hier: Anhalten des Verfahrens zur geplanten Schulschließung der
Luitgardis-Hauptschule in Elten Beantragung einer Gemeinschaftsschule
Beschlussvorschlag:
Der Rat folgt aus den dargelegten
Gründen der Anregung der Frau Melanie Zaunbrecher nicht.
Begründung
1. Antrag einer erneuten
Ausnahmegenehmigung
Bereits im März
2009 wurde die Stadt Emmerich am Rhein aufgefordert, schulorganisatorische
Maßnahmen zu treffen, um den sinkenden Schülerzahlen im Hauptschulbereich
Rechnung zu tragen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass gem. § 81 Abs.
1 SchulG der Schulträger verpflichtet ist, angemessene Klassen- und Schulgrößen
zu gewährleisten. Da gem. § 82 Abs. 1 SchulG die Schulen die für einen geordneten
Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben muss, wurde von Seiten der
Bezirksregierung bereits auf eine Zusammenlegung der Hauptschulen hingewiesen.
Im Rahmen einer Schulträgerberatung durch die Bezirksregierung im gleichen Jahr
konnte aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Schulentwicklungsplanung noch
etwas Zeit gewonnen werden und der Schulbetrieb im bisherigen Rahmen
weitergeführt werden. Die Stadt musste sich jedoch verpflichten, die
erforderliche Schulentwicklungsplanung durchzuführen und entsprechende
schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen. Nach weiteren Gesprächen wurde
vereinbart, diese Maßnahmen noch in 2010 in Angriff zu nehmen.
Die
Bezirksregieung unterstützt die von der Stadt eingeleiteten Maßnahmen,
insbesondere, weil sie die Lehrerversorgung in Elten gefährdet sieht. Eine
weitere Verschiebung der schulorganisatorischen Maßnahmen würde den
geschlossenen Vereinbarungen widersprechen und von der Bezirksregierung nicht
begrüßt.
2. Möglichkeit einer
Gemeinschaftsschule in Elten.
Gem. dem
Leitfaden „Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule“ des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 18. November 2010) wird
davon abgeraten, eine Gemeinschaftsschule ausschließlich auf der Basis
existenzgefährdeter Hauptschulstandorte zu bilden. Weiter wird darauf
hingewiesen, dass einzeln liegende kleine Hauptschulgebäude in der Regel für
eine Gemeinschaftsschule nicht geeignet sind. Hierauf wurde bereits mehrfach,
zuletzt in der HFA-Sitzung am 30. November 2010 hingewiesen. Das Schulgebäude
der Luitgardisschule ist bereits jetzt für die Unterbringung einer zweizügigen
Hauptschule und einer Grundschule zu klein, so dass seit Jahren mit Pavillons
zusätzliche Klassenräume bereit gestellt werden mussten.
Wünschenswert sind
für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I vier oder
mehr parallele Züge, mindestens erforderlich ist die Dreizügigkeit. In Elten
wären in diesem Fall erhebliche Investitionen notwendig. Auch wäre der
Grundschulstandort Elten eventuell gefährdet.
Von sinkenden
Schülerzahlen aufgrund des demographischen Wandels ist auch Emmerich nicht
ausgeschlossen. Soweit ein Schulstandort ausgebaut wird, wird sich dies doppelt
an den anderen Schulstandorten bemerkbar machen. Die Gründung einer
Gemeinschaftsschule kann nur im kommunalen Einklang mit allen anderen Schulen
erfolgen. Dafür ist eine entsprechende Schulentwicklungsplanung und die
Abstimmung auf kommunaler Schulebene erforderlich.
Da auf der einen Seite durch den Ausbau der Luitgardisschule zusätzlicher Schulraum geschafften werden müsste, in Emmerich jedoch durch diese Maßnahme Schulraum leer stehen würde und zusätzlich ggf. auch Schulform/en gefährdet wäre/n, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, in Elten weiteren eine Beschulung für Sekundarstufe I-Schüler zu gewährleisten, nicht gegeben.
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen
Auswirkungen.
Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?
X |
Ja. Kapitel 4.1.
|
Nein
Gez.
Der Vorsitzende