Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt auf der Straße Tichelkamp Piktogramme in Form
von 50 km/h Zeichen auf der Fahrbahn
aufzubringen.
Sachdarstellung :
Anlässlich der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung am 02.03.2010 (Vorlage-Nr. 05-150083/2009),
nach Durchführung einer Ortsbesichtigung sowie Gespräche mit den Anliegern,
wurde die Verwaltung beauftragt nachfolgende Untersuchungen bzw. Vorschläge zu
erarbeiten:
Feststellung des Verkehrsflusses
einschließlich der Geschwindigkeit
Ausarbeitung von Vorschlägen zur
Geschwindigkeitsreduzierung
(Aufstellung Verkehrszeichen)
Prüfung von Vorschlägen zur
Ergreifung kurzfristiger Maßnahmen (Tempominderung, Verbreiterung,
Verkehrssicherheit)
Erstellung einer Kostenschätzung
zum Ausbau der Straße Tichelkamp zur Aufnahme in die Haushaltsplanberatungen
2011
zu 1. Feststellung des
Verkehrsflusses einschließlich der Geschwindigkeit
Nach den Sommerferien, in der Zeit
vom 06.09.-13.09.2010 wurde auf dem Tichelkamp der Verkehrsfluss mittels
Verkehrszählgerät beobachtet. Als Ergebnis hat sich eine Belastung von i.M.
1.485 Kfz/d sowie eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 48 km/h dargestellt.
Sowohl die Belastung als auch die
Geschwindigkeit der passierten Fahrzeuge liegen im Normbereich und sind nicht
zu beanstanden. Dies entspricht auch den bereits in der Vergangenheit
durchgeführten Beobachtungen/Kontrollen der Polizei.
zu 2. + 3. Ausarbeitung von
Vorschlägen zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie
Vorschlägen
zur Ergreifung kurzfristiger Maßnahmen.
Es werden insgesamt 4 Alternativen
aufgezeigt, die der Geschwindigkeitsreduzierung bzw. der Separierung der
Verkehrarten dienen. Alle Maßnahmen umfassen den Bereich zwischen Emmericher
Straße (B8) und Lobither Straße (L472).
Die Aufbringung
von Schutzstreifen/Angebotsstreifen ist aufgrund der aktuell vorhandenen
Fahrbahnbreite nicht möglich.
- Auszug ERA 95
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen :
…..Die Breite
eines Angebotsstreifens sollte 1,60 m betragen, sie darf aber 1,25 m nicht
unterschreiten.
Die Breite der mittigen Fahrgasse
sollte bei zweistreifigen Straßen 4,50 m betragen (den Begegnungsfall im
Pkw-Verkehr ermöglichen). Angebotsstreifen erfordern also Fahrbahnbreiten von
7,00 m bis etwa 8,50 m (ohne Parken).
a. |
Verbreiterung der
Fahrbahn von 5,00 m auf 7,00 m, einschließlich einer Deckschicht über die vorh. Fahrbahn sowie
Markierung eines Schutzstreifens/Angebotsstreifens |
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Diese Verbreiterung umfasst die Anlegung eines beidseitigen
Fahrbahnstreifens mit vollem Unterbau. Als Abschluss wird sowohl über die
vorhandene Tragdeckschicht als auch über den neuen Unterbau eine
Asphaltfeinbetonlage aufgebracht. |
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Eine Verbreiterung der Fahrbahn hat immer auch eine Erhöhung der
Geschwindigkeit zur Folge; in diesem Falle bietet sich aber auch die
Möglichkeit zur Aufbringung von Schutzstreifen/Angebotsstreifen für
Radfahrer. |
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Bei Anlegung des 3. Gleises, das südlich der jetzigen Trasse
verlegt werden wird, ist die Beseitigung / Neuanlage der Straße Tichelkamp
unumgänglich. |
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b. |
Anlegung eines beleuchteten Geh-, Radweges |
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Diese Anlegung umfasst den Bau eines durch einen
Sicherheitsstreifen von der Fahrbahn getrennten gemeinsamen Zweirichtungsgeh-,
Radweg einschl. Beleuchtung. |
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Durch die Anlegung des Geh-, Radweges werden die schwächeren
Verkehrsteilnehmer geschützt. Bei Anlegung des 3. Gleises, das südlich der
jetzigen Trasse verlegt werden wird, ist die Beseitigung / Neuanlage der
Straße Tichelkamp und somit auch des Geh-, Radweges und der Beleuchtung
unumgänglich. |
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c. |
Verbreiterung der Fahrbahn mittels Rasengittersteinen |
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Diese Verbreiterung umfasst die Anlegung eines beidseitigen
Rasengittersteinstreifens mit je einer Breite von 60 cm. |
