Stellungnahme
der Verwaltung:
Zu 1. Die einzige erfolgversprechende
Vorgehensweise zum jetzigen Zeitpunkt besteht darin, dass die Politik im
Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens und noch möglichst vor der Landtagswahl
in NRW Forderungen aufstellt, die die Realisierung des Vorhabens erträglicher
gestalten und der minimalistischen Bahnpolitik mehr als nur die Einhaltung von
Mindeststandards abtrotzen.
Zu 2. Innerhalb des Rates der Stadt Emmerich am
Rhein und der Bürgerinitiative ‚Betuwe – soo nicht’ gibt es über die sog.
‚Arbeitsgruppe Betuwe’ einen engen Informations-austausch wie auch eine
koordinierte Abstimmung in der Vorgehensweise.
Weitere Bürgerinitiativen können ihren Sachverstand mit einbringen,
sofern sie an einem offenen, breitenwirksamen Austausch von Informationen
interessiert sind und mit uns gemeinsam dasselbe Ziel verfolgen.
Zu 3. Der zeitliche Ablauf des
Planfeststellungsverfahrens, unterteilt in 12 Planfeststellungsabschnitte, wird
von der DB-AG initiiert und gelenkt. Da die Stadt nicht selbst Träger des
Verfahrens ist, gibt es auch keine Handhabe auf Seiten der Kommunen.
Zu 4. Die Städte und Gemeinden haben nur im
Rahmen ihrer Beteiligung im Planfest-stellungsverfahren die Möglichkeit, hier
ihre Einwendungen vorzubringen. Dabei stehen den Kommunen deutlich weniger Rechtsmöglichkeiten
zur Verfügung als dem einzelnen Bürger an der Strecke. (siehe Gutachten
Ennuschat)
Zu 5. Die Beschlusslage im Rat der Stadt
Emmerich am Rhein sieht den Ausbau der Bestandsstrecke um ein drittes Gleis
inklusive Lärmschutz vor. Diese Haltung wird von allen Städten und Gemeinden
entlang der Strecke bis Oberhausen geteilt.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
Gez.
Der Bürgermeister