Beschlussvorschlag :
Der Rat nimmt
den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes der GPA NRW und das Beratungsergebnis
des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis
1. Der Rat beschließt, die Empfehlungen der GPA NRW im Rahmen des aufzustellenden Haushaltskonsilidierungskonzeptes durch eine „Sparkommission“ auf ihre Umsetzung zu prüfen.
Sachdarstellung :
Gesetzliche
Grundlagen
Die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) führte gemäß § 105 GO NRW in der Zeit vom
13.01.2009 bis zum 29.04.2009 die zweite überörtliche Prüfung der Haushalts-
und Wirtschaftsführung der Stadt Emmerich am Rhein für die Haushaltsjahre 2004
bis 2007 durch. Die erste Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW nach
deren Gründung in 2003 hatte im Jahre 2004 für die Jahre 2000 bis 2003
stattgefunden und damit die frühere überörtliche Prüfung durch das
Gemeindeprüfungsamt des Kreises Kleve abgelöst.
Die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung
wurden in einer Schlussbesprechung am 25.11.2009 durch die
Gemeindeprüfungsanstalt der Verwaltung und Vertretern der Fraktionen, dem
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses sowie einem Vertreter des Kreises
Kleve als der unteren staatlichen Aufsichtsbehörde zusammenfassend dargestellt.
Anschließend wurde die Endfassung des Prüfungsberichtes erstellt und der Stadt
im Januar 2010 zugestellt.
Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der
Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung
vor. Der Gesamtbericht und die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt
grundsätzlich nicht öffentlich. Um der Informationspflicht über mögliche
Veränderungen für die gemeindliche Haushaltswirtschaft und Verfahrensabläufe
nachzukommen, ist in § 105 Abs. 5 Satz 2 ausdrücklich gesetzlich verankert,
dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat öffentlich - nur - über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen unterrichtet, womit nach den Erläuterungen zu § 105 dem
Informationsbedürfnis ausreichend Rechnung getragen wird; eine darüber hinaus
gehende allgemeine Veröffentlichungspflicht, um auch die Einwohner und Bürger
zu informieren, besteht nicht.
Rechnungsprüfungsausschuss am
28.01.2010:
Den Mitgliedern des
Rechungsprüfungsausschusses lag der vollständige Prüfbericht zur Beratung vor.
Die Verwaltung hat erläuternde Ausführungen zum Prüfbericht gegeben und die
Einzelfragen der Ausschussmitglieder beantwortet sowie das weitere Vorgehen
skizziert.
Die Vorlage gibt das Fazit der GPA NRW
aus dem Prüfbericht zu den jeweiligen Prüffeldern wieder.
Prüfungsumfang
Im ersten Prüfungsblock hat die GPA die
erforderlichen Daten erhoben, als intrakommunale Vergleichsreihe dargestellt
und mit den Städten hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit
abgestimmt.
In der zweiten Phase wurden die
erhobenen Daten in den interkommunalen Vergleich gestellt und auf dieser Basis
analysiert.
Ergebnisse dieser Analyse werden im
Bericht als Feststellung bezeichnet; damit kann sowohl eine positive als auch
eine negative Wertung verbunden sein.
Aus den Untersuchungen anerkannte
Verbesserungspotenziale werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen.
Um einen allgemeinen – Prüfthemen übergreifenden
- Überblick über die finanz-wirtschaftliche Situation zu ermöglichen, wurden
verschiedene Parameter in einen Zusammenhang gebracht.
Diese Parameter sind:
- SGB
II-Quote
- Arbeitslosenquote
- Arbeitsplatzzentralität
- Bevölkerungsentwicklung
- allgemeine
Deckungsmittel und
- Kaufkraft.
