Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den
Emmericher Kinder- und Jugendförderplans zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Auf Grundlage des 3. Ausführungsgesetzes
zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Sozialgesetzbuch (SGB)
VIII (3. AG-KJHG-KJFöG) erfolgt die
Erstellung des Emmericher Kinder- und Jugendförderplans, der dem gesetzlichen
Auftrag Rechnung trägt.
Das Land NRW fördert die Kinder- und
Jugendarbeit in Emmerich, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-
und Jugendschutz aufgrund des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans, der
durch die Jugendämter zu erstellen ist.
Folgende Ziele werden durch den Kinder-
und Jugendförderplan gesetzt:
·
Bereiche der
Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes werden umfassend dargestellt,
·
der Förderplan
ermöglicht den Einblick in den Planungsbereich und die Infrastruktur des
Jugendbereiches der Stadt Emmerich am Rhein,
·
er bietet ausreichende
Datengrundlage für ergänzende Planungen.
Den Mitgliedern des
Jugendhilfeausschusses wird der Emmericher Kinder- und Jugendförderplanes zur
Kenntnis vorgelegt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Der Bürgermeister