Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis
Sachdarstellung :
So richtig bemerkbar hat sich der
wirtschaftliche Aufschwung im Rechtskreis des
SGB II noch nicht gemacht. Gab es Ende
des Vorjahres noch 1.040 Bedarfs- gemeinschaften (BG), stieg die Zahl im April
gar auf 1.112 BG an. Erst danach gab es einen leichten Abwärtstrend. Mit Stand
September 2010 werden von hier 1.071 BG betreut.
Und das,
obwohl sich die Vermittlungszahlen sehen lassen können. Zwar gab es im
Januar und Februar insgesamt nur 11 Vermittlungen in eine Vollzeitstelle, doch
in den Monaten danach lief es. Bis einschließlich September wurden zusätzlich noch 194 Personen in
Vollzeitstellen vermittelt.
Auch die anderen Zahlen können sich
sehen lassen. 44 Teilzeitbeschäftigungen wurden aufgenommen (bis August). Hinzu
wurden noch 131 Personen in eine geringfügige Beschäftigung vermittelt. Des
Weiteren wurden 20 Ausbildungsstellen aquiriert.
Dies macht aber auch deutlich, dass
trotz guter Vermittlungsquote die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nur langsam
abnimmt. Dies liegt sicherlich mit darin begründet, dass die Personen zum
überwiegenden Teil in Zeitarbeitsfirmen vermittelt wurden. Da hier in der Regel
nur recht geringe Löhne gezahlt werden, bleiben viele der Erwerbstätige im
Hilfebezug und erhalten aufstockende Leistungen.
Die Unterkunftskosten plus einmalige
Leistungen sind vom Träger der Grundsicherung zu tragen. Je zur Hälfte
finanzieren Kommune und Kreis diese Kosten.
Allerdings gibt es aufgrund der
Ersparnis bei den Wohngeldausgaben eine Erstattung durch das Land. Des Weiteren
gibt es eine Beteiligung des Bundes. Dies ist aber in der zurückliegenden
Jahren immer weiter zurückgefahren worden. In 2006 lag die Beteiligung bei
29,1%. Im Jahr darauf gab es eine
Erhöhung auf 31,2 %. Die Kostenbeteiligung fuhr der Bund in 2008 auf 28,6%
herunter. Ein Jahr weiter gar auf lediglich noch 25,4%. Aktuell liegt der
Bundeszuschuss nun bei 23%.
In Zahlen ausgedrückt heißt dies für
Emmerich a. Rhein folgendes:
2007
Kosten der Unterkunft (KdU): 4.213.167,77
€
./. Bundeszuschuss: 1.305.997,87
€
./. Wohngeldersparnis: 741.532,43 €
einm. Leistungen: 30.261,67 €
sonst. Leistungen KdU 8.409,59 €
Gesamt-Summe 2.204.308,81 €
kommunaler Anteil 1.102.154,41 €
2008
KdU: 3.903.911,05
€
./. Bundeszuschuss: 1.116.518,56
€
./. Wohngeldersparnis: 747.196,13 €
einm. Leistungen: 41.085,99 €
sonst. Leistungen KdU: 26.268,65 €
Gesamt-Summe: 2.107.551,00 €
komm. Anteil 1.053.775,50 €
2009
KdU: 3.852.675,84
€
./. Bundeszuschuss:
978.579,66 €
./. Wohngeldersparnis: 456.305,89 €
einm. Leistungen: 60.430,78 €
sonst. Leistungen KdU: 13.278,39 €
Gesamt-Summe: 2.491.499,46 €
komm. Anteil: 1.245.749,73 €
2010 (Schätzung anhand der vorliegenden Zahlen bis August)
KdU: 4.200.000,00
€
./. Bundeszuschuss:
966.000,00 €
./. Wohngeldersparnis 405.000,00 €
einm. Leistungen: 100.000,00 €
sonst. Leistungen 38.000,00 €
Gesamt-Summe: 2.967.000,00 €
komm. Anteil: 1.483.500,00 €
Die in diesem Jahr festzustellende
Steigerung ist zum einen auf den Anstieg der Fallzahlen zurückzuführen. Zum
anderen aber auch auf eine Umsetzung eines Urteils. Hiernach mussten zum
01.04.2010 in etlichen Fällen höhere Unterkunftskosten anerkannt werden.
In der Leistungsgewährung nach dem SGB
XII stagnieren die Fallzahlen.
Deutlich ersichtlich ist dies bei der
Gewährung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Seit 2008 gab
es keine Steigerung der Fallzahlen. Nach wie vor gibt es hier etwa 225 Fälle,
die ca. 275 Personen umfassen.
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII, 3.
Kapitel) wird in 66 Fällen gezahlt. Hiervon sind 73 Personen betroffen.
29 Personen wird Hilfe zur Pflege (SGB
XII, 7. Kapitel) gewährt. Auch hier ist die Zahl der Hilfebedürftigen nahezu
unverändert. Allerdings sind die Aufwendungen steigend. In diesem Jahr (bis
einschließlich September) wurden bislang 178.000 € gezahlt.
Die Zahl derer, die Krankenhilfe (SGB
XII, 5. Kapitel) beziehen ist rückläufig. Momentan sind noch 32 Personen als
Betreute gemeldet.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Bürgermeister