Der Abgleich dieser spezifischen
Parameter mit Normalwerten, die auf 100 gesetzt wurden, und ihre Verbindung zum
Gesamtkontext lässt Aussagen über die finanzwirtschaftliche Ausgangslage einer
Kommune zu. Nach dem GPA-Cluster wurde Emmerich am Rhein eingestuft in den
Cluster 3
Städte mit durchschnittlichen Deckungsmitteln und Kaufkraftstärken,
stabiler bis sinkender Bevölkerungsentwicklung und mittleren bis hohen SGB II-
und Arbeitslosenquoten
Mit dem Kommunalindex für
Wirtschaftlichkeit (KIWI) wurden die wesentlichen Ergebnisse einer
Prüfung mit Blick auf die finanzwirtschaftliche Situation einer Stadt
zusammengefasst. Hierdurch wurden aus der Sicht der GPA kurz und prägnant
Handlungserfordernisse und -möglichkeiten aufgezeigt. Der KIWI soll den Städten
helfen, eine Standortbestimmung im interkommunalen Vergleich vorzunehmen und
dient der Orientierung für die Zukunft. Auf einer Bewertungsskala von 1
(schlechtester Wert) bis 5 (bester Wert) erfolgt eine Bewertung der
Handlungsnotwendigkeit und der Handlungsmöglichkeit. Mit Hilfe von
Tendenzpfeilen drückt die GPA aus, welche Entwicklung der jeweiligen Kennzahl
sie für die Zukunft erwartet.
Auf der Grundlage vergleichender
Betrachtungen zeigt die GPA darüber hinaus Potenziale auf, die sich
ausschließlich aus den geprüften Fachbereichen ergeben. Dabei bezeiht sich das
Potenzial auf das Betrachtungsjahr 2007, bereits umgesetzte Potenziale werden
vermerkt. Das von der GPA ermittelte Potenzial wird insgesamt auf 2.113.900 EUR
eingeschätzt.
Der Prüfung der GPA NRW lag dabei keine
vollständige Betrachtung der Kernverwaltung oder der Beteiligungen zugrunde.
Daher ist das ausgewiesene Potenzial nur als Teilmenge eines Gesamtpotenzials
zu verstehen. Die ausgewiesenen Potenziale können zu Steuerungszwecken genutzt
werden, um das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu erreichen, bzw. sich diesem
zu nähern oder um vorhandene Spielräume zu vergrößern.
Die Potenzialberechnungen wurden mit
Hilfe der Definition von Zielwerten (Benchmarks) vorgenommen. Die Zielwerte
wurden nach Angebe der GPA tatsächlich von mehreren Kommunen erreicht und
gelten damit als repräsentativ. Neben der rechtmäßigen und wirtschaftlichen
Aufgabenerledigung wurde durch die GPA hierbei auch immer die Steuerungsleistung,
die diesem guten Wert zugrunde liegt, berücksichtigt.
Folgende Verwaltungsbereiche wurden
einer Prüfung unterzogen:
- Finanzen
(einschl. Beteiligungen, Bücherei und VHS, Feuerwehr)
- Personal
- Jugend
- Gebäudewirtschaft
- Bauleistungen
(Vergabewesen)
- Infrastruktur
(Verkehrsflächen, Bauhof)
Die vorgenommene Prüfung des Bereiches Finanzen
bezog sich auf Beteiligungen, Steuerung, haushaltswirtschaftliche Situation,
Einnahme-/Ausgabesituation, Schulden, strukturellen Defizit, Bücherei/VHS und
freiwillige Feuerwehr und schließt mit einem ermittelten Potenzial von 373.000
EUR ab, was mit 355 T€ aus einem höheren kalkulatorischen Zinssatz und mit rd.
18 T€ durch Reduzierung des „öffentlichen Grüns“ im Bereich der Friedhöfe erzielbar
wäre.
Zusammengefasst ergibt sich für den
Bereich Finanzen folgende Einschätzung:
„Die Stadt Emmerich am Rhein weist
seit dem Jahr 2000 wiederholte strukturelle Defizite aus – bis 2007 waren sechs
von acht Haushaltsjahren strukturell unausgewogen. Zusammenfassend ist der
aktuelle Betrachtungszeitraum 2004 bis 2007 (ebenso wie in unserer ersten
Prüfung) geprägt von der Vermeidung eines verpflichtenden
Haushaltssicherungskonzeptes.
Der formale Haushaltsausgleich
wurde nur unter wiederholter Nutzung von Rückzuführungen – auch beim teilweisen
Fehlen von Ersatzdeckungsmitteln im Vermögenshaushalt - ausgewiesen.
