Betreff
Überörtliche Prüfung der Stadt Emmerich am Rhein für die Jahre 2004-2007
Vorlage
02 - 15 0107/2010/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Rat nimmt den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes der GPA NRW und das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis

1. Der Rat beschließt, die Empfehlungen der GPA NRW im Rahmen des aufzustellenden  Haushaltskonsilidierungskonzeptes durch eine „Sparkommission“ auf ihre Umsetzung zu prüfen.

Sachdarstellung :

 

Gesetzliche Grundlagen

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) führte gemäß § 105 GO NRW in der Zeit vom 13.01.2009 bis zum 29.04.2009 die zweite überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Emmerich am Rhein für die Haushaltsjahre 2004 bis 2007 durch. Die erste Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW nach deren Gründung in 2003 hatte im Jahre 2004 für die Jahre 2000 bis 2003 stattgefunden und damit die frühere überörtliche Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Kleve abgelöst.

 

Die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung wurden in einer Schlussbesprechung am 25.11.2009 durch die Gemeindeprüfungsanstalt der Verwaltung und Vertretern der Fraktionen, dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses sowie einem Vertreter des Kreises Kleve als der unteren staatlichen Aufsichtsbehörde zusammenfassend dargestellt. Anschließend wurde die Endfassung des Prüfungsberichtes erstellt und der Stadt im Januar 2010 zugestellt.

 

Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Gesamtbericht und die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt grundsätzlich nicht öffentlich. Um der Informationspflicht über mögliche Veränderungen für die gemeindliche Haushaltswirtschaft und Verfahrensabläufe nachzukommen, ist in § 105 Abs. 5 Satz 2 ausdrücklich gesetzlich verankert, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat öffentlich - nur - über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet, womit nach den Erläuterungen zu § 105 dem Informationsbedürfnis ausreichend Rechnung getragen wird; eine darüber hinaus gehende allgemeine Veröffentlichungspflicht, um auch die Einwohner und Bürger zu informieren, besteht nicht.

 

Rechnungsprüfungsausschuss am 28.01.2010:

Den Mitgliedern des Rechungsprüfungsausschusses lag der vollständige Prüfbericht zur Beratung vor. Die Verwaltung hat erläuternde Ausführungen zum Prüfbericht gegeben und die Einzelfragen der Ausschussmitglieder beantwortet sowie das weitere Vorgehen skizziert.

 

Die Vorlage gibt das Fazit der GPA NRW aus dem Prüfbericht zu den jeweiligen Prüffeldern wieder.

 

Prüfungsumfang

 

Im ersten Prüfungsblock hat die GPA die erforderlichen Daten erhoben, als intrakommunale Vergleichsreihe dargestellt und mit den Städten hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt.

In der zweiten Phase wurden die erhobenen Daten in den interkommunalen Vergleich gestellt und auf dieser Basis analysiert.

 

Ergebnisse dieser Analyse werden im Bericht als Feststellung bezeichnet; damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein.

 

Aus den Untersuchungen anerkannte Verbesserungspotenziale werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen.

 

Um einen allgemeinen – Prüfthemen übergreifenden - Überblick über die finanz-wirtschaftliche Situation zu ermöglichen, wurden verschiedene Parameter in einen Zusammenhang gebracht.

Diese Parameter sind:

-      SGB II-Quote

-      Arbeitslosenquote

-      Arbeitsplatzzentralität

-      Bevölkerungsentwicklung

-      allgemeine Deckungsmittel und

-      Kaufkraft.

