Betreff
Gemeindekongress 2010,
hier. 19. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW am
23. März 2010 in Essen
Vorlage
01 - 15 0147/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 Beschlussvorschlag                             Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Teilnahme der nachfolgend genannten Delegierten an der 19. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 23. März 2010 in Essen:

 

1.      Bürgermeister Diks, Johannes

2.      Gertsen, Gerhard

3.      Kulka, Irmgard

4.      Hinze, Peter

5.      Tepaß, Udo

 

Darüber hinaus beschließt der HFA die Entsendung folgender Ratsmitglieder als Gastdelegierte (ohne Stimmrecht)

 

 

1.

2.

…..

 

Sachdarstellung :

 

Die Stadt Emmerich am Rhein ist ordentliches Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (NW StGB), dessen Hauptaufgabe darin besteht, die Belange seiner Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsbehörden zu vertreten sowie seine Mitglieder zu beraten und zu betreuen.

 

Hauptorgan des NW StGB ist die Mitgliederversammlung. Sie muss als ordentliche Mitgliederversammlung gemäß § 8 der Geschäftsordnung des NW StGB im Rahmen einer Wahlperiode der Gemeindevertretungen des Landes NW zweimal zusammentreten. Sie entscheidet insbesondere über die Satzung und ihre Änderung, über die Festsetzung von Umlagen, über die Wahl der Mitglieder des Präsidiums, des Hauptausschusses des NW StGB, über die Wahl der vom NW StGB zu entsendenden Vertreter in die Mitgliederversammlung, den Hauptausschuss und das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

 

Für die Mitgliederversammlung stellt die Stadt Emmerich am Rhein nach § 8 Abs. 2 der Satzung des NW StGB fünf Vertreter; für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu bestellen. Die Vertreter und die Stellvertreter sind vom Rat zu wählen.

Hierbei ist § 113 (2) GO NW zu beachten, wonach dann, wenn mehr als ein Vertreter zu bestellen ist, der Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder Angestellter dazu zählen muss. Ein Mitglied und dessen Stellvertreter werden somit durch den Bürgermeister bestimmt. Die übrigen vier Mitglieder bzw. deren persönliche Stellvertreter werden durch den Rat gewählt .

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 03.11.2009 folgende Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreter bestellt :

 

Mitglied

stellv. Mitglied

 

Bürgermeister Diks, Johannes

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan

Gertsen, Gerhard

Ulrich, Herbert

Kulka, Irmgard

Brink ten, Johannes

Hinze, Peter

Trüpschuch, Elke

Tepaß, Udo

Beckschaefer, Christian

 

 

Darüber hinaus können Gastdelegierte ohne Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe a) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Teilnahme von Rats- und Ausschussmitgliedern an Tagungen und anderen Veranstaltungen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

Gez.

Der Vorsitzende