Stellungnahme
der Verwaltung:
Seit der
Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes
1999 (GEP 99) haben sich
Verwaltung und Politik intensiv für den Wegfall des sog.
‚Steag-Standortes’ in Emmerich eingesetzt. Diese Bemühungen wurden zwar von der
Bezirksregierung unterstützt, hatten jedoch solange keinen Erfolg, wie der
Kraftwerksstandort Emmerich noch im geltenden Landesentwicklungsplan (LEP)
verzeichnet war.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
hat am 02. Februar 2010 beschlossen, das Kapitel Energieversorgung des
Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW zu ändern.
Der Planentwurf sieht vor, dass der
Kraftwerksstandort Emmerich nicht mehr dargestellt wird.
Das Beteiligungsverfahren zur 1.
Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW - Energieversorgung - wird
voraussichtlich am 22. März 2010 eingeleitet.
Im Rahmen des Verfahrens wird die
Städtische Stellungnahme dem Fachausschuss vorgelegt.
Sachdarstellung:
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes .
Gez.
Der Vorsitzende