Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, keine abermalige Beauftragung der
Verwaltung in dem vorgeschlageenen Sinne auszusprechen.
Stellungnahme
der Verwaltung
In seiner
Sitzung vom 08.09.2009 ist der Rat der Stadt dem Antrag des Ortsvorstehers
Elten (Gutachtenbeauftragung; Verbannung des durchfließenden
LKW-Schwerlastverkehrs aus dem Ortskern Elten) gefolgt.
In Abarbeitung
des Auftrages wurde ein durch die Verwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten zur
Herausnahme des Lkw-Schwerlastverkehres aus dem Ortsteil Elten in der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung am 02.03.2010 vorgestellt. Als Ergebnis dieser Präsentation wurde die
Verwaltung zunächst beauftragt, die Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW mit dem Ziel fortzuführen, die Klosterstraße für den Lkw-Durchgangsverkehr
zu sperren.
Demfolgend hat
ein Besprechungstermin mit der Bezirksregierung Düsseldorf unter Beteiligung
aller betroffenen Behörden sowie des Ortsvorstehers stattgefunden. Als
Gesprächsergebnis wurde das Ziel "Errichtung einer Lkw-Verbotszone für den
Ortskern Elten, die auch die Klosterstraße und die Schmidtstraße
einschließt" formuliert.
Das beauftragte
Ingenieurbüro, IVV Aachen, wird Anfang Oktober ein Konzept zum Lkw-Verbot /
Reduzierung der Feinstaubanteile (PM10) für den gesamten Ortskern Elten der
Bezirkregierung Düsseldorf sowie der Verwaltung vorstellen.
Das Ergebnis
dieses Termins wird in einer der folgenden Sitzungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung dargelegt.
Alle Schritte zur Durchführung der
Verfahren sind von der Verwaltung infolgedessen bereits eingeleitet.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3
Gez.
Der Vorsitzende