Beschlussvorschlag Kenntnisnahme (kein Beschluss)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gem. § 4 c
EigVO
1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am
Rhein zum 31.12.2009
festzustellen,
2. den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
a) Abführung eines
Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich
am Rhein im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b.) Einstellung
eines Betrages in Höhe von 23.872,07 € in die allgemeine Rücklage
(Gewinnrücklage) und
3. den
Betriebsausschuss zu entlasten
Sachdarstellung :
Der Betriebsausschuss der KBE hat in seiner Sitzung am
03.09.2009 das Wirtschaftsprüfungsbüro Dr. Röhricht/ Dr. Schillen aus Bielefeld
als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss zum 31.12.2009 gem. § 5, Abs.
5 EigVO benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat vertreten durch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne diese Bestellung mit Schreiben vom
27.10.2009 gem. § 106 Abs. 2, Satz 5 GO zugestimmt. Der Prüfungsbericht des
Jahres 2009 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2009, der Gewinn-und Verlustrechnung,
der Erfolgsübersicht, dem Anlagennachweis und Lagebericht vor. Die wichtigsten
Eckdaten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Herr Cebulla vom Büro Dr.
Röhricht/Dr. Schillen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 23.09.2010
den Bericht erläutern und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Den Mitgliedern
des Betriebsausschusses sowie den im Rat vertretenen Fraktionen ist mit der
Einladung zur Sitzung einen gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der
KBE zum 31.12.2009 zugesandt worden.
Nach § 26, Abs. 1 der EigVO berät der Betriebsausschuss über
das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes mit seinen Anlagen, bevor er zur
Festellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet wird. Gem. § 4
Nr. c EigVO stellt dann der Rat den Jahresabschluss endgültig fest und
beschließt sogleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die
Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des
Betriebsausschusses.
Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss Nr. 2 a (siehe Beschlussvorschlag
auf der Vorseite) ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
bereits in seiner Sitzung am 03.02.2009 - bei der Verabschiedung des
Wirtschaftsplanes 2009 der KBE - die Vorabführung der Eigenkapitalverzinsungen
i.H.v 7% ( = 981.732 € ) gem. § 26, Abs.2 EigVO und § 4 c EigVO vom Grundsatz
her beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch bereits im vergangenen Jahr in
der vereinbarten Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überweisen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich über
die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbeizuführen,
sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation
des Eigenbetriebes im vergangenen Jahr abschließend beurteilt werden kann.
Wie der Anlage 2 zu entnehmen ist, hat die Prüfung des
Jahresabschlusses für das Jahr 2009 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Röhricht/Dr. Schillen zu keinen Beanstandungen geführt. Wie auch im Vorjahr
konnte der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein haben das
Geschäftsjahr 2009 mit einem positiven Jahresüberschuss i.H.v. 1.005.604,07 €
abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des
Eigenkapitals an die Stadt Emmerich am Rhein in gewünschter Höhe von 981.732,00
€ im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar erscheint. Dies gilt umso mehr, als
durch die zu Beginn des Jahres 2008 vorgenommenen Gebührensenkung im
Betriebszweig „Abfall“ eine bewusste Unterdeckung (Jahresergebnis 2009: --
71.888,74 €) in Kauf genommen wurde. Auch diese Unterdeckung schlägt sich im
Gesamtergebnis nieder. Der verbleibende Restbetrag i.H.v. 23.872,07 € soll in die allgemeine
Rücklage (Gewinnrücklage) eingestellt werden.
Insgesamt liegt das Jahresergebnis der KBE im Jahre 2009 auf dem Niveau des
Vorjahres. Es liegt jedoch noch um ca. 400.000 € über den im Nachtrag für Jahre
2009 (siehe Wirtschaftsplan 2010: NT= 635.000 €) prognostizierten Ansatz.
Ursächlich hierfür ist in erster Linie eine Verbesserung der Einnahmesituation
in den Betriebszweigen „ Abwasser “, „ Abfall “ und „ Friedhof “. Negativ
beeinflusst wurde das Ergebnis durch gestiegene Kosten für Zinsen. In den
vergangenen Jahren konnte aus der Anlage von Festgeld Zinsgewinne erwirtschaftet
werden, die die eigentliche Zinslast milderte. In 2009 sind diese Einnahmen
durch eine erhebliche Reduzierung der Zinssätze weitestgehend weggefallen.
Wie in der Anlage 5 zu entnehmen ist, sind an diesem
Abschlussergebnis die verschiedenen Betriebszweige recht unterschiedlich
beteiligt. Wie auch in den Vorjahren ist der bilanzielle Gewinn in erster Linie
in der Abwassersparte (= 1.174.505, 46 €) entstanden. Doch auch die Sparte
Friedhof weist mit 23.095,74 € ein positives Ergebnis aus. Dahingegen haben die
Sparten Straßenreinigung und Abfall mit einer Unterdeckung abgeschlossen. Die
Betriebszweige Bauhof und Grünflächenunterhaltung sind durch das städtische
Budget ausgeglichen.
Das bilanzielle Gesamtergebnis könnte den Eindruck entstehen
lassen, dass hier eine Subventionierung durch Gebühren stattfindet. Dies ist
aber nicht der Fall zumal ein derartiges Vorgehen nach dem KAG rechtlich
unzulässig wäre. Der Abschluss nach handelsrechtlichen Kriterien und nach den
gesetzlichen Bestimmungen des KAG weicht in einigen Punkten erheblich
voneinander ab. Die Bedeutung des vorliegenden Jahresabschlusses für die
einzelnen Gebührenhaushalte ist in einer gesonderten Vorlage zur Sitzung des
Betriebsausschusses am 23.09.2009 zusammengefasst und dort näher erläutert.
