Vergabe von Lieferungen und Leistungen (VOL)
hier: Verlängerung der Gültigkeit der am 02.07.2009 in Kraft getretenen Richtlinien
um ein Jahr
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Gültigkeit der am 02.07.2009 in
Kraft getretenen Richtlinien für die Vergabe von Bauleistungen sowie
Lieferungen und Leistungen durch die Stadt Emmerich am Rhein um ein Jahr, bis
zum 31.12.2011, zu verlängern.
Sachdarstellung :
Vor dem Hintergrund des
Konjunkturpaketes II hat der Bund den Ländern zur
Beschleunigung des Vergabeverfahrens
eine auf zwei Jahre befristete Veränderung des
Vergaberechts empfohlen. Mit dem bis zum
31.12.2010 befristen Runderlass von 03.02.2009 zur „Beschleunigung von
Investitionen durch Vereinfachung im Vergaberecht“ hat das Land NRW diese
Empfehlung aufgegriffen und die Erleichterungen übernommen. Es bedurfte einer Entscheidung, ob und
inwieweit die Regelungen des Erlasses auf die Vergaben der Stadt Emmerich am
Rhein angewendet werden.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat
in seiner Sitzung am 01.07.2009 beschlossen, den o.g. Erlass zugeschnitten auf
die Gegebenheiten vor Ort zu übernehmen.
Daraus resultierte eine Neufassung der
Richtlinien über die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie über die Vergabe von
Lieferungen und Leistungen (VOL), die die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden
Richtlinien vom 07.11.2006 ersetzten und am 02.07.2009 in Kraft traten,
befristet bis zum 31.12.2010.
Die Vergabegrenzen der Richtlinien vorm
07.11.2006 und der novellierten Richtlinien vom 02.07.2009 im Vergleich :
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Vergabegrenzen bis 01.07.2009 |
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Vergabegrenzen seit 02.07.2009 |
Beschränkte Ausschreibung |
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Tiefbau |
300.000 € |
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600.000 € |
Hochbau |
150.000 € |
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300.000 € |
Sonst. Bauleistungen |
75.000 € |
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150.000 € |
Lieferungen und Leistungen |
75.000 € |
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100.000 € |
Freihändige Vergabe |
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Bauleistungen |
30.000 € |
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30.000 € |
Lieferungen und Leistungen |
30.000 € |
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30.000 € |
Direktvergabe |
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Bauleistungen |
2.500 € |
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2.500 € |
Lieferungen und Leistungen |
2.500 € |
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2.500 € |
Die kommunalen Spitzenverbände plädieren
für eine Fortführung des sog. Vergaberechtsbeschleunigungserlasses. Mit
Schreiben vom 14.10.2010 hat der zuständige Staatssekretär im Ministerium für
Inneres und Kommunales des Landes NRW mitgeteilt, dass sich jetzt auch beim
Bundeswirtschaftsministerium Anzeichen mehren, dass eine – möglicherweise um
ein Jahr befristete Verlängerung angestrebt wird. Die Verlängerung wird auch
seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales für sinnvoll gehalten, da
die Projektgruppe Zukunftsinvestitionen abschätzt, dass für die vollständige
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II ohnehin noch ein Zeitraum
von etwa einem Jahr benötigt wird.
Vor dem Hintergrund, dass in Emmerich am Rhein auch im nächsten Jahr noch Vergaben zu tätigen sind, um die Maßnahmen des Konjunkturpaketes II fertig stellen zu können und der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt konkrete Anzeichen dafür vorliegen, dass der sogenannte „Beschleunigungserlass“ ebenfalls um mindestens ein Jahr verlängert wird, plädiert die Verwaltung für eine Verlängerung der Gültigkeit der am 02.07.2009 in Kraft getretenen Richtlinien um ein Jahr bis zum 31.12.2011.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gez.
Der Vorsitzende