstreifen erfordern also Fahrbahnbreiten von 7,00 m bis etwa 8,50 m (ohne Parken).

 

a.

Verbreiterung der Fahrbahn von 5,00 m auf 7,00 m, einschließlich einer

Deckschicht über die vorh. Fahrbahn sowie Markierung eines Schutzstreifens/Angebotsstreifens     

 

Diese Verbreiterung umfasst die Anlegung eines beidseitigen Fahrbahnstreifens mit vollem Unterbau. Als Abschluss wird sowohl über die vorhandene Tragdeckschicht als auch über den neuen Unterbau eine Asphaltfeinbetonlage aufgebracht.   

 

 

           

Eine Verbreiterung der Fahrbahn hat immer auch eine Erhöhung der Geschwindigkeit zur Folge; in diesem Falle bietet sich aber auch die Möglichkeit zur Aufbringung von Schutzstreifen/Angebotsstreifen für Radfahrer.

 

Bei Anlegung des 3. Gleises, das südlich der jetzigen Trasse verlegt werden wird, ist die Beseitigung / Neuanlage der Straße Tichelkamp unumgänglich.

 

 

b.

Anlegung eines beleuchteten Geh-, Radweges             

 

Diese Anlegung umfasst den Bau eines durch einen Sicherheitsstreifen von der Fahrbahn getrennten gemeinsamen Zweirichtungsgeh-, Radweg einschl. Beleuchtung.

 

 

           

Durch die Anlegung des Geh-, Radweges werden die schwächeren Verkehrsteilnehmer geschützt. Bei Anlegung des 3. Gleises, das südlich der jetzigen Trasse verlegt werden wird, ist die Beseitigung / Neuanlage der Straße Tichelkamp und somit auch des Geh-, Radweges und der Beleuchtung unumgänglich.

 

 

c.

Verbreiterung der Fahrbahn mittels Rasengittersteinen          

 

Diese Verbreiterung umfasst die Anlegung eines beidseitigen Rasengittersteinstreifens mit je einer Breite von 60 cm.   

 

 

           

Eine optische Verbreiterung der Fahrbahn hat immer auch eine Erhöhung der Geschwindigkeit zur Folge; Rasengittersteine sind sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger nur schwerlich zu nutzen.

 

Bei Anlegung des 3. Gleises, das südlich der jetzigen Trasse verlegt werden wird, ist die Beseitigung / Neuanlage der Straße Tichelkamp unumgänglich.

 

 

d.

Markierung von Piktogrammen     

 

Diese Markierung umfasst das wiederholte Erinnern mittels 50 km/h-Piktogrammen an die max. zul. Höchstgeschwindigkeit.

 

 

           

Die Aufstellung von Verkehrsschildern zur Erinnerung an die innerhalb der Ortschaft zulässigen Geschwindigkeit ist gem. StVO nicht möglich; Piktogramme sind zulässig.

 

 

 

zu 4.

Erstellung einer Kostenschätzung zum Ausbau der

Straße Tichelkamp zur Aufnahme in die Haushalts-

planberatungen

 

 

 

 

 

 

a.

Verbreiterung der Fahrbahn von 5,00 m auf 7,00 m,

einschließlich einer Deckschicht über die vorh.

Fahrbahn sowie Schutz-/Angebotsstreifen  

 

 

367.000 €

 

 

 

 

Anliegerbeiträge :

Tichelkamp / Sonderwykstraße nach dem KAG i.M. 50 %.

Da sich der Tichelkamp z.Zt. nicht rechtssicher in die zur

Verfügung stehenden Straßenarten eingliedern lässt ist eine

Sondersatzung zu empfehlen. Max. Abrechnungsbreite beträgt

6,50 m    

 

 

 

 

 

- 170.500 €

 

 

 

 

Verbleibender städt. Anteil

196.000 €

 

 

 

b.

Anlegung eines beleuchteten Fuß-, Radweges                                  

256.000 €

 

 

 

 

Anliegerbeiträge :

Tichelkamp / Sonderwykstraße nach dem KAG i.M. 60 %.

Da sich der Tichelkamp z.Zt. nicht rechtssicher in die zur

Verfügung stehenden Straßenarten eingliedern lässt ist

eine Sondersatzung zu empfehlen. 

 

 

 

 

- 153.600 €

 

 

 

 

Verbleibender städt Anteil

102.400 €

 

 

 

c.

Verbreiterung der Fahrbgahn mittels Rasengittersteinen

65.000 €

 

 

 

d.

Markierung von Piktogrammen

2.000 €

 

 

 

Eine Förderung nach dem EntflechtG (vorm. GVFG) kann nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf nur dann erfolgen, wenn die Straße Tichelkamp im aktuellen Flächennutzungsplan als verkehrswichtige innerörtliche Straße dargestellt ist; dies ist nicht der Fall. In Falle einer Abwandlung dieser Darstellung mittels Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein ist eine Förderung vom Land NRW vor dem Hintergrund der zu erwartenden BÜ-Beseitigungsmaßnahmen und der damit verbundenen Bindung von Fördermitteln fraglich und in keinem Fall kurz- bzw. mittelfristig zu erwarten.

 

Im Hinblick auf die anstehenden Planfeststellungsverfahren zum Bau des dritten Gleises in Verbindung mit der Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge (ABS 46/2) ist eine Entscheidung zum Ausbau des Straße Tichelkamp nicht sinnvoll.

 

Im Zuge der geplanten Gleisverlegung ist in großen Teilen eine Verlegung der Straßentrasse des Tichelkampes erforderlich. Im Zuge dieser Maßnahme wäre dann zu klären in welcher Form der Tichelkamp ausgebaut wird. Gemäß den derzeitigen Planungen im Rahmen des von der Stadt Emmerich am Rhein beschlossenen BÜ-Konzeptes übernimmt der Tichelkamp künftig die Funktion einer Umgehungsstraße, die dann auch entsprechende Nebenanlage erfordert.

Die Verwaltung empfiehlt daher die Aufbringung von Piktogrammen, da dies zum Einen die kostengünstigste Variante ist und somit der aktuellen Haushaltslage folgt, zum Anderen aber auch die Variante darstellt, die die Anlieger nicht mit den zwangsläufig zu erhebenden KAG-Beiträgen belastet.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Mittel in Höhe von 2.000,00 € stehen bei der Produkt-Nr. 7.005017.700 zur Verfügung.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter