Betreff
Betreuungsarbeit in den "Offenen Ganztagsschulen" ab Schuljahr 2011/2012,
hier: Weitere Vefahrensweise
Vorlage
04-15 0299/2010
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt die vorgestellte Verfahrensweise zur Vergabe der Trägerschaft für Betreuungs- und offene Ganztagsangebote zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

Ab dem Schuljahr 2011/12 ist eine neue Vergabe der Trägerschaft für die Betreuungsangebote an den offenen Ganztagsschulen vorgesehen.

 

Es sind insgesamt 12 offene Ganztagsgruppen und 6 Gruppen „Schule von acht bis eins“ in fünf Grundschulen und einer Förderschule zu betreuen.

 

Da es sich um einen Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber handelt, ist das Vergaberecht anzuwenden.

 

Der Gesamtauftragswert überschreitet den gem. § 2 Ziffer 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung (VgV) -  festgelegten EU-Schwellenwert.

 

Die Vergabeverordnung sieht bei der Vergabe von Dienstleistungen mit dem Schwerpunkt „Unterrichtswesen und Berufsbildung“ Ausnahmen vom formalen EU-Vergabeverfahren dergestalt vor, dass hier die Regelungen des nationalen Vergabeverfahrens (VOL/A – Abschnitt 1) anzuwenden sind. Der 1. Abschnitt der VOL/A lässt in § 3 Abs. 5 die freihändige Vergabe zu, wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können. Diese Voraussetzung ist im Fall der Trägerschaft für die Betreuungs- und Ganztagsangebote gegeben.

 

Freihändige Vergabe bedeutet aber nicht den Ausschluss des Wettbewerbs. Es ist zwischen mehreren, mindestens 3, in Frage kommenden Anbietern eine Auswahl zu treffen. Gemäß Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW i. V. m. § 5 des Schulgesetzes sind hier ausschließlich gemeinwohlorientierte Organisationen zu beteiligen. Die Gründe für die Auswahl des zukünftigen Trägers sind zu dokumentieren. 

Nachfolgend sind die einzelnen Schritte dargestellt, die seitens der Stadt Emmerich am Rhein als Schulträger nunmehr durchzuführen sind:

 

Der zuständige Fachbereich 4 – Jugend, Schule, Sport erstellt die jeweiligen Leistungsverzeichnisse.

Drei bis vier Anbieter werden im Rahmen der freihändigen Vergabe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert (Mitte Dezember 2010).

Die Bewerber leiten ihre Angebote der Zentralen Submissionsstelle zu.

Verwaltungsseitig erfolgt die Prüfung der eingegangenen Angebote.

Die Bieter, die die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen, werden   gebeten, ihr schulbezogenes Betreuungskonzept den Schulkonferenzen vorzustellen.

Die Schulkonferenzen der Schulen geben jeweils durch Beschluss eine Empfehlung für einen Bieter ab. Die Entscheidung ist vergaberechtskonform zu dokumentieren (Januar / Februar 2011).

Auf Grundlage der Betreuungskonzepte und der Voten der einzelnen Schulkonferenzen entscheidet der Vergabeausschuss über die Vergabe der Trägerschaften in den einzelnen Schulen. (geplanter Sitzungstermin: 24.03.2011).

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

Gez.

Der Vorsitzende