Sachdarstellung :
Die
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) verwalten mehrere „kostenrechnende
Einrichtungen“, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG)
unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für das Jahr
2009 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerks auch die entsprechenden
KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger
kostenrechnender Einrichtungen, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen
einer Frist von drei Jahren erzielte Überschüsse oder Defizite auszugleichen
sind bzw. ausgeglichen werden können. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass
überplanmäßig erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd eingesetzt
werden.
Der kaufmännische Abschluss
unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die
kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung. Hier sind andere vom
KAG vorgegebene Berechnungsformen anzuwenden; z.B. Abschreibung nach dem
Wiederbeschaffungszeitwert.
Die einzelnen Abschlussergebnisse sind
in der Anlage zu dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige
Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2009 festgehalten. Anhand dieser
Zahlen ist nunmehr ein Ausblick auf die weitere Gebührenentwicklung für 2011
möglich.
Nach dem Regelwerk des KAG schließen in
der Sparte „Abwasser“ die Betriebszweige Klärwerk und Kanal mit einem
Defizit ab. Der Betriebszweig Fäkalien zeigt auf Grund der kontinuierlichen
Gebührenanpassung der letzen Jahre erstmalig einen ausgeglichenen Abschluss.
Die Defizite in den Betriebszweigen Klärwerk und Kanal der Abwassersparte
stehen der positiven Ausweisung in der Bilanz entgegen. Ursächlich hierfür sind
in erster Linie die unterschiedlichen Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden.
Neben der Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert belastet insbesondere
die kalkulatorische Verzinsung die Ausgabenseite bei der Berechnung nach dem
KAG. Da gerade beim Kanal die „Abwicklung der Investitionen“ der größte
Kostenfaktor ist, klaffen hier die Ergebnisse des bilanziellen Abschlusses und
des Abschlusses nach KAG am weitesten auseinander. Maßgebend für die
Kalkulation der Abwassergebühr ist jedoch das KAG-Ergebnis.
Folgerichtig ist auch die
Gebührenausgleichsrücklage in allen drei Abwassersparten zum 31.12.2009
negativ. Zwar war auch in den Vorjahren hier jeweils ein Defizit ausgewiesen,
doch wird insbesondere im Bereich „Kanal“ die Entwicklung immer kritischer. Da
sich diese Entwicklung mit den stetig steigenden Fertigstellungen der
Investitionen auch in diesem Jahr fortsetzten wird, sollte eine Anpassung der
Kanalbenutzungsgebühren für 2011 in Erwägung gezogen werden.
Im Bereich der Klärwerksgebühr ist der
Handlungsbedarf geringer, zumal in den nächsten Jahren mit zusätzlichen
Einnahmen von den Sulfateinleitern zu rechnen sein wird.
Im Betriebszweig „Straßenreinigung“
war mit Stand 31.12.2008 in der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag von 77 T
€ aufgelaufen. Daraufhin wurde für 2009 eine Gebührensenkung beschlossen. Aus
dieser Gebührenanpassung wurde ein Defizit von 30 – 40 T € / anno erwartet, so
dass innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren der Ausgleich wiederhergestellt
worden wäre. Durch die strengen Winter 2008/2009 und 2009/2010 kam es jedoch in
dieser Sparte bereits in 2009 zu einer Unterdeckung in der Höhe von 148.0796,80
€, so dass die Gebührenausgleichsrücklage bereits Ende des Jahres einen
Fehlbetrag von 71.147,13 € ausweist. Der erhöhte Salzverbrauch und
Fahrzeugeinsatz steigerte die Kosten um 43 T €. Die Personalkosten erhöhten
sich um fast 50 T €.
Durch den verstärkten Wintereinsatz wird
sich auch im laufenden Geschäftsjahr das Gesamtergebnis in dieser Sparte
negativ darstellen, so dass sich das aufgelaufene Defizit noch vergrößern wird.
In diesem Betriebszweig wird eine Gebührenanpassung für 2011 mit Blick auf den
voraussichtlichen Abschluss 2010 unumgänglich werden.
Durch die Senkung der Abfallgebühren ab
Januar 2008 wurden im Betriebszweig „Abfall“ die in der Vergangenheit
erwirtschafteten Überschüsse abgebaut. Die erwarteten Verluste fielen jedoch
geringer aus als prognostiziert. Auch für 2010 ist von einem Defizit in
ähnlicher Höhe wie im Vorjahr auszugehen, so dass sie Ende des Jahres nahezu
aufgezehrt sein dürfte. Die Höhe der Rücklage reicht daher voraussichtlich
nicht aus, um auch im Jahr 2011 ein derartiges Defizit auszugleichen. Es wäre
daher sinnvoll für das Jahr 2011 eine maßvolle Erhöhung vorzunehmen.
Die kostenrechnende Einrichtung „Friedhof“ schließt nach dem auf der Grundlage des KAG erstellten Jahresabschlusses mit einer Überdeckung von 2.827,21€ ab. Damit hat sich gezeigt, dass die in 2008 vorgenommene Umstrukturierungen bei den Grabformen und bei der Abrechnungsweise der Nutzungsrechte eine positive Veränderung bewirkt haben. Für 2010 wird ein ähnlicher Abschluss erwartet. Für die Gebühren in 2011 ergibt sich daher kein Handlungsbedarf
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Gez.
Der Vorsitzende