Betreff
Emmericher Kinder- und Jugendförderplan
Vorlage
04 - 15 0279/2010
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Emmericher Kinder- und Jugendförderplans zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

Auf Grundlage des 3. Ausführungsgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (3. AG-KJHG-KJFöG)  erfolgt die Erstellung des Emmericher Kinder- und Jugendförderplans, der dem gesetzlichen Auftrag Rechnung trägt.

 

Das Land NRW fördert die Kinder- und Jugendarbeit in Emmerich, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz aufgrund des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans, der durch die Jugendämter zu erstellen ist.

Folgende Ziele werden durch den Kinder- und Jugendförderplan gesetzt:

 

·         Bereiche der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden umfassend dargestellt,

·         der Förderplan ermöglicht den Einblick in den Planungsbereich und die Infrastruktur des Jugendbereiches der Stadt Emmerich am Rhein,

·         er bietet ausreichende Datengrundlage für ergänzende Planungen.

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wird der Emmericher Kinder- und Jugendförderplanes zur Kenntnis vorgelegt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

Der Bürgermeister