Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, ab dem Schuljahr
2011/2012 nur noch einen Hauptschulstandort in Emmerich am Rhein fortzuführen
und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und die
Umsetzung vorzubereiten.
Sachdarstellung :
Aufgrund der steigenden Tendenz der Erziehungsberechtigten,
die Kinder der vierten Klassen an der Realschule und dem Gymnasium anzumelden,
sind die Anmeldezahlen der Hauptschulen bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen
überdurchschnittlich gesunken. Gemäß § 81 Schulgesetz NRW (Errichtung, Änderung
und Auflösung von Schulen) gehört zu den verpflichtenden Aufgaben eines
Schulträgers, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und
Schulgrößen zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung der mittelfristigen
Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern
und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen und Schularten muss
erkannt werden, dass für die Weiterführung von zwei Hauptschulen im Bereich der
Stadt Emmerich am Rhein nicht mehr genügend Schülerinnen und Schüler zur
Verfügung stehen. Nur bei einer angemessenen Schulgröße kann die Schule auf die
Anforderungen einer modernen Hauptschule reagieren.
Frau Platzen, Schulrätin des Kreises Kleve als untere Schulaufsichtsbehörde für die Hauptschulen, wird zu dem Thema aus pädagogischer und schulrechtlicher Sicht Stellung nehmen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Der Bürgermeister