Betreff
Anregung und Beschwerde gem. § 4 de Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein bzw. § 24 der GO NRW für die Ratssitzung des Rates am 14.12.2010 zum Thema: Haushaltslage der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02-15 0345/2010
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag:

 

Zu den angesprochenen Punkten der Eingabe wird wie folgt Stellung bezogen:

 

beabsichtigte umfangreiche Steuer- und Abgabenerhöhung  (incl. KBE)

In der Ratssitzung am 14.12.2010 wird der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verschiedene Änderungen von Steuern und Gebühren beschließen, die als Folge aus dem „Haushaltskonsolidierungskonzept 2010“ zur  Verbesserung der städtischen Finanzlage dienen und damit den Weg in die Haushaltssicherung mit ihren dann weiter reichenden Belastungen vermeidet.

 

Hinsichtlich der Gebührenerhöhungen (der KBE) handelt es sich um Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen, für die gem. § 6 KAG eine kostendeckende Gebühr durch die Benutzer zu erheben ist. Eine Gebührenanpassung ist hier gesetzlich geboten.

 

Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13.10.2010

 

Herr Went hat mit Schreiben vom 13.10.2010 beim Landrat in Kleve eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen den Bürgermeister wegen möglicher Steuerverschwendung bzw. zur Verhinderung des im Haushaltsicherungskonzpet beabsichtigten Steuer- und Abgabenerhöhungen eingereicht.  Der Landrat sah keinen Handlungsbedarf und hat dies Herrn Went so mitgeteilt,  da ein persönliches Fehlverhalten des Bürgermeisters weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar ist.

 

Umsetzung Einsparpotenzial der GPA von 2.113.900 EUR

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat - bezogen auf das Betrachtungsjahr 2007 -  ein Potenzial in dieser Höhe ermittelt. Dieses aufsummierte Potenzial ergibt sich aus dem rechnerischen Vergleich der vorgefundenen Situation zu den Bestwerten aus anderen geprüften Kommunen; örtliche Besonderheiten oder Service-Standards gelten dabei für die GPA ohne Auseinandersetzung mit der örtlichen Zielsetzung als wünschenswert, aber nicht bezahlbar. Enthalten sind auch Einnahmepotentiale in kostenrechnenden Einrichtungen, die keine positiven finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben.

Mit dem von der GPA ermittelten Potenzial haben sich Verwaltung und Rat ausführlich im Rahmen der Beratungen zum Haushaltskonsolidierungskonzept beschäftigt und daraus verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der städtischen Finanzlage erarbeitet. Das Ergebnis des bisherigen Prozesses mündet in dem vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 14.12.2010 zu beschließenden „Haushaltskonsolidierungskonzept 2010“.

 

Wechsel des Strom- und Gasanbieters, Offenlage der Liefervereinbarungen

 

Die GPA hat die Ausgaben und die Verbräuche für die Versorgungsmedien in deren Höhe als unauffällig bewertet und hier keinen Handlungsbedarf gesehen. Darüber hinaus beinhaltet die Vertragsgestaltung in vielen Fällen nicht nur den reinen Bezug von Energie, womit ein kurzfristiger Ausstieg aus mehrjährigen Contracting-Verträgen nicht möglich ist.

 

Darüber hinaus zahlt die Stadt für ihre Versorgungsmedien keinen Standardtarif; die Tarife wurden individuell mit dem Versorgungsunternehmen vereinbart.

 

Eine Offenlage einzelner privatrechtlicher Verträge widerspricht dem Vertrauensschutz der beteiligten Vertragsparteien.

 

Sparpotenziale im Sozialbereich

 

Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB hat die Stadt keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungen; diese sind jeweils abhängig von der Zahl und Bedürftigkeit der Hilfeempfänger.

 

Einsparungen von freiwilligen Leistungen der Stadt im Sozial- und Jugendbereich hat der Rat im Rahmen seiner Beratung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bewusst nicht vorgenommen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, dem Begehren der Petenten nicht zu folgen.

Sachverhalt :

 

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

Gez.

Der Vorsitzende