 

Der Abgleich dieser spezifischen Parameter mit Normalwerten, die auf 100 gesetzt wurden, und ihre Verbindung zum Gesamtkontext lässt Aussagen über die finanzwirtschaftliche Ausgangslage einer Kommune zu. Nach dem GPA-Cluster wurde Emmerich am Rhein eingestuft in den Cluster 3

 

Städte mit durchschnittlichen Deckungsmitteln und Kaufkraftstärken, stabiler bis sinkender Bevölkerungsentwicklung und mittleren bis hohen SGB II- und Arbeitslosenquoten

 

Mit dem Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI) wurden die wesentlichen Ergebnisse einer Prüfung mit Blick auf die finanzwirtschaftliche Situation einer Stadt zusammengefasst. Hierdurch wurden aus der Sicht der GPA kurz und prägnant Handlungserfordernisse und -möglichkeiten aufgezeigt. Der KIWI soll den Städten helfen, eine Standortbestimmung im interkommunalen Vergleich vorzunehmen und dient der Orientierung für die Zukunft. Auf einer Bewertungsskala von 1 (schlechtester Wert) bis 5 (bester Wert) erfolgt eine Bewertung der Handlungsnotwendigkeit und der Handlungsmöglichkeit. Mit Hilfe von Tendenzpfeilen drückt die GPA aus, welche Entwicklung der jeweiligen Kennzahl sie für die Zukunft erwartet.

 

Auf der Grundlage vergleichender Betrachtungen zeigt die GPA darüber hinaus Potenziale auf, die sich ausschließlich aus den geprüften Fachbereichen ergeben. Dabei bezeiht sich das Potenzial auf das Betrachtungsjahr 2007, bereits umgesetzte Potenziale werden vermerkt. Das von der GPA ermittelte Potenzial wird insgesamt auf 2.113.900 EUR eingeschätzt.

           

Der Prüfung der GPA NRW lag dabei keine vollständige Betrachtung der Kernverwaltung oder der Beteiligungen zugrunde. Daher ist das ausgewiesene Potenzial nur als Teilmenge eines Gesamtpotenzials zu verstehen. Die ausgewiesenen Potenziale können zu Steuerungszwecken genutzt werden, um das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu erreichen, bzw. sich diesem zu nähern oder um vorhandene Spielräume zu vergrößern.

 

Die Potenzialberechnungen wurden mit Hilfe der Definition von Zielwerten (Benchmarks) vorgenommen. Die Zielwerte wurden nach Angebe der GPA tatsächlich von mehreren Kommunen erreicht und gelten damit als repräsentativ. Neben der rechtmäßigen und wirtschaftlichen Aufgabenerledigung wurde durch die GPA hierbei auch immer die Steuerungsleistung, die diesem guten Wert zugrunde liegt, berücksichtigt.

 

Folgende Verwaltungsbereiche wurden einer Prüfung unterzogen:

 

-      Finanzen (einschl. Beteiligungen, Bücherei und VHS, Feuerwehr)

-      Personal

-      Jugend

-      Gebäudewirtschaft

-      Bauleistungen (Vergabewesen)

-           Infrastruktur (Verkehrsflächen, Bauhof)

Die vorgenommene Prüfung des Bereiches Finanzen bezog sich auf Beteiligungen, Steuerung, haushaltswirtschaftliche Situation, Einnahme-/Ausgabesituation, Schulden, strukturellen Defizit, Bücherei/VHS und freiwillige Feuerwehr und schließt mit einem ermittelten Potenzial von 373.000 EUR ab, was mit 355 T€ aus einem höheren kalkulatorischen Zinssatz und mit rd. 18 T€ durch Reduzierung des „öffentlichen Grüns“ im Bereich der Friedhöfe erzielbar wäre.

 

Zusammengefasst ergibt sich für den Bereich Finanzen folgende Einschätzung:

 

„Die Stadt Emmerich am Rhein weist seit dem Jahr 2000 wiederholte strukturelle Defizite aus – bis 2007 waren sechs von acht Haushaltsjahren strukturell unausgewogen. Zusammenfassend ist der aktuelle Betrachtungszeitraum 2004 bis 2007 (ebenso wie in unserer ersten Prüfung) geprägt von der Vermeidung eines verpflichtenden Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Der formale Haushaltsausgleich wurde nur unter wiederholter Nutzung von Rückzuführungen – auch beim teilweisen Fehlen von Ersatzdeckungsmitteln im Vermögenshaushalt - ausgewiesen. Erschwerend kommt die fehlerhafte Veranschlagung von Unterhaltungsausgaben hinzu.