Erschwerend kommt die fehlerhafte Veranschlagung von Unterhaltungsausgaben
hinzu.
Ein nachhaltiges
Konsolidierungskonzept, das in Verbindung mit den vorgenommenen Rückzuführungen
geeignet gewesen wäre, die dauerhafte Aufgabenerledigung strukturell ausgewogen
zu erreichen, lag nicht vor. Vorgenommene Konsolidierungen wurden im
Wesentlichen im Bereich der Realsteuern und mit den Gewinnausschüttungen der
Beteiligungen realisiert.
Steigerungen in der Gewerbesteuer
sowie den Schlüsselzuweisungen führten zu einem positiven Abschluss in 2008.
Dessen ungeachtet sehen wir insbesondere durch den bis dahin wiederholten
Werteverzehr und die unzureichende Beachtung des Einnahmebeschaffungsgebotes
einen deutlichen Handlungsbedarf zur Konsolidierung der städtischen Finanzen.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf intergenerative Aspekte und die
gestiegenen Planungsrisiken auf Grund der aktuellen Rezession. Insofern halten
wir die Realisierung der dargestellten Potenziale für geboten, um Risiken
besser ausgleichen zu können und den kommunalen Handlungs- und
Gestaltungsspielraum aufrecht zu erhalten.
Im Bereich der Stadtbücherei und
der VHS haben wir keine finanzwirtschaftlichen Potenziale feststellen können.“
Im Mittelpunkt des Prüfgebietes Personal
stand die Betrachtung der gesamt-personalwirtschaftlichern Situation mit Hilfe
aggregierter Kennzahlen zu den
- Personalausgaben je Einwohner
-
Personalausgaben je Ist-Stelle
-
Ist-Stellen je 1.000 Einwohner.
Dabei erfolgte auch ein interkommunaler
Vergleich des Stellenvolumens für einheitlich definierte Aufgabenfelder. Hierzu
wurde ein so genannter Quartilswert als Orientierungsgröße zugrunde gelegt.
Bezogen auf die quantitative Stellenausstattung je Aufgabengruppe ist der
Quartilswert der Messpunkt, bei dem 25 % aller geprüften Kommunen eine
geringere Stellenausstattung vorhalten.
Betrachtet wurde die Aufgabengruppe „Allgemeine Verwaltung“ mit
Personalmanagement, Organisation, Zentrale schülerbezogene Aufgaben und
Schülerbeförderung, die Aufgabengruppe „Finanzverwaltung“ mit Kämmerei,
Steuerwesen, Stadtkasse, Vollstreckung und örtl. Rechnungsprüfung, die
Aufgabengruppe „Ordnungsverwaltung“ mit Gewerbe- und
Gaststättenangelegenheiten, Einwohnermeldeaufgaben, Personenstandswesen und
Verkehrsangelegenheiten sowie die Aufgabengruppe „Bauverwaltung“ mit räuml.
Planung und Stadtentwicklung, Bauordnung, Denkmalschutz, Wohnungsbauförderung,
Umwelt- und Landschaftsschutz. Zusammengefasst ergibt sich für die GPA in den
vier Aufgabengruppen ein Potenzial von 6,86 Stellen bzw. 330.522 EUR.
Abschließend kommt die GPA für den
Bereich Personal zu folgendem Fazit:
„Die Stadt Emmerich am Rhein konnte
trotz mehrerer Jahre struktureller Defizite, den Haushalt bislang originär
ausgleichen. Das Ziel des Haushaltsausgleichs ist jedoch auch für die Stadt
Emmerich am Rhein immer schwieriger zu erreichen. Dies bedeutet, dass auch der
große Ausgabenblock der Personalausgaben besonders kritisch zu betrachten ist.
Nicht verkannt werden darf dabei,
dass sich Bemühungen zur Senkung der Personalausgaben nur mittel- und
langfristig auswirken können. Durch die Senkung der Personalausgaben im
Betrachtungszeitraum - trotz der gesetzlich geforderten Übernahme weiterer
Aufgaben - lässt sich jedoch bereits ein erster Erfolg erkennen.
