Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2009 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsbeschluss
Vorlage
70 - 15 0257/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 Beschlussvorschlag                             Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gem. § 4 c EigVO

1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2009

    festzustellen,

 

2. den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:                                                                      

    a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich

                    am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und            

    b.) Einstellung eines Betrages in Höhe von 23.872,07 € in die allgemeine Rücklage

         (Gewinnrücklage) und

 

            3. den Betriebsausschuss zu entlasten

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der KBE hat in seiner Sitzung am 03.09.2009 das Wirtschaftsprüfungsbüro Dr. Röhricht/ Dr. Schillen aus Bielefeld als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss zum 31.12.2009 gem. § 5, Abs. 5 EigVO benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne diese Bestellung mit Schreiben vom 27.10.2009 gem. § 106 Abs. 2, Satz 5 GO zugestimmt. Der Prüfungsbericht des Jahres 2009 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2009, der Gewinn-und Verlustrechnung, der Erfolgsübersicht, dem Anlagennachweis und Lagebericht vor. Die wichtigsten Eckdaten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Herr Cebulla vom Büro Dr. Röhricht/Dr. Schillen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 23.09.2010 den Bericht erläutern und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Den Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den im Rat vertretenen Fraktionen ist mit der Einladung zur Sitzung einen gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE  zum 31.12.2009 zugesandt worden.

Nach § 26, Abs. 1 der EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes mit seinen Anlagen, bevor er zur Festellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet wird. Gem. § 4 Nr. c EigVO stellt dann der Rat den Jahresabschluss endgültig fest und beschließt sogleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss Nr. 2 a (siehe Beschlussvorschlag auf der Vorseite) ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 03.02.2009 - bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2009 der KBE - die Vorabführung der Eigenkapitalverzinsungen i.H.v 7% ( = 981.732 € ) gem. § 26, Abs.2 EigVO und § 4 c EigVO vom Grundsatz her beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch bereits im vergangenen Jahr in der vereinbarten Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überweisen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbeizuführen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebes im vergangenen Jahr abschließend beurteilt werden kann.

Wie der Anlage 2 zu entnehmen ist, hat die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2009 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht/Dr. Schillen zu keinen Beanstandungen geführt. Wie auch im Vorjahr konnte der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein haben das Geschäftsjahr 2009 mit einem positiven Jahresüberschuss i.H.v. 1.005.604,07 € abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals an die Stadt Emmerich am Rhein in gewünschter Höhe von 981.732,00 € im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar erscheint. Dies gilt umso mehr, als durch die zu Beginn des Jahres 2008 vorgenommenen Gebührensenkung im Betriebszweig „Abfall“ eine bewusste Unterdeckung (Jahresergebnis 2009: -- 71.888,74 €) in Kauf genommen wurde. Auch diese Unterdeckung schlägt sich im Gesamtergebnis nieder. Der verbleibende Restbetrag  i.H.v. 23.872,07 € soll in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) eingestellt werden.
Insgesamt liegt das Jahresergebnis der KBE im Jahre 2009 auf dem Niveau des Vorjahres. Es liegt jedoch noch um ca. 400.000 € über den im Nachtrag für Jahre 2009 (siehe Wirtschaftsplan 2010: NT= 635.000 €) prognostizierten Ansatz. Ursächlich hierfür ist in erster Linie eine Verbesserung der Einnahmesituation in den Betriebszweigen „ Abwasser “, „ Abfall “ und „ Friedhof “. Negativ beeinflusst wurde das Ergebnis durch gestiegene Kosten für Zinsen. In den vergangenen Jahren konnte aus der Anlage von Festgeld Zinsgewinne erwirtschaftet werden, die die eigentliche Zinslast milderte. In 2009 sind diese Einnahmen durch eine erhebliche Reduzierung der Zinssätze weitestgehend weggefallen.

Wie in der Anlage 5 zu entnehmen ist, sind an diesem Abschlussergebnis die verschiedenen Betriebszweige recht unterschiedlich beteiligt. Wie auch in den Vorjahren ist der bilanzielle Gewinn in erster Linie in der Abwassersparte (= 1.174.505, 46 €) entstanden. Doch auch die Sparte Friedhof weist mit 23.095,74 € ein positives Ergebnis aus. Dahingegen haben die Sparten Straßenreinigung und Abfall mit einer Unterdeckung abgeschlossen. Die Betriebszweige Bauhof und Grünflächenunterhaltung sind durch das städtische Budget ausgeglichen.

Das bilanzielle Gesamtergebnis könnte den Eindruck entstehen lassen, dass hier eine Subventionierung durch Gebühren stattfindet. Dies ist aber nicht der Fall zumal ein derartiges Vorgehen nach dem KAG rechtlich unzulässig wäre. Der Abschluss nach handelsrechtlichen Kriterien und nach den gesetzlichen Bestimmungen des KAG weicht in einigen Punkten erheblich voneinander ab. Die Bedeutung des vorliegenden Jahresabschlusses für die einzelnen Gebührenhaushalte ist in einer gesonderten Vorlage zur Sitzung des Betriebsausschusses am 23.09.2009 zusammengefasst und dort näher erläutert.