 

Ein nachhaltiges Konsolidierungskonzept, das in Verbindung mit den vorgenommenen Rückzuführungen geeignet gewesen wäre, die dauerhafte Aufgabenerledigung strukturell ausgewogen zu erreichen, lag nicht vor. Vorgenommene Konsolidierungen wurden im Wesentlichen im Bereich der Realsteuern und mit den Gewinnausschüttungen der Beteiligungen realisiert.

 

Steigerungen in der Gewerbesteuer sowie den Schlüsselzuweisungen führten zu einem positiven Abschluss in 2008. Dessen ungeachtet sehen wir insbesondere durch den bis dahin wiederholten Werteverzehr und die unzureichende Beachtung des Einnahmebeschaffungsgebotes einen deutlichen Handlungsbedarf zur Konsolidierung der städtischen Finanzen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf intergenerative Aspekte und die gestiegenen Planungsrisiken auf Grund der aktuellen Rezession. Insofern halten wir die Realisierung der dargestellten Potenziale für geboten, um Risiken besser ausgleichen zu können und den kommunalen Handlungs- und Gestaltungsspielraum aufrecht zu erhalten.

 

Im Bereich der Stadtbücherei und der VHS haben wir keine finanzwirtschaftlichen Potenziale feststellen können.“

 

           

Im Mittelpunkt des Prüfgebietes Personal stand die Betrachtung der gesamt-personalwirtschaftlichern Situation mit Hilfe aggregierter Kennzahlen zu den

 

-     Personalausgaben je Einwohner

-     Personalausgaben je Ist-Stelle

-     Ist-Stellen je 1.000 Einwohner.

Dabei erfolgte auch ein interkommunaler Vergleich des Stellenvolumens für einheitlich definierte Aufgabenfelder. Hierzu wurde ein so genannter Quartilswert als Orientierungsgröße zugrunde gelegt. Bezogen auf die quantitative Stellenausstattung je Aufgabengruppe ist der Quartilswert der Messpunkt, bei dem 25 % aller geprüften Kommunen eine geringere Stellenausstattung vorhalten.  Betrachtet wurde die Aufgabengruppe „Allgemeine Verwaltung“ mit Personalmanagement, Organisation, Zentrale schülerbezogene Aufgaben und Schülerbeförderung, die Aufgabengruppe „Finanzverwaltung“ mit Kämmerei, Steuerwesen, Stadtkasse, Vollstreckung und örtl. Rechnungsprüfung, die Aufgabengruppe „Ordnungsverwaltung“ mit Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Einwohnermeldeaufgaben, Personenstandswesen und Verkehrsangelegenheiten sowie die Aufgabengruppe „Bauverwaltung“ mit räuml. Planung und Stadtentwicklung, Bauordnung, Denkmalschutz, Wohnungsbauförderung, Umwelt- und Landschaftsschutz. Zusammengefasst ergibt sich für die GPA in den vier Aufgabengruppen ein Potenzial von 6,86 Stellen bzw. 330.522 EUR.

 

Abschließend kommt die GPA für den Bereich Personal zu folgendem Fazit:

 

„Die Stadt Emmerich am Rhein konnte trotz mehrerer Jahre struktureller Defizite, den Haushalt bislang originär ausgleichen. Das Ziel des Haushaltsausgleichs ist jedoch auch für die Stadt Emmerich am Rhein immer schwieriger zu erreichen. Dies bedeutet, dass auch der große Ausgabenblock der Personalausgaben besonders kritisch zu betrachten ist.

 

Nicht verkannt werden darf dabei, dass sich Bemühungen zur Senkung der Personalausgaben nur mittel- und langfristig auswirken können. Durch die Senkung der Personalausgaben im Betrachtungszeitraum - trotz der gesetzlich geforderten Übernahme weiterer Aufgaben - lässt sich jedoch bereits ein erster Erfolg erkennen.