Der interkommunale Vergleich der
Personalausgaben lässt eine Positionierung der Stadt Emmerich am Rhein nahezu
am Mittelwert der Vergleichskommunen erkennen. In der alternativen Betrachtung
zeigt sich jedoch eine deutliche Überschreitung des Mittelwertes. Reduziert man
die Vergleichsgruppe auf Städte zwischen 25.000 und 40.000 Einwohner steigt die
Differenz weiter an.
Im interkommunalen Vergleich der
Zahl der Stellen wiederholt sich das oben dargestellte Bild. Die Stadt Emmerich
am Rhein hält bezogen auf die Vergleichsgruppe der Städte zwischen 25.000 und
60.000 Einwohnern in der ersten Betrachtung leicht mehr Stellen vor. Bei der
alternativen Betrachtung der Städte zwischen 25.000 und 60.000 Einwohnern liegt
eine deutliche Überschreitung der Vergleichswerte vor.
Der Stadt Emmerich am Rhein bietet
sich durch den Vergleich der Stellenausstattungen in den einheitlich
definierten Aufgabenbereichen in der Gesamtverwaltung Potenzial im Umfang von
6,86 Stellenanteilen.
In diesen Vergleichen ist deutlich
zu erkennen, dass ein Bürgerservice vorgehalten wird, der eine höhere
Stellenausstattung und damit höhere Personalausgaben bedingt. Auch die Frage
des Standards der Aufgabenerfüllung muss in der Stadt Emmerich am Rhein
kritisch hinterfragt werden. Eine regelmäßige Aufgabenkritik und
Aufgabenanalyse ist unerlässlich, um einen effektiven und bedarfsgerechten
Personaleinsatz sicherzustellen.
Umso bedeutender ist die Nutzung
des Stellenplans auch als Steuerungsinstrument. Dies ist unabhängig von einer
rechtlichen Verpflichtung vollumfänglich erst nach der vollzeitäquivalenten
Darstellung aller Stellen möglich.
Insgesamt ist festzustellen, dass
die Stadt Emmerich am Rhein die Personalausgaben aktuell deutlich in die
Konsolidierungsbemühungen einbindet. Dabei ist uns bewusst, dass diese Änderung
zwar untrennbar mit deutlichen und unbeliebten Entscheidungen verbunden ist,
für die Sicherstellung der dauerhaften Aufgabenerfüllung ist sie jedoch
unerlässlich.“
Gegenstand des Prüfbereiches Jugend
war die Organisation, Steuerung und der Zuschussbedarf für die Hilfe zur
Erziehung, die Maßnahmen zum Kinderschutz, die Organisation, Steuerung, das
Personal und der Zuschussbedarf des Jugendamtes. Durch Reduzierung der
Falldichte aufgrund Optimierung der Zugangs-/ Leistungssteuerung und
Qualitätssicherung / Qualitätsentwicklung sowie Weiterentwicklung präventiver
Leistungen und Angebote zur Vermeidung frühzeitiger Zugänge mit Einleitung von
Hilfeplanverfahren und kostenintensiven Hilfe ermittelt die GPA ein Potenzial
von 306.000 EUR. Das Fazit für den Bereich Jugend lautet im Überblick:
„Der Zuschussbedarf des Jugendamtes
liegt im Jahr 2007 bei 5.856.786 Euro insgesamt und somit 197 Euro je
Einwohner, bei einem Mittelwert von 182 Euro je Einwohner. Der Zuschussbedarf
zeigt im Zeitverlauf der Jahre 2004 bis 2008 eine ab 2005 kontinuierlich ansteigende
Entwicklung (2004 = 176 Euro je Einwohner, 2008 = 204 Euro je Einwohner). Rund
57 Prozent des Zuschussbedarfes entfallen auf die Produktgruppe Hilfen
innerhalb und außerhalb von Familien.
Der Zuschussbedarf für die Hilfen
zur Erziehung (als Teil der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb von
Familien) liegt für das Jahr 2007 bei 92,11 Euro je Einwohner und stellt damit
den Maximalwert im interkommunalen Vergleich (absolut 2.881.581 Euro).
