Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG für das Jahr 2009
Vorlage
70 - 15 0258/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 Beschlussvorschlag                             Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Betriebsauschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtungen der „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ nach dem KAG zur Kenntnis

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) verwalten mehrere „kostenrechnende Einrichtungen“, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für das Jahr 2009 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerks auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger kostenrechnender Einrichtungen, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von drei Jahren erzielte Überschüsse oder Defizite auszugleichen sind bzw. ausgeglichen werden können. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass überplanmäßig erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd eingesetzt werden.

Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung. Hier sind andere vom KAG vorgegebene Berechnungsformen anzuwenden; z.B. Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.

Die einzelnen Abschlussergebnisse sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2009 festgehalten. Anhand dieser Zahlen ist nunmehr ein Ausblick auf die weitere Gebührenentwicklung für 2011 möglich.

Nach dem Regelwerk des KAG schließen in der Sparte „Abwasser“ die Betriebszweige Klärwerk und Kanal mit einem Defizit ab. Der Betriebszweig Fäkalien zeigt auf Grund der kontinuierlichen Gebührenanpassung der letzen Jahre erstmalig einen ausgeglichenen Abschluss. Die Defizite in den Betriebszweigen Klärwerk und Kanal der Abwassersparte stehen der positiven Ausweisung in der Bilanz entgegen. Ursächlich hierfür sind in erster Linie die unterschiedlichen Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden. Neben der Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert belastet insbesondere die kalkulatorische Verzinsung die Ausgabenseite bei der Berechnung nach dem KAG. Da gerade beim Kanal die „Abwicklung der Investitionen“ der größte Kostenfaktor ist, klaffen hier die Ergebnisse des bilanziellen Abschlusses und des Abschlusses nach KAG am weitesten auseinander. Maßgebend für die Kalkulation der Abwassergebühr ist jedoch das KAG-Ergebnis.

Folgerichtig ist auch die Gebührenausgleichsrücklage in allen drei Abwassersparten zum 31.12.2009 negativ. Zwar war auch in den Vorjahren hier jeweils ein Defizit ausgewiesen, doch wird insbesondere im Bereich „Kanal“ die Entwicklung immer kritischer. Da sich diese Entwicklung mit den stetig steigenden Fertigstellungen der Investitionen auch in diesem Jahr fortsetzten wird, sollte eine Anpassung der Kanalbenutzungsgebühren für 2011 in Erwägung gezogen werden.

Im Bereich der Klärwerksgebühr ist der Handlungsbedarf geringer, zumal in den nächsten Jahren mit zusätzlichen Einnahmen von den Sulfateinleitern zu rechnen sein wird.

Im Betriebszweig „Straßenreinigung“ war mit Stand 31.12.2008 in der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag von 77 T € aufgelaufen. Daraufhin wurde für 2009 eine Gebührensenkung beschlossen. Aus dieser Gebührenanpassung wurde ein Defizit von 30 – 40 T € / anno erwartet, so dass innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren der Ausgleich wiederhergestellt worden wäre. Durch die strengen Winter 2008/2009 und 2009/2010 kam es jedoch in dieser Sparte bereits in 2009 zu einer Unterdeckung in der Höhe von 148.0796,80 €, so dass die Gebührenausgleichsrücklage bereits Ende des Jahres einen Fehlbetrag von 71.147,13 € ausweist. Der erhöhte Salzverbrauch und Fahrzeugeinsatz steigerte die Kosten um 43 T €. Die Personalkosten erhöhten sich um fast 50 T €.

Durch den verstärkten Wintereinsatz wird sich auch im laufenden Geschäftsjahr das Gesamtergebnis in dieser Sparte negativ darstellen, so dass sich das aufgelaufene Defizit noch vergrößern wird. In diesem Betriebszweig wird eine Gebührenanpassung für 2011 mit Blick auf den voraussichtlichen Abschluss 2010 unumgänglich werden.

Durch die Senkung der Abfallgebühren ab Januar 2008 wurden im Betriebszweig „Abfall“ die in der Vergangenheit erwirtschafteten Überschüsse abgebaut. Die erwarteten Verluste fielen jedoch geringer aus als prognostiziert. Auch für 2010 ist von einem Defizit in ähnlicher Höhe wie im Vorjahr auszugehen, so dass sie Ende des Jahres nahezu aufgezehrt sein dürfte. Die Höhe der Rücklage reicht daher voraussichtlich nicht aus, um auch im Jahr 2011 ein derartiges Defizit auszugleichen. Es wäre daher sinnvoll für das Jahr 2011 eine maßvolle Erhöhung vorzunehmen.

Die kostenrechnende Einrichtung „Friedhof“ schließt nach dem auf der Grundlage des KAG erstellten Jahresabschlusses mit einer Überdeckung von 2.827,21€ ab. Damit hat sich gezeigt, dass die in 2008 vorgenommene Umstrukturierungen bei den Grabformen und bei der Abrechnungsweise der Nutzungsrechte eine positive Veränderung bewirkt haben. Für 2010 wird ein ähnlicher Abschluss erwartet. Für die Gebühren in 2011 ergibt sich daher kein Handlungsbedarf

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

Gez.

Der Vorsitzende