Betreff
Eröffnungsbilanz der Stadt Emmerich am Rhein zum 01.01.2009
Vorlage
02 - 15 0187/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 Beschlussvorschlag                             Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die vorgelegte Eröffnungsbilanz gem. § 92 Abs. 5 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Ausschuss hat sich gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung dieser Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 92 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein hat das System der doppischen Buchführung zum 01.01.2009 eingeführt, so dass zu diesem Stichtag die Eröffnungsbilanz aufzustellen ist.

 

Gem. § 92 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW wird der Entwurf der Eröffnungsbilanz vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt; dieser leitet den Entwurf dem Rat zu. Gem. § 92 Abs. 5 i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW prüft die örtliche Rechnungsprüfung (Rechungsprüfungsamt) die Eröffnungsbilanz und erstellt über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfbericht. Es ist vorgesehen, das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 18.11.2010 vorzulegen und die Eröffnungsbilanz abschließend in der Sitzung des Rates im Dezember 2010 beschließen zu lassen. Danach ist die Eröffnungsbilanz dem Landrat in Kleve als Aufsichtbehörde anzuzeigen.

 

Gem. § 92 Abs. 6 unterliegt die Eröffnungsbilanz auch der überörtlichen Prüfung und wird dann auch der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vorgelegt.

 

Gem. § 53 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zur Eröffnungsbilanz die Posten der Bilanz und die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und zu erläutern. Daneben ist dieser Erläuterungsbericht mit einem Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel sowie um einen Lagebericht zu ergänzen. Die Eröffnungsbilanz und ihre Anlagen werden zur Ratsitzung vorgelegt und die wesentlichen Eckpunkte der Eröffnungsbilanz in der Sitzung erläutert.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

Gez.

Der Vorsitzende