Betreff
Beratung des Wirtschaftsplanes der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2011
Vorlage
70-15 0330/2010
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt

den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr 2011 und

die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.

Sachdarstellung :

Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2011 ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2010 wieder.

 

Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2010 neben den eigentlichen Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit eine Aktualisierung des Wirtschaftsplans 2010 und sind im anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2010) gekennzeichnet.

Darüber hinaus sind aus Vergleichszwecken auch die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2009 aufgeführt.

 

Zu 1.

Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2011 mit mehreren Gebührenanpassungen in den Betriebszweigen Abwasser, Straßenreinigung und Abfallentsorgung. Die Einzelheiten der Kalkulationen werden in den entsprechenden Sitzungen des Betriebsausschusses bzw. des Rates vorgestellt werden. Der vorliegende Planungsentwurf setzt voraus, dass die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Gebührenanpassungen mehrheitlich umgesetzt werden.

Die wirtschaftliche Entwicklung eines Eigenbetriebs spiegelt sich in erster Linie in den Erfolgsplänen wieder. Prognostiziert wird für das Jahr 2011 eine Steigerung des Gesamtergebnisses auf 1.205 T€. Zu diesem Ergebnis tragen die einzelnen Betriebszweige in unterschiedlichster Weise mit bei.

Nahezu unverändert im Vergleich zu den Vorjahren ist der Erfolgsplan der Verwaltung. Die hier anfallenden Verluste werden somit auf alle anderen Betriebszweige anteilig per Umlage aufgeteilt. Die Belastungen für die einzelnen Betriebszweige sind daher gegenüber den Vorjahren unverändert.

Maßgeblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis hat traditionell der Betriebszweig Abwasser. Mit der vorgesehenen Gebührenanpassung können die steigenden Mehrkosten für Abschreibung und Verzinsung weitestgehend kompensiert werde, so dass insgesamt eine Verbesserung des Gesamtergebnisses um ca. 200 T€ erwartet wird. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit der Gebührenanpassung in erster Linie aus den nach der KAG-Rechnung sich abzeichnenden Verlusten der Vorjahre ergibt.

Aufgrund der starken und lang anhaltenden Winter 2008/2009 und 2009/2010 ist die Situation im Erfolgsplan Straßenreinigung defizitär. Während die Verluste aus der Jahresrechnung 2009 (- 121 T€) noch durch die Auflösung der Gebührenrücklage teilweise aufgefangen werden konnte, wird für das laufende Kalenderjahr mit einer Unterdeckung von 126 T€ gerechnet.

Diese witterungsabhängigen Mehrkosten entziehen sich einer konkreten und kontinuierlichen Gebührenkalkulation. Tatsache jedoch ist, dass diese Unterdeckungen durch

 

Gebührenanpassungen aufgefangen werden müssen, da ansonsten im Rahmen des Gesamtplanes eine Quersubventionierung aus den anderen Bereichen erfolgt. Ein derartiges Handeln ist rechtlich nicht zulässig.

Die Betriebsleitung hat daher eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr vorgenommen mit dem Ziel, über einen Zeitraum von 3 Jahren die aufgetretenen Verluste auszugleichen. Diese Regelung orientiert sich an der KAG-Regelung für die Rückführung von Überschüssen, die ebenfalls einen Zeitraum von 3 Jahren zum Ausgleich vorsieht.

 

Im Betriebszweig Abfallentsorgung wurde eben in Anwendung der o.g. KAG-Regelung die Gebühr ab 01.01.2008 gesenkt und konnte über einen Zeitraum von 3 Jahren konstant gehalten werden. Dies führte auf der anderen Seite im Erfolgsplan zu einer regelmäßigen Unterdeckung, die sich nach derzeitigen Prognosen für 2010 auf - 122 T€ belaufen wird. Insgesamt ist damit die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von über 300 T€ aufgezehrt. Auch hier erscheint eine Gebührenanpassung unumgänglich. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die für 2008 vorgenommene Gebührensenkung wieder zurück zu nehmen und die damaligen Gebührensätze anzuwenden. Zwar schließt der Erfolgsplan für 2011 ebenfalls noch mit einem geringeren Defizit ab, doch es wird davon ausgegangen, dass Ende 2012 wegen Auslaufen des derzeitigen Entsorgungsvertrags grundsätzlich eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich werden wird.