 

Der interkommunale Vergleich der Personalausgaben lässt eine Positionierung der Stadt Emmerich am Rhein nahezu am Mittelwert der Vergleichskommunen erkennen. In der alternativen Betrachtung zeigt sich jedoch eine deutliche Überschreitung des Mittelwertes. Reduziert man die Vergleichsgruppe auf Städte zwischen 25.000 und 40.000 Einwohner steigt die Differenz weiter an.

 

Im interkommunalen Vergleich der Zahl der Stellen wiederholt sich das oben dargestellte Bild. Die Stadt Emmerich am Rhein hält bezogen auf die Vergleichsgruppe der Städte zwischen 25.000 und 60.000 Einwohnern in der ersten Betrachtung leicht mehr Stellen vor. Bei der alternativen Betrachtung der Städte zwischen 25.000 und 60.000 Einwohnern liegt eine deutliche Überschreitung der Vergleichswerte vor.

 

Der Stadt Emmerich am Rhein bietet sich durch den Vergleich der Stellenausstattungen in den einheitlich definierten Aufgabenbereichen in der Gesamtverwaltung Potenzial im Umfang von 6,86 Stellenanteilen.

 

In diesen Vergleichen ist deutlich zu erkennen, dass ein Bürgerservice vorgehalten wird, der eine höhere Stellenausstattung und damit höhere Personalausgaben bedingt. Auch die Frage des Standards der Aufgabenerfüllung muss in der Stadt Emmerich am Rhein kritisch hinterfragt werden. Eine regelmäßige Aufgabenkritik und Aufgabenanalyse ist unerlässlich, um einen effektiven und bedarfsgerechten Personaleinsatz sicherzustellen.

Umso bedeutender ist die Nutzung des Stellenplans auch als Steuerungsinstrument. Dies ist unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung vollumfänglich erst nach der vollzeitäquivalenten Darstellung aller Stellen möglich.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass die Stadt Emmerich am Rhein die Personalausgaben aktuell deutlich in die Konsolidierungsbemühungen einbindet. Dabei ist uns bewusst, dass diese Änderung zwar untrennbar mit deutlichen und unbeliebten Entscheidungen verbunden ist, für die Sicherstellung der dauerhaften Aufgabenerfüllung ist sie jedoch unerlässlich.“

 

Gegenstand des Prüfbereiches Jugend war die Organisation, Steuerung und der Zuschussbedarf für die Hilfe zur Erziehung, die Maßnahmen zum Kinderschutz, die Organisation, Steuerung, das Personal und der Zuschussbedarf des Jugendamtes. Durch Reduzierung der Falldichte aufgrund Optimierung der Zugangs-/ Leistungssteuerung und Qualitätssicherung / Qualitätsentwicklung sowie Weiterentwicklung präventiver Leistungen und Angebote zur Vermeidung frühzeitiger Zugänge mit Einleitung von Hilfeplanverfahren und kostenintensiven Hilfe ermittelt die GPA ein Potenzial von 306.000 EUR. Das Fazit für den Bereich Jugend lautet im Überblick:

 

„Der Zuschussbedarf des Jugendamtes liegt im Jahr 2007 bei 5.856.786 Euro insgesamt und somit 197 Euro je Einwohner, bei einem Mittelwert von 182 Euro je Einwohner. Der Zuschussbedarf zeigt im Zeitverlauf der Jahre 2004 bis 2008 eine ab 2005 kontinuierlich ansteigende Entwicklung (2004 = 176 Euro je Einwohner, 2008 = 204 Euro je Einwohner). Rund 57 Prozent des Zuschussbedarfes entfallen auf die Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien.

 

Der Zuschussbedarf für die Hilfen zur Erziehung (als Teil der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien) liegt für das Jahr 2007 bei 92,11 Euro je Einwohner und stellt damit den Maximalwert im interkommunalen Vergleich (absolut 2.881.581 Euro).

