Betreff
Richtlinien über die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie über die
Vergabe von Lieferungen und Leistungen (VOL)
hier: Verlängerung der Gültigkeit der am 02.07.2009 in Kraft getretenen Richtlinien
um ein Jahr
Vorlage
01-15 0333/2010
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Gültigkeit der am 02.07.2009 in Kraft getretenen Richtlinien für die Vergabe von Bauleistungen sowie Lieferungen und Leistungen durch die Stadt Emmerich am Rhein um ein Jahr, bis zum 31.12.2011, zu verlängern.

Sachdarstellung :

Vor dem Hintergrund des Konjunkturpaketes II hat der Bund den Ländern zur

Beschleunigung des Vergabeverfahrens eine auf zwei Jahre befristete Veränderung des

Vergaberechts empfohlen. Mit dem bis zum 31.12.2010 befristen Runderlass von 03.02.2009 zur „Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung im Vergaberecht“ hat das Land NRW diese Empfehlung aufgegriffen und die Erleichterungen übernommen.  Es bedurfte einer Entscheidung, ob und inwieweit die Regelungen des Erlasses auf die Vergaben der Stadt Emmerich am Rhein angewendet werden.

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 beschlossen, den o.g. Erlass zugeschnitten auf die Gegebenheiten vor Ort zu übernehmen.

Daraus resultierte eine Neufassung der Richtlinien über die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (VOL), die die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinien vom 07.11.2006 ersetzten und am 02.07.2009 in Kraft traten, befristet bis zum 31.12.2010.

 

Die Vergabegrenzen der Richtlinien vorm 07.11.2006 und der novellierten Richtlinien vom 02.07.2009 im Vergleich :

 

 

 

Vergabegrenzen

bis 01.07.2009

 

Vergabegrenzen

seit 02.07.2009

Beschränkte

Ausschreibung

 

 

 

Tiefbau

300.000 €

 

600.000 €

Hochbau

150.000 €

 

300.000 €

Sonst. Bauleistungen

75.000 €

 

150.000 €

Lieferungen und Leistungen

75.000 €

 

100.000 €

Freihändige Vergabe

 

 

 

Bauleistungen

30.000 €

 

30.000 €

Lieferungen und Leistungen

30.000 €

 

30.000 €

Direktvergabe

 

 

 

Bauleistungen

2.500 €

 

2.500 €

Lieferungen und Leistungen

2.500 €

 

2.500 €

 

 

Die kommunalen Spitzenverbände plädieren für eine Fortführung des sog. Vergaberechtsbeschleunigungserlasses. Mit Schreiben vom 14.10.2010 hat der zuständige Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW mitgeteilt, dass sich jetzt auch beim Bundeswirtschaftsministerium Anzeichen mehren, dass eine – möglicherweise um ein Jahr befristete Verlängerung angestrebt wird. Die Verlängerung wird auch seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales für sinnvoll gehalten, da die Projektgruppe Zukunftsinvestitionen abschätzt, dass für die vollständige Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II ohnehin noch ein Zeitraum von etwa einem Jahr benötigt wird.

Vor dem Hintergrund, dass in Emmerich am Rhein auch im nächsten Jahr noch Vergaben zu tätigen sind, um die Maßnahmen des Konjunkturpaketes II fertig stellen zu können und der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt konkrete Anzeichen dafür vorliegen, dass der sogenannte „Beschleunigungserlass“ ebenfalls um mindestens ein Jahr verlängert wird, plädiert die Verwaltung für eine Verlängerung der Gültigkeit der am 02.07.2009 in Kraft getretenen Richtlinien um ein Jahr bis zum 31.12.2011.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

Gez.

Der Vorsitzende