Betrachtung zur Ansiedlung eines größeren Einzelhandelsbausteins auf dem Neumarkt,
hier: Zwischenergebnisse
Beschlussvorschlag Kenntnisnahme (kein Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt
die vorgestellten Zwischenergebnisse zur Kenntnis und beschließt, die
„Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes mit vertiefender Betrachtung zur
Ansiedlung eines größeren Einzelhandelsbausteins auf dem Neumarkt“ auf dieser
Basis weiter durchzuarbeiten.
Sachdarstellung :
Das Büro Junker und Kruse –
Stadtforschung Planung aus Dortmund wurde Ende Juli 2010 mit der
„Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Emmerich am Rhein mit
vertiefender Betrachtung zur Ansiedlung eines größeren Einzelhandelsbausteins
auf dem Neumarkt“ beauftragt.
I. Aufgabenstellung Einzelhandelsgutachten und
vertiefende Betrachtung Neumarkt
Das sich derzeit in Erarbeitung
befindende Einzelhandelsgutachten enthält im Wesentlichen folgende Bausteine:
I.a) Ausgangssituation und
Zielsetzung
Die durchzuführende Bewertung der für
den Neumarkt vorliegenden Konzepte ist eingebettet in die Aktualisierung des
Einzelhandelskonzeptes.
Denn eine fachlich fundierte und
langfristig ausgelegte Bewertung dieser für die Stadtentwicklung Emmerichs
richtungsweisenden Entscheidung über die Entwicklungskonzeption Neumarkt
gelingt nur unter Würdigung der gesamten Angebots- und Nachfragesituation sowie
der siedlungsstrukturellen und städtebaulichen Rahmenbedingungen in Emmerich
und dies bezogen auf die Ist-Situation sowie die Entwicklungsperspektiven und
Entwicklungserforderlichkeiten.
Für die Erarbeitung der Aktualisierung
des Einzelhandelskonzeptes in Verbindung mit der Vertiefungsstudie Neumarkt
stehen schwerpunktmäßig folgende Fragestellungen im Mittelpunkt der
Untersuchung:
- Wie
stellt sich die gegenwärtige Angebots- und Nachfragesituation in Emmerich
im
gesamten Stadtgebiet dar?
- Welche
Stärken und Defizite weist der Einkaufsstandort Emmerich auf?
- Wie
stellen sich die aus Einzelhandelssicht relevanten städtebaulichen
Rahmenbedingungen
der wesentlichen Emmericher Einkaufsbereiche dar?
- Wie
kann die wohnungsnahe Versorgung der Bürger nachhaltig gesichert
werden?
- Welche
Entwicklungsperspektiven lassen sich für den Einkaufsstandort
Emmerich
insgesamt formulieren?
- Welche
potenziellen Standorte im Stadtgebiet eignen sich für – auch
großflächige
– Einzelhandelsnutzungen (sowohl unter absatzwirtschaftlichen als
auch
städtebaulichen Aspekten)?
- Wie
sind die Planvorhaben im Bereich Neumarkt zu bewerten? Gibt es
Optimierungsmöglichkeiten?
- Welche
grundsätzlichen Strategien müssen ergriffen werden, um den
Einkaufsstandort
Emmerich zu stärken bzw. Defizite abzubauen?
- Welche
grundsätzlichen Strategien müssen ergriffen werden, damit die
zentralen
Versorgungsbereiche auch künftig diese Funktion wahrnehmen kann?
- Welche
grundsätzlichen Bau- und planungsrechtlichen Strategien sind zu
zukünftigen
stadt- und regionalverträglichen Steuerung des Einzelhandels in der
Stadt
erforderlich (u.a. Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche, Emmericher
Sortimentsliste)?
- Welche
Strategien müssen ergriffen werden, um die Inhalte und Ergebnisse der
Untersuchungen
zu transportieren (Kommunikationsstrategie)?
I.b) Methodisches Vorgehen
Folgende Bausteine werden
erarbeitet:
- Erhebung
und Bewertung der untersuchungsrelevanten Angebots- und
Nachfragesituation
in Emmerich und – ergänzend – in der Region
- Ermittlung
der zukünftigen ökonomischen Rahmenbedingungen für die
Einzelhandels-
und Zentrenentwicklung in Emmerich und – ergänzend – in der
Region
- Vertiefende
Analyse zur Ansiedlung eines größeren Einzelhandelsbausteins auf
dem
Neumarkt
- Darstellung
und Diskussion der Ziele und Leitlinien für die zukünftige
Einzelhandels-
und Zentrenentwicklung in Emmerich (umsetzungsorientiert)
- Erarbeitung
eines räumlich konkretisierten Einzelhandelskonzepts für Emmerich
–
Strategische Bausteine
- Umsetzung
des Einzelhandelskonzepts – Grundsätze zur Einordnung und
Bewertung
zukünftiger Ansiedlungs-, Erweiterungs- und/oder
Verlagerungsvorhaben
- Sensibilisierung
der unterschiedlichen Akteure auf verschiedenen Ebenen
(Kommunikationsprozess)
II. Beschreibung der Zwischenergebnisse
II.a) Einzelhandelserhebungen
Auf Basis der durchgeführten
Bestandserhebungen des Einzelhandels können Grundaussagen zu folgenden Themen
getroffen werden:
- Einzelhandelsrelevantes
Kaufkraftvolumen in Emmerich
- Einzelhandelsrelevante
Kaufkraft nach Branchen
- Einzelhandelsrelevantes
Kaufkraftniveau in der Region
- Kennwerte
des Einzelhandels in Emmerich (Gesamtstadt und Innenstadt)
- Branchenspezifische
Verkaufsflächen in Emmerich (Gesamtstadt und Innenstadt)
- Branchenspezifische
Kennwerte in Emmerich (Gesamtstadt und Innenstadt)
- Verkaufsflächen
nach Lagen in Emmerich (Gesamtstadt und Innenstadt)
- Kennwerte
des Einzelhandels in Innenstädten im Vergleich
II.b) Bewertung der
Konzepte Neumarkt
Verfahren
Für den Neumarkt liegen zwei
Entwicklungskonzepte vor, welche im Rahmen einer vertiefenden Analyse von
Seiten des Büros Junker & Kruse einer Bewertung unterzogen werden.
Um die beiden unterschiedlichen Lösungen
auf eine rationale und transparente Grundlage zu stellen, sind die beiden
Entwürfe städtebaulich, räumlich-funktional und hinsichtlich ihrer Wirkungen
auf den Einzelhandel eingeordnet und vorbewertet worden.
Weiterhin hat im Rahmen von Gesprächen
ein Informationsaustausch zwischen dem Gutachter/der Verwaltung und den
jeweiligen Investoren stattgefunden. Im Nachgang dazu wurde den Investoren ein
Fragenkatalog im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten des jeweiligen
Konzeptes übersandt.
Nach Anpassung der Konzepte, ist eine
zweite Gesprächsrunde mit den Investoren geplant.
Räumlich-funktionale Struktur des
Hauptgeschäftsbereichs
Der Hauptgeschäftsbereich der Emmericher
Innenstadt erstreckt sich L-förmig vom Kleinen Löwen bis zum Geistmarkt, im
Wesentlichen über die Kaßstraße und die Steinstraße. Ergänzt wird und eine
gewisse räumliche Tiefe erhält diese Struktur durch das zentral gelegene,
inzwischen gut integrierte Rhein-Center. Insgesamt misst er eine Länge von über
900 m ist damit sehr langgestreckt.
Die 1a-Lage des Hauptgeschäftsbereiches
ist in der Kaßstraße, etwa zwischen Franz-Wolters-Platz und Kirchstraße zu
finden. In der Steinstraße ist der Einzelhandel bereits deutlich schwächer
vertreten. Das Gelenk dieser Einkaufsstraßen wird durch die Straßen bzw. Plätze
Alter Markt, Fischerort, Kirchstraße und Christoffelstraße gebildet. Obwohl diesem
Bereich eine große Verteilerfunktion zukommt, ist hier, im Gegensatz zu den
anderen Straßen, keine klare Wegeführung gegeben. Auch der Einzelhandel
verteilt sich in diesem Abschnitt des Hauptgeschäftsbereichs eher dispers.
Der Vorhabenstandort liegt in
unmittelbarer Nähe dieses Gelenks und beeinflusst daher auch die zukünftigen
Perspektiven der Kaßstraße und der Steinstraße.
Zielvorstellungen der Stadt
In den vorliegenden Konzepten der Stadt
Emmerich am Rhein werden zur Entwicklung der Innenstadt seit dem Jahr 2000
folgende Ziele formuliert:
Das Leitbild aus dem Jahr 2006 betont
die Wichtigkeit eines attraktiven und kundengerechten Einkaufsangebotes.
Der Masterplan von 2000 zielt ab auf die
Weiterentwicklung der traditionellen, urbanen und lebendigen Innenstadt, in der
Dichte anzutreffen ist und Vielfalt herrscht. Neben städtebaulichen
Aufwertungsmaßnahmen werden für den Einzelhandel u.a. folgende Ziele
formuliert:
- Abbau
der Verkaufsflächendefizite,
- Beseitigung
ungenutzter Flächenpotenziale; konkret wird in diesem Zusammenhang
der
Leerstand am Neumarkt angesprochen.
Auch im Strukturkonzept 2003 wird der zu
stärkende Hauptgeschäftsbereich in der Fußgängerzone Kaßstraße und in den
Schwerpunkten Neumarkt und Rhein-Center gesehen.
Das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr
2005 beziffert die quantitativen Flächendefizite in der Innenstadt auf rund
3.000 qm. Dem Standort Neumarkt wird dabei eine hervorragende Eignung
attestiert, diese abzubauen.
Bisher nicht explizit herausgearbeitet
ist, welche Perspektiven für den bestehenden Einzelhandel gesehen werden. Hier
gilt es Zielaussagen zu formulieren, die auf die Erweiterung bzw. Sicherung
bestehender Lagen klärend wirkt.
Kurzbeschreibung der Konzepte
Der Anbieter WELASA
schafft einen neuen Einzelhandelsbaustein in klassischen Wohn- und
Geschäftshäusern. Es entstehen in zwei Gebäuden, eines zum Neuen Steinweg, ein
anderes zum Neumarkt hin orientiert, knapp 3.000 qm neue Einzelhandelsfläche.
Diese teilen sich fast gleichmäßig auf die Branchen Lebensmittel und Elektronik
auf. Die Gebäude sind L-förmig zueinander gestellt und öffnen sich zu einem
Parkplatz mit ca. 120 Stellplätzen sowie zu einer neuen Platzfläche, dem „neuen
Neumarkt“. In den Obergeschossen werden 59 Wohnungen und Räume für die Caritas
geschaffen, Bäume und weitere Grünelemente sorgen für eine begrünte Einbindung
in die benachbarten städtischen Strukturen.
Der Anbieter ITG entwirft
eine klassische, introvertierte Mall mit ca. 8.500 qm Verkaufsfläche (VK). Die
Mall knüpft an zwei Punkten unmittelbar an die bestehenden Geschäftslagen in
der Kaßstraße an. Hauptmieter in diesem Ensemble stammen aus den Branchen
Lebensmittel, Elektronik und Textil. In einer Tiefgarage und auf einem Parkdeck
entstehen insgesamt 440 Stellplätze.
Darstellung/Bewertung der Konzepte
Die Konzepte WELASA und ITG wurden
entsprechend folgender Kriterien bewertet:
Bewertungsteil Städtebau
- Typ
des Einzelhandelsbausteins
- Maßstäblichkeit,
Architektur und soweit ablesbar Fassaden
- Beziehung
der Baukörper zum Umfeld
- Öffnung
und Durchlässigkeit der Baukörper
- Logik
der Wegestruktur
- Anbindung
an den Hauptgeschäftsbereich
- Bereitstellung
einer angemessenen Platzfläche (für den
Wochenmarkt/Veranstaltungen)
Bewertungsteil Verkehr
- Erreichbarkeit
- Anlieferung
- Ruhender
Verkehr
Bewertungsteil Nutzung
- Nutzungsangebote
- Auswirkungen
auf den vorhandenen Einzelhandel
- Branchenmix
und Verkaufsflächendimensionierung
Die Zwischenergebnisse werden von
Seiten des Büros Junker & Kruse in der Sitzung im Rahmen einer Präsentation
vorgestellt.
III. Projektplan
Ein Vorschlag bezüglich der
Zusammensetzung der im Dezember erstmals tagenden projektbegleitenden
Lenkungsgruppe wird in der ASE-Sitzung vorgestellt.
Der Projektplan ist Anlage zur
Vorlage.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes. Kapitel 1.2 und 2.3
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter