Betreff
Schulentwicklungsplanung für die Hauptschulen in der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04-15 0302/2010
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, ab dem Schuljahr 2011/2012 nur noch einen Hauptschulstandort in Emmerich am Rhein fortzuführen und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und die Umsetzung vorzubereiten.

Sachdarstellung :

Aufgrund der steigenden Tendenz der Erziehungsberechtigten, die Kinder der vierten Klassen an der Realschule und dem Gymnasium anzumelden, sind die Anmeldezahlen der Hauptschulen bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen überdurchschnittlich gesunken. Gemäß § 81 Schulgesetz NRW (Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen) gehört zu den verpflichtenden Aufgaben eines Schulträgers, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung der mittelfristigen Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen und Schularten muss erkannt werden, dass für die Weiterführung von zwei Hauptschulen im Bereich der Stadt Emmerich am Rhein nicht mehr genügend Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Nur bei einer angemessenen Schulgröße kann die Schule auf die Anforderungen einer modernen Hauptschule reagieren.

 

Frau Platzen, Schulrätin des Kreises Kleve als untere Schulaufsichtsbehörde für die Hauptschulen, wird zu dem Thema aus pädagogischer und schulrechtlicher Sicht Stellung nehmen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

Der Bürgermeister