Der interne Zeitverlauf der Jahre
2004 bis 2008 zeigt eine ansteigende Entwicklung des Zuschussbedarfes (2004 =
72,57 Euro je Einwohner, 2008 = 102,87 Euro je Einwohner).
Die Ausgaben für die Hilfe zur
Erziehung je Hilfefall betragen in 2007 durchschnittlich 12.562 Euro.
Der hohe Zuschussbedarf der Hilfe
zur Erziehung und damit indirekt der Zuschussbedarf des Jugendamtes insgesamt
wird durch eine im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich hohe
Falldichte beeinflusst. Die Anteile ambulanter Hilfen an den Hilfefällen
insgesamt und der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt
zeigen im Jahr 2007 Werte leicht über dem Mittelwert bzw. über dem Benchmark.
Ergebnisverbesserungen können bei
den Hilfen zur Erziehung durch Maßnahmen einer optimierten Leistungs- /
Zugangssteuerung und Qualitätssichrung / Qualitätsentwicklung der
Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII mit einer stärkeren Ausprägung prozess-
und ergebnisqualitativer Standards (Fallrevision, Reintegration) bei einer
ausreichenden Personalisierung der Aufgabenwahrnehmung, aufgezeigt anhand der
GPA-Richtwerte zur Personalbemessung, erreicht werden. Darüber hinaus empfehlen
wir die Weiterentwicklung von Angeboten präventiver Leistungen, die bereits im
Vorfeld erzieherischer Hilfen wirken und frühzeitige Zugänge zu den präventiven
Angeboten schaffen und so die Einleitung von Hilfeplanverfahren und
kostenintensiven Hilfen vermeiden helfen.
Im Rahmen der Potenzialberechnung
haben wir den hierfür erforderlichen Finanzbedarf mit 86 Tausend Euro
berücksichtigt. Das am Benchmark der Falldichte orientierte Potenzial beträgt
380 Tausend Euro (12,86 Euro je Einwohner) und berücksichtigt die zur
Realisierung der Handlungsempfehlungen erforderlichen Finanzmittel für die
erforderliche Personalisierung der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Leistungssteuerung
und Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung präventiver Angebote und
Leistungen.
Die gesetzlichen und
fachpolitischen Anforderungen an den Schutzauftrag für Kinder sind bisher noch
nicht in einer Dienstanweisung umgesetzt und werden nicht vollständig erfüllt.
Die bestehenden Handlungsempfehlungen für die Fachkräfte des Allgemeinen
Sozialen Dienstes beinhalten nicht die erforderliche Verbindlichkeit. In der
Leistungsdokumentation (Fallakten) konnte die Einhaltung der Standards nicht durchgängig
nachvollzogen werden.
Durch die Verwendung
standardisierter Vordrucke (Dokumentation von Meldung, Ersteinschätzung und
differenzierter Risikoeinschätzung) kann die Transparenz und
Nachvollziehbarkeit der einzelnen Prozessschritte in den Fallakten optimiert
werden.“
Die Fachprüfung Gebäudewirtschaft
beinhaltete die Erfassung, Darstellung und Bewertung der im Rahmen der
Gebäudewirtschaft anfallenden Prozesse und der aufbauorganisatorischen
Gestaltung in der Kommune, die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabe
Gebäudebewirtschaftung in den Bereichen Bauunterhaltung, Bewirtschaftung
(Versorgungsmedien, Reinigung, Hausmeisterdienste), Flächenmanagement und die
Ausweisung monetärer Potenziale auf verschiedenen Themenfeldern auf Basis von
Benchmarks. Die GPA kommt bei einem optimierten Gebäudebestand auf ein
Potenzial von 993.000 EUR, bei dem derzeitigen Gebäudebestand auf ein Potenzial
von 449.000 EUR. Das zusammengefasste Fazit lautet:
„Die Stadt Emmerich am Rhein hat
seit dem Jahr 1998 sämtliche gebäudewirtschaftlichen Aufgabenkomplexe im
Fachbereich Immobilien zentralisiert. Dieser hat seitdem elementare Schritte zu
einer optimierten Gebäudewirtschaft unternommen und entwickelt sich
kontinuierlich weiter.