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Eine optische Verbreiterung der Fahrbahn hat immer auch eine
Erhöhung der Geschwindigkeit zur Folge; Rasengittersteine sind sowohl für
Radfahrer als auch für Fußgänger nur schwerlich zu nutzen. |
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Bei Anlegung des 3. Gleises, das südlich der jetzigen Trasse
verlegt werden wird, ist die Beseitigung / Neuanlage der Straße Tichelkamp
unumgänglich. |
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d. |
Markierung von Piktogrammen |
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Diese Markierung umfasst das wiederholte Erinnern mittels 50
km/h-Piktogrammen an die max. zul. Höchstgeschwindigkeit. |
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Die Aufstellung von Verkehrsschildern zur Erinnerung an die
innerhalb der Ortschaft zulässigen Geschwindigkeit ist gem. StVO nicht möglich;
Piktogramme sind zulässig. |
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zu 4. |
Erstellung einer
Kostenschätzung zum Ausbau der Straße Tichelkamp zur
Aufnahme in die Haushalts- planberatungen |
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a. |
Verbreiterung der Fahrbahn von 5,00 m auf 7,00 m, einschließlich einer Deckschicht über die vorh. Fahrbahn sowie
Schutz-/Angebotsstreifen |
367.000 € |
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Anliegerbeiträge : Tichelkamp / Sonderwykstraße nach dem KAG i.M. 50 %. Da sich der Tichelkamp z.Zt. nicht rechtssicher in die zur Verfügung stehenden Straßenarten eingliedern lässt ist eine Sondersatzung zu empfehlen. Max. Abrechnungsbreite beträgt 6,50 m |
- 170.500 € |
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Verbleibender städt. Anteil |
196.000 € |
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b. |
Anlegung eines beleuchteten Fuß-, Radweges |
256.000 € |
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Anliegerbeiträge : Tichelkamp / Sonderwykstraße nach dem KAG i.M. 60 %. Da sich der Tichelkamp z.Zt. nicht rechtssicher in die zur Verfügung stehenden Straßenarten eingliedern lässt ist eine Sondersatzung zu empfehlen.
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- 153.600 € |
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Verbleibender städt Anteil |
102.400 € |
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c. |
Verbreiterung der Fahrbgahn mittels Rasengittersteinen |
65.000 € |
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d. |
Markierung von Piktogrammen |
2.000 € |
Eine Förderung nach dem EntflechtG
(vorm. GVFG) kann nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf nur dann
erfolgen, wenn die Straße Tichelkamp im aktuellen Flächennutzungsplan als
verkehrswichtige innerörtliche Straße dargestellt ist; dies ist nicht der Fall.
In Falle einer Abwandlung dieser Darstellung mittels Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein ist eine Förderung vom Land
NRW vor dem Hintergrund der zu erwartenden BÜ-Beseitigungsmaßnahmen und der
damit verbundenen Bindung von Fördermitteln fraglich und in keinem Fall kurz-
bzw. mittelfristig zu erwarten.
Im Hinblick auf die anstehenden
Planfeststellungsverfahren zum Bau des dritten Gleises in Verbindung mit der
Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge (ABS 46/2) ist eine Entscheidung zum
Ausbau des Straße Tichelkamp nicht sinnvoll.
Im Zuge der geplanten Gleisverlegung ist
in großen Teilen eine Verlegung der Straßentrasse des Tichelkampes
erforderlich. Im Zuge dieser Maßnahme wäre dann zu klären in welcher Form der
Tichelkamp ausgebaut wird. Gemäß den derzeitigen Planungen im Rahmen des von
der Stadt Emmerich am Rhein beschlossenen BÜ-Konzeptes übernimmt der Tichelkamp
künftig die Funktion einer Umgehungsstraße, die dann auch entsprechende
Nebenanlage erfordert.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Aufbringung von Piktogrammen, da dies zum Einen die kostengünstigste Variante ist und somit der aktuellen Haushaltslage folgt, zum Anderen aber auch die Variante darstellt, die die Anlieger nicht mit den zwangsläufig zu erhebenden KAG-Beiträgen belastet.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Mittel in Höhe von 2.000,00 € stehen bei der Produkt-Nr. 7.005017.700 zur Verfügung.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter