Betreff
Sperrung der Schmidtstraße für den LKW-Verkehr ab 7,5 t
Vorlage
05 - 15 0266/2010
Art
Antrag

:

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, keine abermalige Beauftragung der Verwaltung in dem vorgeschlageenen Sinne auszusprechen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

In seiner Sitzung vom 08.09.2009 ist der Rat der Stadt dem Antrag des Ortsvorstehers Elten (Gutachtenbeauftragung; Verbannung des durchfließenden LKW-Schwerlastverkehrs aus dem Ortskern Elten) gefolgt.

 

In Abarbeitung des Auftrages wurde ein durch die Verwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten zur Herausnahme des Lkw-Schwerlastverkehres aus dem Ortsteil Elten in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 02.03.2010 vorgestellt.  Als Ergebnis dieser Präsentation wurde die Verwaltung zunächst beauftragt, die Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW mit dem Ziel fortzuführen, die Klosterstraße für den Lkw-Durchgangsverkehr zu sperren.

 

Demfolgend hat ein Besprechungstermin mit der Bezirksregierung Düsseldorf unter Beteiligung aller betroffenen Behörden sowie des Ortsvorstehers stattgefunden. Als Gesprächsergebnis wurde das Ziel "Errichtung einer Lkw-Verbotszone für den Ortskern Elten, die auch die Klosterstraße und die Schmidtstraße einschließt" formuliert.

 

Das beauftragte Ingenieurbüro, IVV Aachen, wird Anfang Oktober ein Konzept zum Lkw-Verbot / Reduzierung der Feinstaubanteile (PM10) für den gesamten Ortskern Elten der Bezirkregierung Düsseldorf sowie der Verwaltung vorstellen.

 

Das Ergebnis dieses Termins wird in einer der folgenden Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung dargelegt.

 

Alle Schritte zur Durchführung der Verfahren sind von der Verwaltung infolgedessen bereits eingeleitet.

 


 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3

 

Gez.

Der Vorsitzende