Noch nicht überschaubar ist die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. In 2008 wurde hier mit Einführung der neuen Bestattungsformen eine grundlegend neue Gebührenkalkulation durchgeführt. 2008 und 2009 schlossen die Erfolgspläne jeweils positiv ab. Für 2010 wird erstmals mit einer Unterdeckung gerechnet. Da insbesondere die Einnahmesituation zurzeit noch nicht abschließend beurteilt werden kann, sieht die Betriebsleitung zurzeit noch keinen Handlungsbedarf, eine Gebührenanpassung vorzunehmen. Es sollte daher zunächst das Jahresergebnis für 2010 abgewartet werden.

 

In den nicht gebührenrelevanten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung wird der städtisch vorgegebene Budgetansatz erstmalig in diesem Jahr nicht einzuhalten sein. Im August dieses Jahres haben zwei Sturmereignisse zu erheblichen Schäden am städtischen Baumbestand geführt. Die dadurch verursachten Mehrkosten konnten durch die Einschränkung von Unterhaltungsmaßnahmen im Straßenbau – wie in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses erläutert – nicht in Gänze kompensiert werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass erstmalig eine nennenswerte Überschreitung des Budgetansatzes stattfinden wird. Es besteht die informelle Zusage der Kämmerei, die Defizite im Rahmen des Jahresabschlusses auszugleichen.

Auch für 2011 sind weitere Einsparungen bei den Unterhaltungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Stadt Emmerich am Rhein hat im Rahmen der Haushaltskonsilidierung den Budgetansatz um 60 T€ gekürzt. Da in diesen Betriebszweigen 2/3 der Kosten als unveränderbare Fixkosten anzusehen sind (z.B. Personalkosten, Abwasserentsorgung der städtischen Wege und Plätze), können die durch die Budgetkürzung erzwungenen Einsparungen lediglich bei den Unterhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden. Im Bereich der Straßenunterhaltung wird der Ansatz für die Anschaffung von Bitumen (Betriebsstoffe) um 100 T€ gegenüber dem Jahr 2009 zurück gefahren werden. Die erst im Jahr 2009 eingeführte Aufstockung der Pflegegänge für die öffentlichen Grünflächen wird wieder zurück genommen werden, da die Stadt in diesem Bereich den Zuschuss um 30 T€ kürzen wird. Ab 2011 erfolgt die Beetpflege wieder nach den Prioritätenklassen, wie sie im Jahr 2008 noch Gültigkeit hatte.

Dennoch schließen die beiden Betriebszweige im vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplans 2011 immer noch mit einem Defizit ab. Die Betriebsleitung wird bemüht sein, durch weitere Einschränkungen der Unterhaltungsmaßnahmen oder durch die Verwirklichung sonstiger Einsparmöglichkeiten hier einen Ausgleich herzustellen. Über die Entwicklung wird in 2011 der zuständige Ausschuss zu gegebener Zeit unterrichtet werden.

 

Zu 2.

Das ausgewiesene Gesamtjahresergebnis in Höhe von 1.205 T€ macht es wirtschaftlich vertretbar, der Stadt Emmerich am Rhein die ihr zustehende gesetzliche und der Höhe nach gewünschten Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2011 vorab auszuzahlen. Der im Wirtschaftsplan genannte Betrag in Höhe von 981.732,00 entspricht einem Zinssatz von 7 % für das von der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung gestellte Kapital in Höhe von ca. 14 MIO €.

Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung bedarf gemäß § 26 Abs. 2 der EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses 2011 vor dem Hintergrund des dann feststehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder abzuändern.

Der Wirtschaftsplan 2011 soll als Entwurf in der Sitzung des Betriebsausschusses am 02.12.2010 soweit beraten werden, dass er umgehend als Empfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat am 14.12.2010 erfolgen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

Der Bürgermeister