Optimiert werden könnte das Gebäudemanagement
im Bereich der Steuerung und Organisation durch die Formulierung von
strategischen Zielvorgaben durch den Verwaltungsvorstand, aus denen das
Gebäudemanagement operative Ziele ableiten kann. Dies wäre optimal, um so den
Immobilienbestand als strategische Größe im Entwicklungsprozess der Kommune
steuern zu können.
Das Energiemanagement der Stadt
Emmerich am Rhein ist mit einer ausgereiften Gebäudeleittechnik, einer
monatlichen Erfassung und Auswertung sämtlicher Energieverbräuche nebst
Witterungsbereinigung sowie erstellten Energieberichten interkommunal
verglichen bereits weit entwickelt.
Zur Reduzierung der Ausgaben sollte
ein konkreterer Nutzerbezug hergestellt werden, vor allem in den Bereichen der
Versorgungsmedien (Wärme, Strom, Wasser) und der Reinigung. Dazu wären die
Umsetzung der geplanten Einführung des Mieter/Vermietermodells, die Abrechnung
von Kosten bzw. Sonderleistung und ein stetiger, zielgerichteter Dialog mit den
Nutzern zielführend. Zudem sollten mit den Nutzern Kontrakte und
Zielvereinbarungen geschlossen werden. Die Ausgaben und die Verbräuche für die
Versorgungsmedien sind in ihrer Höhe zwar unauffällig, hinsichtlich der
Wärmeenergie ist mittel- bis langfristig eine Reduzierung der Verbräche an
einigen Gebäuden möglich.
Die Ausgaben für die Reinigung sind
im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich. Ursächlich dafür sind die im
Vergleich hohen Reinigungsstandards.
Zudem optimiert werden könnte das
Flächenmanagement. Es sollte ein kontinuierliches, zukunftsorientiertes,
nachhaltig dokumentiertes ganzheitliches Flächenmanagement für die
Verwaltungsgebäude und insbesondere die Schulen aufgebaut werden. Das Ziel
sollte die Flächenoptimierung sein, vor allem hinsichtlich der Schulen aufgrund
von bereits bestehenden Flächenüberhängen und der demographischen Entwicklung.
Das rechnerische Gesamtpotenzial
für die Gebäudewirtschaft beläuft sich bezogen auf das Vergleichsjahr 2007 auf
rund 993.000 Euro jährlich. Hiervon entfallen 544.000 Euro auf die
Bewirtschaftung und 449.000 Euro auf das Flächenmanagement.“
Das Prüfgebiet Bauleistungen umfasste
eine Betrachtung der allgemeinen Maßnahmen zur Korruptionsprävention und der
Organisation des Vergabewesens sowie der Durchführung eines Eröffnungstermins
und einer Funktionsprüfung des Vergabewesens. Anhand eines Fragekataloges
wurden die Maßnahmen geprüft, wobei die Stadt Emmerich am Rhein mit einem
Erfüllungsgrad von 98 % ein gutes Ergebnis zeigte. Das Fazit der GPA lautet:
„Im Prüffeld „Allgemeine
Korruptionsprävention und Organisation des Vergabewesens“ erreicht die Stadt
Emmerich am Rhein einen Erfüllungsgrad von 80 Prozent. Optimierungspotenzial
besteht bei der Korruptionsprävention, z. B. Durchführung regelmäßiger
Mitarbeitergespräche und Schulungen zum Thema „Korruptionsprävention“ und
Betreibung der Schwachstellenanalyse.
Das Vergabeverfahren kann u. a.
durch die Einrichtung und Führung einer zentralen Bieterdatenbank und
hinsichtlich der Zusammenstellung der Angebotsunterlagen und des Versands an
die Bieter optimiert werden. Aus Gründen der Personalreduzierung in dem Bereich
der Zentralen Submissions- und Vergabestelle wäre es sinnvoll, die beiden
derzeit separaten Stellen zu einer organisatorischen Einheit zusammenzuführen.
Einzelne Empfehlungen aus der letzten überörtlichen Prüfung im Jahr 2004 wurden
nicht umgesetzt.
