Betreff
Sachstandsbericht zur Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – hier besonders die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten – und nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Vorlage
07 - 15 0284/2010
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

Sachdarstellung :

So richtig bemerkbar hat sich der wirtschaftliche Aufschwung im Rechtskreis des

SGB II noch nicht gemacht. Gab es Ende des Vorjahres noch 1.040 Bedarfs- gemeinschaften (BG), stieg die Zahl im April gar auf 1.112 BG an. Erst danach gab es einen leichten Abwärtstrend. Mit Stand September 2010 werden von hier 1.071 BG betreut.

Und das,  obwohl sich die Vermittlungszahlen sehen lassen können. Zwar gab es im Januar und Februar insgesamt nur 11 Vermittlungen in eine Vollzeitstelle, doch in den Monaten danach lief es. Bis einschließlich September  wurden zusätzlich noch 194 Personen in Vollzeitstellen vermittelt.

Auch die anderen Zahlen können sich sehen lassen. 44 Teilzeitbeschäftigungen wurden aufgenommen (bis August). Hinzu wurden noch 131 Personen in eine geringfügige Beschäftigung vermittelt. Des Weiteren wurden 20 Ausbildungsstellen aquiriert.

Dies macht aber auch deutlich, dass trotz guter Vermittlungsquote die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nur langsam abnimmt. Dies liegt sicherlich mit darin begründet, dass die Personen zum überwiegenden Teil in Zeitarbeitsfirmen vermittelt wurden. Da hier in der Regel nur recht geringe Löhne gezahlt werden, bleiben viele der Erwerbstätige im Hilfebezug und erhalten aufstockende Leistungen.

 

Die Unterkunftskosten plus einmalige Leistungen sind vom Träger der Grundsicherung zu tragen. Je zur Hälfte finanzieren Kommune und Kreis diese Kosten.

Allerdings gibt es aufgrund der Ersparnis bei den Wohngeldausgaben eine Erstattung durch das Land. Des Weiteren gibt es eine Beteiligung des Bundes. Dies ist aber in der zurückliegenden Jahren immer weiter zurückgefahren worden. In 2006 lag die Beteiligung bei 29,1%. Im Jahr darauf gab es  eine Erhöhung auf 31,2 %. Die Kostenbeteiligung fuhr der Bund in 2008 auf 28,6% herunter. Ein Jahr weiter gar auf lediglich noch 25,4%. Aktuell liegt der Bundeszuschuss nun bei 23%.

 

In Zahlen ausgedrückt heißt dies für Emmerich a. Rhein folgendes:

 

2007

 

Kosten der Unterkunft (KdU):                        4.213.167,77 € 

./. Bundeszuschuss:                                      1.305.997,87 €

./. Wohngeldersparnis:                                      741.532,43 €

einm. Leistungen:                                                30.261,67 €

sonst. Leistungen KdU                                          8.409,59 €

Gesamt-Summe                                             2.204.308,81 €

kommunaler Anteil                                         1.102.154,41 €

           

2008

 

KdU:                                                                3.903.911,05 €

./. Bundeszuschuss:                                       1.116.518,56 €

./. Wohngeldersparnis:                                      747.196,13 €

einm. Leistungen:                                                41.085,99 €

sonst. Leistungen KdU:                                        26.268,65 €

Gesamt-Summe:                                            2.107.551,00 €           

komm. Anteil                                                  1.053.775,50 €

2009

 

KdU:                                                                3.852.675,84 €

./. Bundeszuschuss:                                           978.579,66 €

./. Wohngeldersparnis:                                      456.305,89 €

einm. Leistungen:                                                60.430,78 €

sonst. Leistungen KdU:                                       13.278,39 €

Gesamt-Summe:                                            2.491.499,46 €

komm. Anteil:                                                1.245.749,73 €

 

2010 (Schätzung anhand der vorliegenden Zahlen bis August)

 

KdU:                                                                4.200.000,00 €

./. Bundeszuschuss:                                          966.000,00 €

./. Wohngeldersparnis                                                  405.000,00 €

einm. Leistungen:                                              100.000,00 €

sonst. Leistungen                                                38.000,00 €

Gesamt-Summe:                                            2.967.000,00 €

komm. Anteil:                                                1.483.500,00 € 

 

Die in diesem Jahr festzustellende Steigerung ist zum einen auf den Anstieg der Fallzahlen zurückzuführen. Zum anderen aber auch auf eine Umsetzung eines Urteils. Hiernach mussten zum 01.04.2010 in etlichen Fällen höhere Unterkunftskosten anerkannt werden.

 

In der Leistungsgewährung nach dem SGB XII stagnieren die Fallzahlen.

Deutlich ersichtlich ist dies bei der Gewährung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Seit 2008 gab es keine Steigerung der Fallzahlen. Nach wie vor gibt es hier etwa 225 Fälle, die ca. 275 Personen umfassen.

Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII, 3. Kapitel) wird in 66 Fällen gezahlt. Hiervon sind 73 Personen betroffen.

29 Personen wird Hilfe zur Pflege (SGB XII, 7. Kapitel) gewährt. Auch hier ist die Zahl der Hilfebedürftigen nahezu unverändert. Allerdings sind die Aufwendungen steigend. In diesem Jahr (bis einschließlich September) wurden bislang 178.000 € gezahlt.

Die Zahl derer, die Krankenhilfe (SGB XII, 5. Kapitel) beziehen ist rückläufig. Momentan sind noch 32 Personen als Betreute gemeldet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

Bürgermeister