Betreff
Vorstellung der Kooperationsvereinbarung nach § 42 Abs. 6 SchulG NRW und § 8 a SGB VIII mit den Schulen
Vorlage
04-15 0301/2010
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

Der Fachbereich Jugend, Schule und Sport hat in den letzten Jahren bereits gute Erfahrung mit einer vergleichbaren Kooperationsvereinbarung mit den Kindertagesstätten gemacht und ist nun auch mit den Schulen zu entsprechenden Vereinbarungen gekommen.

 

Gem. § 42 Absatz 6 Schulgesetz für das Land NRW wird es auch in den Schulen für erforderlich angesehen, dass zur Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen ist. Die Schule entscheidet dabei rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes.

 

In der Kooperationsvereinbarung ist das Verfahren bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung festgelegt. Danach bespricht die Schule die Vorgehensweise gemeinsam mit einer Kinderschutzfachkraft und entscheidet danach über die Einbeziehung des Jugendamtes.

 

Ein Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport wird anhand einer Präsentation die rechtlichen Grundlagen und die Vorgehensweisen darlegen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

Gez.

Der Vorsitzende