 

Der interne Zeitverlauf der Jahre 2004 bis 2008 zeigt eine ansteigende Entwicklung des Zuschussbedarfes (2004 = 72,57 Euro je Einwohner, 2008 = 102,87 Euro je Einwohner).

 

Die Ausgaben für die Hilfe zur Erziehung je Hilfefall betragen in 2007 durchschnittlich 12.562 Euro.

 

Der hohe Zuschussbedarf der Hilfe zur Erziehung und damit indirekt der Zuschussbedarf des Jugendamtes insgesamt wird durch eine im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich hohe Falldichte beeinflusst. Die Anteile ambulanter Hilfen an den Hilfefällen insgesamt und der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt zeigen im Jahr 2007 Werte leicht über dem Mittelwert bzw. über dem Benchmark.

 

Ergebnisverbesserungen können bei den Hilfen zur Erziehung durch Maßnahmen einer optimierten Leistungs- / Zugangssteuerung und Qualitätssichrung / Qualitätsentwicklung der Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII mit einer stärkeren Ausprägung prozess- und ergebnisqualitativer Standards (Fallrevision, Reintegration) bei einer ausreichenden Personalisierung der Aufgabenwahrnehmung, aufgezeigt anhand der GPA-Richtwerte zur Personalbemessung, erreicht werden. Darüber hinaus empfehlen wir die Weiterentwicklung von Angeboten präventiver Leistungen, die bereits im Vorfeld erzieherischer Hilfen wirken und frühzeitige Zugänge zu den präventiven Angeboten schaffen und so die Einleitung von Hilfeplanverfahren und kostenintensiven Hilfen vermeiden helfen.

Im Rahmen der Potenzialberechnung haben wir den hierfür erforderlichen Finanzbedarf mit 86 Tausend Euro berücksichtigt. Das am Benchmark der Falldichte orientierte Potenzial beträgt 380 Tausend Euro (12,86 Euro je Einwohner) und berücksichtigt die zur Realisierung der Handlungsempfehlungen erforderlichen Finanzmittel für die erforderliche Personalisierung der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Leistungssteuerung und Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung präventiver Angebote und Leistungen.

 

Die gesetzlichen und fachpolitischen Anforderungen an den Schutzauftrag für Kinder sind bisher noch nicht in einer Dienstanweisung umgesetzt und werden nicht vollständig erfüllt. Die bestehenden Handlungsempfehlungen für die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes beinhalten nicht die erforderliche Verbindlichkeit. In der Leistungsdokumentation (Fallakten) konnte die Einhaltung der Standards nicht durchgängig nachvollzogen werden.

 

Durch die Verwendung standardisierter Vordrucke (Dokumentation von Meldung, Ersteinschätzung und differenzierter Risikoeinschätzung) kann die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der einzelnen Prozessschritte in den Fallakten optimiert werden.“

 

Die Fachprüfung Gebäudewirtschaft beinhaltete die Erfassung, Darstellung und Bewertung der im Rahmen der Gebäudewirtschaft anfallenden Prozesse und der aufbauorganisatorischen Gestaltung in der Kommune, die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabe Gebäudebewirtschaftung in den Bereichen Bauunterhaltung, Bewirtschaftung (Versorgungsmedien, Reinigung, Hausmeisterdienste), Flächenmanagement und die Ausweisung monetärer Potenziale auf verschiedenen Themenfeldern auf Basis von Benchmarks. Die GPA kommt bei einem optimierten Gebäudebestand auf ein Potenzial von 993.000 EUR, bei dem derzeitigen Gebäudebestand auf ein Potenzial von 449.000 EUR. Das zusammengefasste Fazit lautet:

 

„Die Stadt Emmerich am Rhein hat seit dem Jahr 1998 sämtliche gebäudewirtschaftlichen Aufgabenkomplexe im Fachbereich Immobilien zentralisiert. Dieser hat seitdem elementare Schritte zu einer optimierten Gebäudewirtschaft unternommen und entwickelt sich kontinuierlich weiter.

