Betreff
Anregung gem. § 24 der GO NRW für das Land Nordrhein-Westfalen,
hier: Anhalten des Verfahrens zur geplanten Schulschließung der
Luitgardis-Hauptschule in Elten Beantragung einer Gemeinschaftsschule
Vorlage
04-15 0341/2010
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat folgt aus den dargelegten Gründen der Anregung der Frau Melanie Zaunbrecher nicht.

 

Begründung

 

1. Antrag einer erneuten Ausnahmegenehmigung

 

Bereits im März 2009 wurde die Stadt Emmerich am Rhein aufgefordert, schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen, um den sinkenden Schülerzahlen im Hauptschulbereich Rechnung zu tragen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass gem. § 81 Abs. 1 SchulG der Schulträger verpflichtet ist, angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Da gem. § 82 Abs. 1 SchulG die Schulen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben muss, wurde von Seiten der Bezirksregierung bereits auf eine Zusammenlegung der Hauptschulen hingewiesen. Im Rahmen einer Schulträgerberatung durch die Bezirksregierung im gleichen Jahr konnte aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Schulentwicklungsplanung noch etwas Zeit gewonnen werden und der Schulbetrieb im bisherigen Rahmen weitergeführt werden. Die Stadt musste sich jedoch verpflichten, die erforderliche Schulentwicklungsplanung durchzuführen und entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen. Nach weiteren Gesprächen wurde vereinbart, diese Maßnahmen noch in 2010 in Angriff zu nehmen.

 

Die Bezirksregieung unterstützt die von der Stadt eingeleiteten Maßnahmen, insbesondere, weil sie die Lehrerversorgung in Elten gefährdet sieht. Eine weitere Verschiebung der schulorganisatorischen Maßnahmen würde den geschlossenen Vereinbarungen widersprechen und von der Bezirksregierung nicht begrüßt.

2. Möglichkeit einer Gemeinschaftsschule in Elten.

 

Gem. dem Leitfaden „Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 18. November 2010) wird davon abgeraten, eine Gemeinschaftsschule ausschließlich auf der Basis existenzgefährdeter Hauptschulstandorte zu bilden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass einzeln liegende kleine Hauptschulgebäude in der Regel für eine Gemeinschaftsschule nicht geeignet sind. Hierauf wurde bereits mehrfach, zuletzt in der HFA-Sitzung am 30. November 2010 hingewiesen. Das Schulgebäude der Luitgardisschule ist bereits jetzt für die Unterbringung einer zweizügigen Hauptschule und einer Grundschule zu klein, so dass seit Jahren mit Pavillons zusätzliche Klassenräume bereit gestellt werden mussten.

 

Wünschenswert sind für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I vier oder mehr parallele Züge, mindestens erforderlich ist die Dreizügigkeit. In Elten wären in diesem Fall erhebliche Investitionen notwendig. Auch wäre der Grundschulstandort Elten eventuell gefährdet.

 

Von sinkenden Schülerzahlen aufgrund des demographischen Wandels ist auch Emmerich nicht ausgeschlossen. Soweit ein Schulstandort ausgebaut wird, wird sich dies doppelt an den anderen Schulstandorten bemerkbar machen. Die Gründung einer Gemeinschaftsschule kann nur im kommunalen Einklang mit allen anderen Schulen erfolgen. Dafür ist eine entsprechende Schulentwicklungsplanung und die Abstimmung auf kommunaler Schulebene erforderlich.

 

Da auf der einen Seite durch den Ausbau der Luitgardisschule zusätzlicher Schulraum geschafften werden müsste, in Emmerich jedoch durch diese Maßnahme Schulraum leer stehen würde und zusätzlich ggf. auch Schulform/en gefährdet wäre/n, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, in Elten weiteren eine Beschulung für Sekundarstufe I-Schüler zu gewährleisten, nicht gegeben.

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?

 

X

 

Ja. Kapitel 4.1.

 

 

 

Nein

Gez.

Der Vorsitzende