hier: Projekt „Kommunale Initiativen und Netzwerke zur Vermeidung der Folgen von Kinderarmut“
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt das Jugendamt das
Projekt durchzuführen.
Sachdarstellung :
Das Jugendamt Emmerich am Rhein nimmt an dem Projekt „Vermeidung
von Kinderarmut“, welches für zwei Jahre durch den LVR gefördert wird, teil.
Förderzeitraum ist der 01.01.10 bis 31.12.11. Die Fördersumme beträgt 4.000,- €
jährlich. Armut von Kindern umfasst nicht nur die finanzielle Not, sondern auch
die fehlende Teilhabe an sozialen Aktivitäten, Bildung und Kultur.
Die Idee dabei ist: weg von der konventionellen Jugendhilfe,
welche auf Defizite reagiert, hin zur Prävention als aktive Steuerung und
Nutzung von vorhandenen Ressourcen in den Familien. Das Gesamtkonzept ist eine
Präventionskette von der Geburt des Kindes bis zum Eintritt in das Berufsleben
herzustellen.
Die Zeit und Energie, die man dort investiert, soll später
Kosten in der Jugendhilfe vermeiden oder reduzieren. Familien sollen dabei als
Multiplikator dienen.
In der ersten Phase des Projekts wird ein Netzwerk
aufgebaut, so dass vorhandene Ressourcen ausgebaut und ideal genutzt werden
können. Hierbei wurde bereits festgestellt, dass in Emmerich aufgrund der
bereits existierenden Strukturen jede Menge Hilfsangebote vorhanden sind. Diese
gilt es zu bündeln und zu optimieren. Fraglich ist, ob die bestehenden Angebote
ausreichend genutzt werden bzw. überhaupt dem betreffenden Personenkreis
bekannt sind.
In der zweiten Phase wird dann überlegt, wie man bestehende
Angebote verbessern kann und welche zusätzlich gemacht werden müssen. Außerdem
soll mit kleineren Angeboten begonnen werden. Diese sollen dazu dienen die
Akzeptanz zu testen. Der Gedanke ist, dass die Angebote dann später für größere
Gruppen geöffnet werden, so dass eine größere Zahl von Kindern erreicht wird.
Da der Begriff „Kinderarmut“ negativ belegt ist, soll das
Projekt unter dem Titel „pro kids Emmerich – Netzwerk Kinderförderung“
durchgeführt werden.
In der Sitzung wird der aktuelle Stand des Projektes
erläutert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Der Bürgermeister