 

Optimiert werden könnte das Gebäudemanagement im Bereich der Steuerung und Organisation durch die Formulierung von strategischen Zielvorgaben durch den Verwaltungsvorstand, aus denen das Gebäudemanagement operative Ziele ableiten kann. Dies wäre optimal, um so den Immobilienbestand als strategische Größe im Entwicklungsprozess der Kommune steuern zu können.

 

Das Energiemanagement der Stadt Emmerich am Rhein ist mit einer ausgereiften Gebäudeleittechnik, einer monatlichen Erfassung und Auswertung sämtlicher Energieverbräuche nebst Witterungsbereinigung sowie erstellten Energieberichten interkommunal verglichen bereits weit entwickelt.

 

Zur Reduzierung der Ausgaben sollte ein konkreterer Nutzerbezug hergestellt werden, vor allem in den Bereichen der Versorgungsmedien (Wärme, Strom, Wasser) und der Reinigung. Dazu wären die Umsetzung der geplanten Einführung des Mieter/Vermietermodells, die Abrechnung von Kosten bzw. Sonderleistung und ein stetiger, zielgerichteter Dialog mit den Nutzern zielführend. Zudem sollten mit den Nutzern Kontrakte und Zielvereinbarungen geschlossen werden. Die Ausgaben und die Verbräuche für die Versorgungsmedien sind in ihrer Höhe zwar unauffällig, hinsichtlich der Wärmeenergie ist mittel- bis langfristig eine Reduzierung der Verbräche an einigen Gebäuden möglich.

Die Ausgaben für die Reinigung sind im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich. Ursächlich dafür sind die im Vergleich hohen Reinigungsstandards.

 

Zudem optimiert werden könnte das Flächenmanagement. Es sollte ein kontinuierliches, zukunftsorientiertes, nachhaltig dokumentiertes ganzheitliches Flächenmanagement für die Verwaltungsgebäude und insbesondere die Schulen aufgebaut werden. Das Ziel sollte die Flächenoptimierung sein, vor allem hinsichtlich der Schulen aufgrund von bereits bestehenden Flächenüberhängen und der demographischen Entwicklung.

 

Das rechnerische Gesamtpotenzial für die Gebäudewirtschaft beläuft sich bezogen auf das Vergleichsjahr 2007 auf rund 993.000 Euro jährlich. Hiervon entfallen 544.000 Euro auf die Bewirtschaftung und 449.000 Euro auf das Flächenmanagement.“

 

Das Prüfgebiet Bauleistungen umfasste eine Betrachtung der allgemeinen Maßnahmen zur Korruptionsprävention und der Organisation des Vergabewesens sowie der Durchführung eines Eröffnungstermins und einer Funktionsprüfung des Vergabewesens. Anhand eines Fragekataloges wurden die Maßnahmen geprüft, wobei die Stadt Emmerich am Rhein mit einem Erfüllungsgrad von 98 % ein gutes Ergebnis zeigte. Das Fazit der GPA lautet:

 

„Im Prüffeld „Allgemeine Korruptionsprävention und Organisation des Vergabewesens“ erreicht die Stadt Emmerich am Rhein einen Erfüllungsgrad von 80 Prozent. Optimierungspotenzial besteht bei der Korruptionsprävention, z. B. Durchführung regelmäßiger Mitarbeitergespräche und Schulungen zum Thema „Korruptionsprävention“ und Betreibung der Schwachstellenanalyse.

 

Das Vergabeverfahren kann u. a. durch die Einrichtung und Führung einer zentralen Bieterdatenbank und hinsichtlich der Zusammenstellung der Angebotsunterlagen und des Versands an die Bieter optimiert werden. Aus Gründen der Personalreduzierung in dem Bereich der Zentralen Submissions- und Vergabestelle wäre es sinnvoll, die beiden derzeit separaten Stellen zu einer organisatorischen Einheit zusammenzuführen. Einzelne Empfehlungen aus der letzten überörtlichen Prüfung im Jahr 2004 wurden nicht umgesetzt.

