Beschlussvorschlag Kenntnisnahme (kein Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt
die Ausführungen über den Entwurf der 69. Änderung des Regionalplans (GEP 99)
zur Kenntnis und beschließt, dass seitens der Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen
der Beteiligung nach § 13 (1) Landesplanungsgesetz i.V.m. § 10
Raumordnungsgesetz keine Anregungen oder Bedenken zum Änderungsentwurf vorgetragen
werden.
Sachdarstellung :
Als erster Planungsschritt zur Umsetzung
der durch den landesplanerischen Vertrag vom 22.09.2010 zwischen der
Bezirksregierung Düsseldorf, dem Kreis Kleve und den 16 kreisangehörigen
Städten und Gemeinden vereinbarten Einrichtung eines Gewerbeflächenpools ist
eine entsprechende Änderung des Regionalplanes durchzuführen. Der Regionalrat
des Regierungsbezirks Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 23.09.2010 umgehend
nach Vertragsabschluss beschlossen, das erforderliche Planverfahren
einzuleiten.
Im Vorlauf zur formellen
Verfahrenseinleitung hat bereits im September/Oktober 2009 ein Scopingverfahren
gemäß § 9 (1) Raumordnungsgesetz stattgefunden, um frühzeitig unter Beteiligung
der betroffenen öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts den
Detaillierungsgrad der im Umweltbericht aufzunehmenden Informationen
festzulegen. Der Entwurf der 69. Änderung des Regionalplans liegt nunmehr
zusammen mit seiner Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 08.11.2010
bis 14.01.2011 gemäß § 13 (1) Landesplanungsgesetz i.V.m. § 10
Raumordnungsgesetz öffentlich aus. In diesem Zeitraum können Anregungen und
Bedenken zur Planung vorgetragen werden.
Es sind folgende Änderungen im
Regionalplan (GEP 99) vorgesehen:
1. Aufhebung von insgesamt 24 GIB- bzw.
ASB-Teilbereichen (für Gewerbe) innerhalb des gesamten Kreisgebietes Kleve und
deren Darstellung als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (ca. 203 ha im GEP
99).
2. Kennzeichnung der 24 aufgehobenen GIB
und ASB in der Erläuterungskarte 1 zum GEP 99 „Sondierungen für eine zukünftige
Siedlungsentwicklung“.
3. Ergänzung eines textlichen Zieles 4 in
Kapitel 1.3 „Virtueller Gewerbeflächenpool für das Gebiet des Kreises Kleve“.
Bei den unter Nr. 1 und 2 betroffenen
GIB- und ASB-Flächendarstellungen handelt es sich um die von den Gemeinden zur
Einstellung in den Gewerbeflächenpool im landesplanerischen Vertrag jeweils
gemeldeten Flächen. Für die Stadt Emmerich am Rhein sind dies die
Einbuchungsflächen:
Gewerbefläche Nr. 24, Lage: Klein-Netterden, Netterdensche
Straße, 1,10 ha.
Gewerbefläche Nr. 65, Lage: Vrasselt, Reeser Straße, 2,30
ha
Gewerbefläche Nr. 143, Lage: Vrasselt, Reeser Straße, 3,00
ha.
Die betroffenen Flächen sollen im Rahmen
der Regionalplanänderung von GIB in die Darstellung als Allgemeiner Freiraum-
und Agrarbereich umgewandelt werden. Gleichzeitig erfolgt ihre Kennzeichnung in
der Erläuterungskarte 1 zum GEP 99.
Die Einrichtung des Pool-Flächenkontos
wird für alle Gemeinden über die benannte Ergänzung der textlichen Ziele des
Regionalplanes geregelt.
Nach Wirksamkeit der 69. GEP-Änderung
sind die teilnehmenden Gemeinden dazu verpflichtet, ihre Bauleitplanung durch
Herausnahme der in den Gewerbeflächenpool eingebuchten Einzelflächen aus den
Bauflächendarstellungen ihres jeweiligen Flächennutzungsplanes anzupassen. Zu
diesem Zeitpunkt hat die Stadt Emmerich am Rhein daher ein entsprechendes
FNP-Änderungsverfahren durchzuführen.
Die eingeleitete Änderung des
Regionalplanes dient der Umsetzung des Gewerbeflächenpools im Rahmen der im
landesplanerischen Vertrag eingegangenen Verpflichtungen. Hierbei erklärten die
Vertragspartner ihre Zustimmung zu der vorgesehenen GEP-Änderung in Form einer
Bauflächenzurücknahme bei gleichzeitiger Einführung eines neuen textlichen
Zieles. Der vorliegende Entwurf wird der vereinbarten Planungsabsicht gerecht,
so dass aus Sicht der Stadt Emmerich am Rhein keine Anregungen und Bedenken
vorzutragen sind.
Der Entwurf zur 69. Änderung des
Regionalplanes (GEP 99) ist in Gänze der Sitzungsvorlage des Regionalrates zum
Einleitungsbeschluss vom 23.09.10 zu entnehmen, die auf der Internetseite der
Bezirksregierung Düsseldorf unter folgender Adresse eingestellt ist:
www.brd.nrw.de → Regionalrat → Archiv → Archiv der Sitzungen des Regionalrates und seiner Ausschüsse → 2010 → Sitzung 23.09.2010, 41. Regionalratssitzung → Tagesordnung → TOP 7 Vorlage 6/38 PA bzw. 7/41 RR „Vorlage“
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes. Kapitel 2.1
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter