hier: Weitere Vefahrensweise
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die vorgestellte Verfahrensweise
zur Vergabe der Trägerschaft für Betreuungs- und offene Ganztagsangebote zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Ab dem Schuljahr 2011/12 ist eine neue Vergabe der Trägerschaft
für die Betreuungsangebote an den offenen Ganztagsschulen vorgesehen.
Es sind insgesamt 12 offene Ganztagsgruppen und 6 Gruppen
„Schule von acht bis eins“ in fünf Grundschulen und einer Förderschule zu
betreuen.
Da es sich um einen Auftrag durch einen öffentlichen
Auftraggeber handelt, ist das Vergaberecht anzuwenden.
Der Gesamtauftragswert überschreitet den gem. § 2 Ziffer 2
der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung (VgV)
- festgelegten EU-Schwellenwert.
Die Vergabeverordnung sieht bei der Vergabe von
Dienstleistungen mit dem Schwerpunkt „Unterrichtswesen und Berufsbildung“
Ausnahmen vom formalen EU-Vergabeverfahren dergestalt vor, dass hier die
Regelungen des nationalen Vergabeverfahrens (VOL/A – Abschnitt 1) anzuwenden
sind. Der 1. Abschnitt der VOL/A lässt in § 3 Abs. 5 die freihändige Vergabe
zu, wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig
und erschöpfend festgelegt werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote
erwartet werden können. Diese Voraussetzung ist im Fall der Trägerschaft für
die Betreuungs- und Ganztagsangebote gegeben.
Freihändige Vergabe bedeutet aber nicht den Ausschluss des
Wettbewerbs. Es ist zwischen mehreren, mindestens 3, in Frage kommenden Anbietern
eine Auswahl zu treffen. Gemäß Erlass des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung NRW i. V. m. § 5 des Schulgesetzes sind hier ausschließlich
gemeinwohlorientierte Organisationen zu beteiligen. Die Gründe für die Auswahl
des zukünftigen Trägers sind zu dokumentieren.
Nachfolgend sind die einzelnen Schritte dargestellt, die
seitens der Stadt Emmerich am Rhein als Schulträger nunmehr durchzuführen sind:
Der zuständige Fachbereich 4 – Jugend, Schule, Sport
erstellt die jeweiligen Leistungsverzeichnisse.
Drei bis vier Anbieter werden im Rahmen der freihändigen
Vergabe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert (Mitte Dezember 2010).
Die Bewerber leiten ihre Angebote der Zentralen
Submissionsstelle zu.
Verwaltungsseitig erfolgt die Prüfung der eingegangenen
Angebote.
Die Bieter, die die formellen und inhaltlichen
Voraussetzungen erfüllen, werden
gebeten, ihr schulbezogenes Betreuungskonzept den Schulkonferenzen
vorzustellen.
Die Schulkonferenzen der Schulen geben jeweils durch
Beschluss eine Empfehlung für einen Bieter ab. Die Entscheidung ist
vergaberechtskonform zu dokumentieren (Januar / Februar 2011).
Auf Grundlage der Betreuungskonzepte und der Voten der einzelnen Schulkonferenzen entscheidet der Vergabeausschuss über die Vergabe der Trägerschaften in den einzelnen Schulen. (geplanter Sitzungstermin: 24.03.2011).
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gez.
Der Vorsitzende