Beschlussvorschlag:
Zu den angesprochenen Punkten der Eingabe wird wie folgt
Stellung bezogen:
beabsichtigte umfangreiche Steuer- und Abgabenerhöhung (incl. KBE)
In der Ratssitzung am 14.12.2010 wird der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein verschiedene Änderungen von Steuern und Gebühren beschließen,
die als Folge aus dem „Haushaltskonsolidierungskonzept 2010“ zur Verbesserung der städtischen Finanzlage
dienen und damit den Weg in die Haushaltssicherung mit ihren dann weiter
reichenden Belastungen vermeidet.
Hinsichtlich der Gebührenerhöhungen (der KBE) handelt es sich
um Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen, für die gem. § 6 KAG eine
kostendeckende Gebühr durch die Benutzer zu erheben ist. Eine Gebührenanpassung
ist hier gesetzlich geboten.
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13.10.2010
Herr Went hat mit Schreiben vom 13.10.2010 beim Landrat in Kleve
eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen den Bürgermeister wegen möglicher
Steuerverschwendung bzw. zur Verhinderung des im Haushaltsicherungskonzpet
beabsichtigten Steuer- und Abgabenerhöhungen eingereicht. Der Landrat sah keinen Handlungsbedarf und hat
dies Herrn Went so mitgeteilt, da ein
persönliches Fehlverhalten des Bürgermeisters weder vorgetragen noch
anderweitig erkennbar ist.
Umsetzung Einsparpotenzial der GPA von 2.113.900 EUR
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat - bezogen auf das Betrachtungsjahr
2007 - ein Potenzial in dieser Höhe
ermittelt. Dieses aufsummierte Potenzial ergibt sich aus dem rechnerischen
Vergleich der vorgefundenen Situation zu den Bestwerten aus anderen geprüften
Kommunen; örtliche Besonderheiten oder Service-Standards gelten dabei für die
GPA ohne Auseinandersetzung mit der örtlichen Zielsetzung als wünschenswert,
aber nicht bezahlbar. Enthalten sind auch Einnahmepotentiale in
kostenrechnenden Einrichtungen, die keine positiven finanziellen Auswirkungen
auf den städtischen Haushalt haben.
Mit dem von der GPA ermittelten Potenzial haben sich
Verwaltung und Rat ausführlich im Rahmen der Beratungen zum
Haushaltskonsolidierungskonzept beschäftigt und daraus verschiedene Maßnahmen
zur Stabilisierung und Verbesserung der städtischen Finanzlage erarbeitet. Das
Ergebnis des bisherigen Prozesses mündet in dem vom Rat der Stadt Emmerich am
Rhein am 14.12.2010 zu beschließenden „Haushaltskonsolidierungskonzept 2010“.
Wechsel des Strom- und Gasanbieters, Offenlage der
Liefervereinbarungen
Die GPA hat die Ausgaben und die Verbräuche für die
Versorgungsmedien in deren Höhe als unauffällig bewertet und hier keinen
Handlungsbedarf gesehen. Darüber hinaus beinhaltet die Vertragsgestaltung in
vielen Fällen nicht nur den reinen Bezug von Energie, womit ein kurzfristiger
Ausstieg aus mehrjährigen Contracting-Verträgen nicht möglich ist.
Darüber hinaus zahlt die Stadt für ihre Versorgungsmedien
keinen Standardtarif; die Tarife wurden individuell mit dem
Versorgungsunternehmen vereinbart.
Eine Offenlage einzelner privatrechtlicher Verträge
widerspricht dem Vertrauensschutz der beteiligten Vertragsparteien.
Sparpotenziale im Sozialbereich
Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB hat die Stadt
keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungen; diese sind jeweils abhängig von
der Zahl und Bedürftigkeit der Hilfeempfänger.
Einsparungen von freiwilligen Leistungen der Stadt im Sozial-
und Jugendbereich hat der Rat im Rahmen seiner Beratung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes bewusst nicht vorgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dem Begehren der Petenten nicht zu folgen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gez.
Der Vorsitzende