In dem Betriebszweig „ Abwasser “ hat dies zu Beginn
des Jahres 2009 durchgeführte Gebührenanpassung zu einer Verbesserung des
Betriebsergebnisses gegenüber dem Vorjahr (+180.000,00 €) geführt. Der durch
den indizierten Anstieg des Betriebsführungsentgeltes für die TWE GmbH
verursachte Mehraufwand konnte weitestgehend kompensiert werden. Die vor dem
Hintergrund der Wirtschaftskrise erwarteten negativen Auswirkungen sind nicht
in dem Umfang eingetreten wie erwartet.
Negativ verlief die Entwicklung im Betriebszweig „ Straßenreinigung
“. Mit der zu Beginn des Jahres 2009 durchgeführten Gebührensenkung musste
davon ausgegangen werden, dass diese Sparte mit einem Defizit von ca. -- 30.000
€ abschließen wird. Durch den verstärkten Wintereinsatz sowohl zu Beginn als auch
zum Ende des Jahres summiert sich das Gesamtergebnis in dieser Sparte jedoch
auf ein nichterwartetes Defizit i.H.v.
-- 120.000 €. Damit wurde die in dieser Sparte vorhandene
Gebührenausgleichsrücklage i.H.v. 77.000 € bereits völlig aufgezehrt. Da auch
in diesem Jahr bei unveränderten Gebührensätzen mit nicht unerheblichen
Mehrkosten für den Winterdienst zu rechnen sein wird, kann bereits zu diesem
Zeitpunkt gesagt werden, dass diese
Entwicklung gebührenrechtliche Konsequenzen haben wird.
Auch der Betriebszweig „ Abfall “ schließt mit einem
negativen Ergebnis (-- 72.000 €) ab. Diese Unterdeckung ist jedoch
ausschließlich auf die im Jahre 2008 durchgeführte Gebührensenkung
zurückzuführen. Das Ergebnis fiel jedoch noch um ca. 100.000 € günstiger aus als
im Nachtrag für 2009 erwartet. Durch einen Kostenreduzierung der
Fremdleistungen, die auch indexbezogen erhoben werden, gestaltete sich das
Ergebnis sogar noch besser als im Vorjahr.
Nahezu unverändert ist die Situation im Betriebszweig „ Friedhof
“. Den Mehrkosten für Abschreibung und Verzinsung aus der Fertigstellung der
Baumaßnahme am Friedhof stehen entsprechende Mehreinnahmen ( + 13.000 € )
gegenüber, so dass trotzdem das Gesamtergebnis in etwa der gleichen Höhe wie im
Vorjahr erzielt werden konnte.
In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen „ Bauhof
und Grünflächenunterhaltung“ wurde die von der Stadt Emmerich am Rhein
vorgegebene Budgetplanung bis auf einen Fehlbetrag von ca. 9.000 € weitestgehend erfüllt. Die
Aufstockung des Budget gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 3.085.000 € war
jedoch auch verbunden mit einer Erweiterung des Aufgabenfeldes für die
Sanierung der Regenitbrücke ( + 40.000 € ) und Erweiterung der allgemeinen
Grünpflege auf sechs Pflegegänge ( + 45.000 € ). Der allgemeine Preisanstieg
konnte jedoch nur durch eine Reduzierung der Unterhaltungsmaßnahmen aufgefangen
werden. So fielen allein für die Entwässerung der öffentlichen Plätze und Wege
durch die durchgeführte Anhebung der Abwassergebühren Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr
in Höhe von 60.000 € an.
Zusammenfassend lässt sich für das Wirtschaftsjahr 2009 der
KBE dennoch ein zufrieden stellendes Fazit ziehen. Mit Ausnahmen der Sparte „
Straßenreinigung “ entwickelten sich die gebührenrelevanten Betriebszweige so
wie geplant. Der Bereich Abwasser und Abfall schloss sogar erheblich besser ab
als im Nachtrag prognostiziert worden war. Die KBE ist damit wirtschaftlich in
der Lage, die gewünschte Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein
in entsprechender Höhe abzuführen.
Eine genauere Prognose für die Entwicklung der
Gebührenhaushalte ist jedoch erst nach einer Betrachtung des Jahresabschlusses
unter Berücksichtigung der KAG Regelungen möglich. Zwar hat die TWE GmbH
bereits angekündigt, dass für die Sparte Abwasser für 2011 nicht mit einer
Anhebung des Betriebsführungsentgeldes zu rechen sein wird, doch besteht die
Unterdeckung aus den kalkulatorischen Kosten nach dem KAG nach wie vor.
Im Betriebszweig „ Abfallentsorgung “ wird die Gebührenausgleichsrücklage Ende dieses Jahres nahezu aufgezehrt sein. Ob damit für das Jahr 2011 eine Gebührenanpassung notwendig wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Lediglich im Betriebszweig „ Straßenreinigung “ ist angesichts des Ergebnisses für das Jahr 2009 schon jetzt sicher, dass eine Gebührenanpassung nicht ausgeschlossen werden kann. Kein Handlungsbedarf ergibt sich auf der Gebührenseite im Bereich der städtischen Friedhöfe. Die vorgenommenen Veränderungen scheinen hier langfristige Wirkung zu zeigen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gez.
Der Vorsitzende