Betreff
69. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet des Kreises Kleve (Virtueller Gewerbeflächenpool)
Vorlage
05 - 15 0295/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 Beschlussvorschlag                             Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen über den Entwurf der 69. Änderung des Regionalplans (GEP 99) zur Kenntnis und beschließt, dass seitens der Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Beteiligung nach § 13 (1) Landesplanungsgesetz i.V.m. § 10 Raumordnungsgesetz keine Anregungen oder Bedenken zum Änderungsentwurf vorgetragen werden.

 

Sachdarstellung :

Als erster Planungsschritt zur Umsetzung der durch den landesplanerischen Vertrag vom 22.09.2010 zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf, dem Kreis Kleve und den 16 kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbarten Einrichtung eines Gewerbeflächenpools ist eine entsprechende Änderung des Regionalplanes durchzuführen. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 23.09.2010 umgehend nach Vertragsabschluss beschlossen, das erforderliche Planverfahren einzuleiten.

 

Im Vorlauf zur formellen Verfahrenseinleitung hat bereits im September/Oktober 2009 ein Scopingverfahren gemäß § 9 (1) Raumordnungsgesetz stattgefunden, um frühzeitig unter Beteiligung der betroffenen öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts den Detaillierungsgrad der im Umweltbericht aufzunehmenden Informationen festzulegen. Der Entwurf der 69. Änderung des Regionalplans liegt nunmehr zusammen mit seiner Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 08.11.2010 bis 14.01.2011 gemäß § 13 (1) Landesplanungsgesetz i.V.m. § 10 Raumordnungsgesetz öffentlich aus. In diesem Zeitraum können Anregungen und Bedenken zur Planung vorgetragen werden.

 

Es sind folgende Änderungen im Regionalplan (GEP 99) vorgesehen:

 

1.         Aufhebung von insgesamt 24 GIB- bzw. ASB-Teilbereichen (für Gewerbe) innerhalb des gesamten Kreisgebietes Kleve und deren Darstellung als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (ca. 203 ha im GEP 99).

2.         Kennzeichnung der 24 aufgehobenen GIB und ASB in der Erläuterungskarte 1 zum GEP 99 „Sondierungen für eine zukünftige Siedlungsentwicklung“.

3.         Ergänzung eines textlichen Zieles 4 in Kapitel 1.3 „Virtueller Gewerbeflächenpool für das Gebiet des Kreises Kleve“.

 

Bei den unter Nr. 1 und 2 betroffenen GIB- und ASB-Flächendarstellungen handelt es sich um die von den Gemeinden zur Einstellung in den Gewerbeflächenpool im landesplanerischen Vertrag jeweils gemeldeten Flächen. Für die Stadt Emmerich am Rhein sind dies die Einbuchungsflächen:

 

Gewerbefläche Nr. 24,            Lage: Klein-Netterden, Netterdensche Straße, 1,10 ha.

Gewerbefläche Nr. 65,            Lage: Vrasselt, Reeser Straße, 2,30 ha

Gewerbefläche Nr. 143,          Lage: Vrasselt, Reeser Straße, 3,00 ha.

 

Die betroffenen Flächen sollen im Rahmen der Regionalplanänderung von GIB in die Darstellung als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich umgewandelt werden. Gleichzeitig erfolgt ihre Kennzeichnung in der Erläuterungskarte 1 zum GEP 99.

 

Die Einrichtung des Pool-Flächenkontos wird für alle Gemeinden über die benannte Ergänzung der textlichen Ziele des Regionalplanes geregelt.

 

Nach Wirksamkeit der 69. GEP-Änderung sind die teilnehmenden Gemeinden dazu verpflichtet, ihre Bauleitplanung durch Herausnahme der in den Gewerbeflächenpool eingebuchten Einzelflächen aus den Bauflächendarstellungen ihres jeweiligen Flächennutzungsplanes anzupassen. Zu diesem Zeitpunkt hat die Stadt Emmerich am Rhein daher ein entsprechendes FNP-Änderungsverfahren durchzuführen.

 

Die eingeleitete Änderung des Regionalplanes dient der Umsetzung des Gewerbeflächenpools im Rahmen der im landesplanerischen Vertrag eingegangenen Verpflichtungen. Hierbei erklärten die Vertragspartner ihre Zustimmung zu der vorgesehenen GEP-Änderung in Form einer Bauflächenzurücknahme bei gleichzeitiger Einführung eines neuen textlichen Zieles. Der vorliegende Entwurf wird der vereinbarten Planungsabsicht gerecht, so dass aus Sicht der Stadt Emmerich am Rhein keine Anregungen und Bedenken vorzutragen sind.

 

Der Entwurf zur 69. Änderung des Regionalplanes (GEP 99) ist in Gänze der Sitzungsvorlage des Regionalrates zum Einleitungsbeschluss vom 23.09.10 zu entnehmen, die auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter folgender Adresse eingestellt ist:

www.brd.nrw.de → Regionalrat → Archiv → Archiv der Sitzungen des Regionalrates und seiner Ausschüsse → 2010 → Sitzung 23.09.2010, 41. Regionalratssitzung → Tagesordnung → TOP 7 Vorlage 6/38 PA bzw. 7/41 RR „Vorlage“

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes. Kapitel 2.1

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter