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Der Rat nimmt die Antworten der Verwaltung, auf die von der BISS gestellten Fragen, zur Kenntnis

Sachverhalt :

 

zu 1.

 

In der angesprochenen Veranstaltung haben die Politiker Hendricks und Pofalla zugesagt, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Betouweroute als ‚Hafenhinterlandverbindung’ eingestuft wird, wofür dann - dem Vernehmen nach – separate Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes vorstellbar wären, während der Abgeordnete Friedhoff eher für eine Gesetzesänderung votierte.

Die ‚Arbeitsgemeinschaft Betuwe’, als Organ der Kommunen und Bürgerinitiativen, hat es sich u.a. zur Aufgabe gemacht, die genannten Politiker nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen und von Zeit zu Zeit zu prüfen, was sie diesbzgl. unternommen haben. Die Forderung ‚0 Cent für die Betuwe’ gehört mittlerweile zu ihren Hauptforderungen.

Die finanziellen Belastungen, die bei der Beseitigung der Bahnübergänge möglicherweise auf die Stadt zukommen, sind der Anlage 4 zur Vorlage ‚BÜ-Konzept’ der öffentlichen Ratssitzung vom 03.02.2009 zu entnehmen.

 

zu 2. + 4.

 

Wie aus Antwort 1 zu entnehmen, gibt es bislang keine Zusage zur Kostenentlastung, die über die Kofinanzierung-Modalitäten hinausgeht. Mit weitergehenden Finanzierungszusagen von Bund oder Land über den bisherigen gesetzlichen Rahmen hinaus, ist nach derzeitigem Erkenntnisstand kaum zu rechnen.

Die Deutsche Bahn wird die Planfeststellungsverfahren zur Blockverdichtung und auch zur Anlage des 3. Gleises betreiben, ohne dass für die Kommunen an der Strecke eine Finanzierungssicherheit gegeben sein wird. Dies zum Gegenstand politischer Forderungen zu machen, so wie es der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Resolution vom 09.12.2008 und die AG-Betuwe mit ihrem Forderungskatalog vom 05.02.2010 gemacht haben, ist angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen ein richtiger Schritt.

Die Kommunen haben keinen Einfluss auf die Eröffnung der Planfeststellungsverfahren, da sie nicht Träger des Verfahrens sind.

zu 3.

 

Der Rat der Stadt Emmerich legt Wert darauf, das Bahnübergangs-Beseitigungskonzept als Ganzes umzusetzen und sich nicht auf Verhandlungen über einzelne BÜ’s  einzulassen. In den angesprochenen Dissensfällen votiert die DB-AG teils für eine ersatzlose Streichung eines Bahnübergangs, zum Teil entwickelt sie auch andere Querungslösungen. Das Empfehlungsgremium, bestehend aus Bund, Land und Eisenbahnbundesamt, folgte bislang überwiegend den Lösungsvorschlägen der Bahn. Jedoch unabhängig davon, ob sich die DB-AG oder die Stadt Emmerich am Rhein mit ihren Vorstellungen zum Ersatz der höhengleichen Querungen durchsetzen wird, ist die verbleibende Kostenlast der Kommunen aus eigenen Haushaltsmitteln nicht allein zu finanzieren.

 

zu 5.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein sowie die übrigen betroffenen Kommunen entlang der Ausbaustrecke haben sich klar zum Bau eines dritten Gleises in Parallellage zur bestehenden Trasse bekannt und die  A-3 nahe Lösung verworfen. Insofern wird auf den Beschluss des Rates der Stadt Emmerich am Rhein vom 03.02. 2009 zum BÜ-Konzept verwiesen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

Gez.

Der Bürgermeister