hier. 19. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW am
23. März 2010 in Essen
Beschlussvorschlag Kenntnisnahme (kein Beschluss)
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die Teilnahme der nachfolgend genannten Delegierten
an der 19. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes
Nordrhein-Westfalen am 23. März 2010 in Essen:
1.
Bürgermeister Diks, Johannes
2.
Gertsen, Gerhard
3.
Kulka, Irmgard
4.
Hinze, Peter
5.
Tepaß, Udo
Darüber hinaus beschließt der HFA die Entsendung folgender
Ratsmitglieder als Gastdelegierte (ohne Stimmrecht)
1.
2.
…..
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein ist
ordentliches Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
(NW StGB), dessen Hauptaufgabe darin besteht, die Belange seiner Mitglieder
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsbehörden zu vertreten
sowie seine Mitglieder zu beraten und zu betreuen.
Hauptorgan des NW StGB ist die
Mitgliederversammlung. Sie muss als ordentliche Mitgliederversammlung gemäß § 8
der Geschäftsordnung des NW StGB im Rahmen einer Wahlperiode der
Gemeindevertretungen des Landes NW zweimal zusammentreten. Sie entscheidet
insbesondere über die Satzung und ihre Änderung, über die Festsetzung von
Umlagen, über die Wahl der Mitglieder des Präsidiums, des Hauptausschusses des
NW StGB, über die Wahl der vom NW StGB zu entsendenden Vertreter in die
Mitgliederversammlung, den Hauptausschuss und das Präsidium des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes.
Für die Mitgliederversammlung stellt die
Stadt Emmerich am Rhein nach § 8 Abs. 2 der Satzung des NW StGB fünf
Vertreter; für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu bestellen. Die
Vertreter und die Stellvertreter sind vom Rat zu wählen.
Hierbei ist §
113 (2) GO NW zu beachten, wonach dann, wenn mehr als ein Vertreter zu
bestellen ist, der Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder
Angestellter dazu zählen muss. Ein Mitglied und dessen Stellvertreter werden
somit durch den Bürgermeister bestimmt. Die übrigen vier Mitglieder bzw. deren
persönliche Stellvertreter werden durch den Rat gewählt .
Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 03.11.2009 folgende Mitglieder
sowie deren persönliche Stellvertreter bestellt :
Mitglied |
stellv. Mitglied |
Bürgermeister Diks, Johannes |
Erster Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan |
Gertsen, Gerhard |
Ulrich, Herbert |
Kulka, Irmgard |
Brink ten, Johannes |
Hinze, Peter |
Trüpschuch, Elke |
Tepaß, Udo |
Beckschaefer, Christian |
Darüber hinaus können Gastdelegierte
ohne Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.
Gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe a) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Teilnahme von Rats- und Ausschussmitgliedern an Tagungen und anderen Veranstaltungen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gez.
Der Vorsitzende