hier: Bestellung
Sachdarstellung :
Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein,
Stadtbrandinspektor Thomas Derksen hat mit Schreiben vom 25.02.2010 mitgeteilt,
dass er aus gesundheitlichen Gründen sein Ehrenamt als Wehrführer nicht mehr
ausüben kann, und um Entlassung aus dem Ehrenamt gebeten.
Aufgrund des Ergebnisses der gemäß § 11 (FSHG) am 08.10.2009
durchgeführten Anhörung der aktiven Mitglieder einschl. Jugendfeuerwehr der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein schlägt der
Kreisbrandmeister Herr Paul-Heinz Böhmer vor, als Nachfolger Herrn
Stadtbrandinspektor Martin Bettray zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Emmerich am Rhein ab 25.03.2010 zu bestellen.
Herr Bettray erfüllt die für dieses Amt erforderlichen
persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.
Gem. § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) wird der
Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für
die Dauer von sechs Jahren bestellt.
Für die Bestellung ist der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
zuständig.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Gez.
Der Vorsitzende