 

Im Prüffeld „Durchführung eines Eröffnungstermins“ erreicht die Stadt Emmerich am Rhein den Erfüllungsgrad von 82 Prozent. Optimierungsbedarf besteht bezüglich der Durchführung von Submissionen in einem neutralen Raum, Sperrung der Leerflächen in den Angebotsunterlagen und in der Niederschrift der Verdingungsverhandlung, nachträgliche Verlesung der Niederschrift und der Abfrage nach Anerkennung der Niederschrift als richtig oder Erhebungen von Einwendungen. In diesem Bereich hat die Stadt unsere Empfehlungen, die wir bei der letzten überörtlichen Prüfung ausgesprochen haben, umgesetzt.

 

Bei allen fünf geprüften Maßnahmen wurden die Fragen des vorstehenden Fragenkataloges im Prüffeld „Funktionsprüfung des Vergabewesens“ fast vollständig mit „Ja“ beantwortet. Hier erreicht die Stadt Emmerich am Rhein mit dem Erfüllungsgrad von 98 Prozent ein gutes Ergebnis. In diesem Bereich ist unseren Empfehlungen, die wir bei der letzten überörtlichen Prüfung ausgesprochen haben, bereits größtenteils gefolgt worden.“

Die Prüfung des Bereiches Infrastruktur umfasste die Erfassung und Analyse des Leistungsspektrums der Unterhaltung der Verkehrsflächen und –anlagen mit Blick auf die aufbau- und ablauforganisatorische Gestaltung innerhalb der Kommune, die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung in den Bereichen Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung und Straßenbeleuchtung sowie eine Organisationsbetrachtung des Bauhofes. Für den Bereich der Straßenbeleuchtung ermittelte die GPA ein Potenzial von 111.900 EUR.  Das Ergebnis der Prüfung des Bereiches Infrastruktur sieht wie folgt aus:

 

Bei dem Erfüllungsgrad "Steuerung der Unterhaltung der Verkehrsflächen und -anlagen" erreicht die Stadt Emmerich am Rhein mit 51 Prozent einen Wert, der aufzeigt, dass bereits betriebswirtschaftliche Instrumente sinnvoll implementiert sind, gleichwohl aber noch Optimierungsmöglichkeiten bestehen.

 

Die Ausgaben der gesamten Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung sind im Eckjahresvergleich 2004 bis 2007 um drei Prozent gesunken. Im interkommunalen Vergleich des Jahres 2007 liegt das Ausgabevolumen bezogen auf die Anzahl der Einwohner über dem Durchschnitt, hingegen in Relation zur Fläche in Höhe des Mittelwertes. Der Anteil der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) an den Ausgaben beträgt bei der Unterhaltung der Gemeindestraßen und der Wirtschaftswege 66 Prozent.

 

Die Ausgaben der Straßenbeleuchtung sind im Eckjahresvergleich 2004 bis 2007 geringfügig um ein Prozent gestiegen. Die Erhöhung der Ausgaben insgesamt basiert auf einer Steigerung der Unterhaltungsausgaben um 14 Prozent und einer Reduzierung der Energieausgaben um 10 Prozent. Im Vergleichsjahr 2007 liegt das gesamte Ausgabevolumen bezogen auf die beleuchtete Verkehrsfläche auf einem unterdurchschnittlichen Niveau (fast 40 Prozent unter dem Mittelwert). Bei den Energieausgaben je 1.000 m² beleuchteter Verkehrsfläche positioniert sich die Stadt Emmerich am Rhein unter dem Durchschnitt (Potenzial absolut 47.800 Euro) und bei den Unterhaltungsausgaben in dem Cluster „Leuchten im Eigentum der Stadt“ ebenfalls unter dem Durchschnitt jedoch über dem Benchmark (Potenzial absolut 64.100 Euro).

 

Der Erfüllungsgrad „Optimierter Bauhof“ liegt mit 67 Prozent im mittleren bis höheren Bereich.“

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Der Bürgermeister