Im Prüffeld „Durchführung eines
Eröffnungstermins“ erreicht die Stadt Emmerich am Rhein den Erfüllungsgrad von
82 Prozent. Optimierungsbedarf besteht bezüglich der Durchführung von
Submissionen in einem neutralen Raum, Sperrung der Leerflächen in den
Angebotsunterlagen und in der Niederschrift der Verdingungsverhandlung,
nachträgliche Verlesung der Niederschrift und der Abfrage nach Anerkennung der
Niederschrift als richtig oder Erhebungen von Einwendungen. In diesem Bereich
hat die Stadt unsere Empfehlungen, die wir bei der letzten überörtlichen
Prüfung ausgesprochen haben, umgesetzt.
Bei allen fünf geprüften Maßnahmen
wurden die Fragen des vorstehenden Fragenkataloges im Prüffeld
„Funktionsprüfung des Vergabewesens“ fast vollständig mit „Ja“ beantwortet.
Hier erreicht die Stadt Emmerich am Rhein mit dem Erfüllungsgrad von 98 Prozent
ein gutes Ergebnis. In diesem Bereich ist unseren Empfehlungen, die wir bei der
letzten überörtlichen Prüfung ausgesprochen haben, bereits größtenteils gefolgt
worden.“
Die Prüfung des Bereiches Infrastruktur
umfasste die Erfassung und Analyse des Leistungsspektrums der Unterhaltung der
Verkehrsflächen und –anlagen mit Blick auf die aufbau- und
ablauforganisatorische Gestaltung innerhalb der Kommune, die Untersuchung der
Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung in den Bereichen Straßen- und
Wirtschaftswegeunterhaltung und Straßenbeleuchtung sowie eine
Organisationsbetrachtung des Bauhofes. Für den Bereich der Straßenbeleuchtung
ermittelte die GPA ein Potenzial von 111.900 EUR. Das Ergebnis der Prüfung des Bereiches
Infrastruktur sieht wie folgt aus:
Bei dem Erfüllungsgrad
"Steuerung der Unterhaltung der Verkehrsflächen und -anlagen"
erreicht die Stadt Emmerich am Rhein mit 51 Prozent einen Wert, der aufzeigt,
dass bereits betriebswirtschaftliche Instrumente sinnvoll implementiert sind,
gleichwohl aber noch Optimierungsmöglichkeiten bestehen.
Die Ausgaben der gesamten Straßen-
und Wirtschaftswegeunterhaltung sind im Eckjahresvergleich 2004 bis 2007 um
drei Prozent gesunken. Im interkommunalen Vergleich des Jahres 2007 liegt das
Ausgabevolumen bezogen auf die Anzahl der Einwohner über dem Durchschnitt,
hingegen in Relation zur Fläche in Höhe des Mittelwertes. Der Anteil der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein (KBE) an den Ausgaben beträgt bei der Unterhaltung der
Gemeindestraßen und der Wirtschaftswege 66 Prozent.
Die Ausgaben der Straßenbeleuchtung
sind im Eckjahresvergleich 2004 bis 2007 geringfügig um ein Prozent gestiegen.
Die Erhöhung der Ausgaben insgesamt basiert auf einer Steigerung der
Unterhaltungsausgaben um 14 Prozent und einer Reduzierung der Energieausgaben
um 10 Prozent. Im Vergleichsjahr 2007 liegt das gesamte Ausgabevolumen bezogen
auf die beleuchtete Verkehrsfläche auf einem unterdurchschnittlichen Niveau
(fast 40 Prozent unter dem Mittelwert). Bei den Energieausgaben je 1.000 m²
beleuchteter Verkehrsfläche positioniert sich die Stadt Emmerich am Rhein unter
dem Durchschnitt (Potenzial absolut 47.800 Euro) und bei den
Unterhaltungsausgaben in dem Cluster „Leuchten im Eigentum der Stadt“ ebenfalls
unter dem Durchschnitt jedoch über dem Benchmark (Potenzial absolut 64.100
Euro).
Der Erfüllungsgrad „Optimierter
Bauhof“ liegt mit 67 Prozent im mittleren bis höheren Bereich.“
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme
steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Der Bürgermeister