In dem Betriebszweig „ Abwasser “ hat dies zu Beginn des Jahres 2009 durchgeführte Gebührenanpassung zu einer Verbesserung des Betriebsergebnisses gegenüber dem Vorjahr (+180.000,00 €) geführt. Der durch den indizierten Anstieg des Betriebsführungsentgeltes für die TWE GmbH verursachte Mehraufwand konnte weitestgehend kompensiert werden. Die vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise erwarteten negativen Auswirkungen sind nicht in dem Umfang eingetreten wie erwartet.

Negativ verlief die Entwicklung im Betriebszweig „ Straßenreinigung “. Mit der zu Beginn des Jahres 2009 durchgeführten Gebührensenkung musste davon ausgegangen werden, dass diese Sparte mit einem Defizit von ca. -- 30.000 € abschließen wird. Durch den verstärkten Wintereinsatz sowohl zu Beginn als auch zum Ende des Jahres summiert sich das Gesamtergebnis in dieser Sparte jedoch auf ein nichterwartetes Defizit i.H.v.      -- 120.000 €. Damit wurde die in dieser Sparte vorhandene Gebührenausgleichsrücklage i.H.v. 77.000 € bereits völlig aufgezehrt. Da auch in diesem Jahr bei unveränderten Gebührensätzen mit nicht unerheblichen Mehrkosten für den Winterdienst zu rechnen sein wird, kann bereits zu diesem Zeitpunkt  gesagt werden, dass diese Entwicklung gebührenrechtliche Konsequenzen haben wird.

Auch der Betriebszweig „ Abfall “ schließt mit einem negativen Ergebnis (-- 72.000 €) ab. Diese Unterdeckung ist jedoch ausschließlich auf die im Jahre 2008 durchgeführte Gebührensenkung zurückzuführen. Das Ergebnis fiel jedoch noch um ca. 100.000 € günstiger aus als im Nachtrag für 2009 erwartet. Durch einen Kostenreduzierung der Fremdleistungen, die auch indexbezogen erhoben werden, gestaltete sich das Ergebnis sogar noch besser als im Vorjahr.

Nahezu unverändert ist die Situation im Betriebszweig „ Friedhof “. Den Mehrkosten für Abschreibung und Verzinsung aus der Fertigstellung der Baumaßnahme am Friedhof stehen entsprechende Mehreinnahmen ( + 13.000 € ) gegenüber, so dass trotzdem das Gesamtergebnis in etwa der gleichen Höhe wie im Vorjahr erzielt werden konnte.


In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen „ Bauhof und Grünflächenunterhaltung“ wurde die von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene Budgetplanung bis auf einen Fehlbetrag  von ca. 9.000 € weitestgehend erfüllt. Die Aufstockung des Budget gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 3.085.000 € war jedoch auch verbunden mit einer Erweiterung des Aufgabenfeldes für die Sanierung der Regenitbrücke ( + 40.000 € ) und Erweiterung der allgemeinen Grünpflege auf sechs Pflegegänge ( + 45.000 € ). Der allgemeine Preisanstieg konnte jedoch nur durch eine Reduzierung der Unterhaltungsmaßnahmen aufgefangen werden. So fielen allein für die Entwässerung der öffentlichen Plätze und Wege durch die durchgeführte Anhebung der Abwassergebühren Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 60.000 € an.

Zusammenfassend lässt sich für das Wirtschaftsjahr 2009 der KBE dennoch ein zufrieden stellendes Fazit ziehen. Mit Ausnahmen der Sparte „ Straßenreinigung “ entwickelten sich die gebührenrelevanten Betriebszweige so wie geplant. Der Bereich Abwasser und Abfall schloss sogar erheblich besser ab als im Nachtrag prognostiziert worden war. Die KBE ist damit wirtschaftlich in der Lage, die gewünschte Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein in entsprechender Höhe abzuführen.

Eine genauere Prognose für die Entwicklung der Gebührenhaushalte ist jedoch erst nach einer Betrachtung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der KAG Regelungen möglich. Zwar hat die TWE GmbH bereits angekündigt, dass für die Sparte Abwasser für 2011 nicht mit einer Anhebung des Betriebsführungsentgeldes zu rechen sein wird, doch besteht die Unterdeckung aus den kalkulatorischen Kosten nach dem KAG nach wie vor.

Im Betriebszweig „ Abfallentsorgung “ wird die Gebührenausgleichsrücklage Ende dieses Jahres nahezu aufgezehrt sein. Ob damit für das Jahr 2011 eine Gebührenanpassung notwendig wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Lediglich im Betriebszweig „ Straßenreinigung “ ist angesichts des Ergebnisses für das Jahr 2009 schon jetzt sicher, dass eine Gebührenanpassung nicht ausgeschlossen werden kann. Kein Handlungsbedarf ergibt sich auf der Gebührenseite im Bereich der städtischen Friedhöfe. Die vorgenommenen Veränderungen scheinen hier langfristige Wirkung zu zeigen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

Gez.

Der Vorsitzende