Sachverhalt :
zu 1.
In der angesprochenen Veranstaltung
haben die Politiker Hendricks und Pofalla zugesagt, sich bei der
Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Betouweroute als
‚Hafenhinterlandverbindung’ eingestuft wird, wofür dann - dem Vernehmen nach –
separate Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes vorstellbar wären, während der
Abgeordnete Friedhoff eher für eine Gesetzesänderung votierte.
Die ‚Arbeitsgemeinschaft Betuwe’, als
Organ der Kommunen und Bürgerinitiativen, hat es sich u.a. zur Aufgabe gemacht,
die genannten Politiker nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen und von Zeit
zu Zeit zu prüfen, was sie diesbzgl. unternommen haben. Die Forderung ‚0 Cent
für die Betuwe’ gehört mittlerweile zu ihren Hauptforderungen.
Die finanziellen Belastungen, die bei
der Beseitigung der Bahnübergänge möglicherweise auf die Stadt zukommen, sind
der Anlage 4 zur Vorlage ‚BÜ-Konzept’ der öffentlichen Ratssitzung vom
03.02.2009 zu entnehmen.
zu 2. + 4.
Wie aus Antwort 1 zu entnehmen, gibt es
bislang keine Zusage zur Kostenentlastung, die über die
Kofinanzierung-Modalitäten hinausgeht. Mit weitergehenden Finanzierungszusagen
von Bund oder Land über den bisherigen gesetzlichen Rahmen hinaus, ist
nach derzeitigem Erkenntnisstand kaum zu rechnen.
Die Deutsche Bahn wird die Planfeststellungsverfahren
zur Blockverdichtung und auch zur Anlage des 3. Gleises betreiben, ohne dass
für die Kommunen an der Strecke eine Finanzierungssicherheit gegeben sein wird.
Dies zum Gegenstand politischer Forderungen zu machen, so wie es der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein in seiner Resolution vom 09.12.2008 und die AG-Betuwe mit
ihrem Forderungskatalog vom 05.02.2010 gemacht haben, ist angesichts der
bevorstehenden Landtagswahlen ein richtiger Schritt.
Die Kommunen haben keinen Einfluss auf
die Eröffnung der Planfeststellungsverfahren, da sie nicht Träger des
Verfahrens sind.
zu 3.
Der Rat der Stadt Emmerich legt Wert
darauf, das Bahnübergangs-Beseitigungskonzept als Ganzes umzusetzen und sich
nicht auf Verhandlungen über einzelne BÜ’s
einzulassen. In den angesprochenen Dissensfällen votiert die DB-AG teils
für eine ersatzlose Streichung eines Bahnübergangs, zum Teil entwickelt sie
auch andere Querungslösungen. Das Empfehlungsgremium, bestehend aus Bund, Land
und Eisenbahnbundesamt, folgte bislang überwiegend den Lösungsvorschlägen der
Bahn. Jedoch unabhängig davon, ob sich die DB-AG oder die Stadt Emmerich am
Rhein mit ihren Vorstellungen zum Ersatz der höhengleichen Querungen
durchsetzen wird, ist die verbleibende Kostenlast der Kommunen aus eigenen Haushaltsmitteln
nicht allein zu finanzieren.
zu 5.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
sowie die übrigen betroffenen Kommunen entlang der Ausbaustrecke haben sich
klar zum Bau eines dritten Gleises in Parallellage zur bestehenden Trasse
bekannt und die A-3 nahe Lösung
verworfen. Insofern wird auf den Beschluss des Rates der Stadt Emmerich am
Rhein vom 03.02. 2009 zum BÜ-Konzept verwiesen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Gez.
Der Bürgermeister