Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt
den anliegenden Wirtschaftsplan der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr 2011 und
die Vorabführung eines Betrages in Höhe
von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung
gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.
Sachdarstellung :
Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE)
jeweils zu Beginn eines Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als
Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr
2011 ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt
gleichzeitig die erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2010
wieder.
Aus diesem Grund sind auch die nach
derzeitigem Kenntnisstand sich abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für
das Jahr 2010 neben den eigentlichen Planzahlen für das kommende
Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit eine Aktualisierung des
Wirtschaftsplans 2010 und sind im anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2010)
gekennzeichnet.
Darüber hinaus sind aus
Vergleichszwecken auch die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2009 aufgeführt.
Zu 1.
Verbunden ist der Entwurf des
Wirtschaftsplans 2011 mit mehreren Gebührenanpassungen in den Betriebszweigen
Abwasser, Straßenreinigung und Abfallentsorgung. Die Einzelheiten der
Kalkulationen werden in den entsprechenden Sitzungen des Betriebsausschusses
bzw. des Rates vorgestellt werden. Der vorliegende Planungsentwurf setzt
voraus, dass die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Gebührenanpassungen mehrheitlich
umgesetzt werden.
Die wirtschaftliche Entwicklung eines
Eigenbetriebs spiegelt sich in erster Linie in den Erfolgsplänen wieder.
Prognostiziert wird für das Jahr 2011 eine Steigerung des Gesamtergebnisses auf
1.205 T€. Zu diesem Ergebnis tragen die einzelnen Betriebszweige in
unterschiedlichster Weise mit bei.
Nahezu unverändert im Vergleich zu den
Vorjahren ist der Erfolgsplan der Verwaltung. Die hier anfallenden
Verluste werden somit auf alle anderen Betriebszweige anteilig per Umlage
aufgeteilt. Die Belastungen für die einzelnen Betriebszweige sind daher
gegenüber den Vorjahren unverändert.
Maßgeblichen Einfluss auf das
Gesamtergebnis hat traditionell der Betriebszweig Abwasser. Mit der
vorgesehenen Gebührenanpassung können die steigenden Mehrkosten für
Abschreibung und Verzinsung weitestgehend kompensiert werde, so dass insgesamt
eine Verbesserung des Gesamtergebnisses um ca. 200 T€ erwartet wird. An dieser
Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit der
Gebührenanpassung in erster Linie aus den nach der KAG-Rechnung sich
abzeichnenden Verlusten der Vorjahre ergibt.
Aufgrund der starken und lang
anhaltenden Winter 2008/2009 und 2009/2010 ist die Situation im Erfolgsplan Straßenreinigung
defizitär. Während die Verluste aus der Jahresrechnung 2009 (- 121 T€) noch
durch die Auflösung der Gebührenrücklage teilweise aufgefangen werden konnte,
wird für das laufende Kalenderjahr mit einer Unterdeckung von 126 T€ gerechnet.
Diese witterungsabhängigen Mehrkosten
entziehen sich einer konkreten und kontinuierlichen Gebührenkalkulation.
Tatsache jedoch ist, dass diese Unterdeckungen durch
Gebührenanpassungen aufgefangen werden
müssen, da ansonsten im Rahmen des Gesamtplanes eine Quersubventionierung aus
den anderen Bereichen erfolgt. Ein derartiges Handeln ist rechtlich nicht
zulässig.
Die Betriebsleitung hat daher eine
Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr vorgenommen mit dem Ziel, über einen
Zeitraum von 3 Jahren die aufgetretenen Verluste auszugleichen. Diese Regelung
orientiert sich an der KAG-Regelung für die Rückführung von Überschüssen, die
ebenfalls einen Zeitraum von 3 Jahren zum Ausgleich vorsieht.
Im Betriebszweig Abfallentsorgung
wurde eben in Anwendung der o.g. KAG-Regelung die Gebühr ab 01.01.2008 gesenkt
und konnte über einen Zeitraum von 3 Jahren konstant gehalten werden. Dies
führte auf der anderen Seite im Erfolgsplan zu einer regelmäßigen Unterdeckung,
die sich nach derzeitigen Prognosen für 2010 auf - 122 T€ belaufen wird.
Insgesamt ist damit die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von über 300 T€
aufgezehrt. Auch hier erscheint eine Gebührenanpassung unumgänglich. Die
Betriebsleitung schlägt daher vor, die für 2008 vorgenommene Gebührensenkung
wieder zurück zu nehmen und die damaligen Gebührensätze anzuwenden. Zwar
schließt der Erfolgsplan für 2011 ebenfalls noch mit einem geringeren Defizit
ab, doch es wird davon ausgegangen, dass Ende 2012 wegen Auslaufen des
derzeitigen Entsorgungsvertrags grundsätzlich eine Neukalkulation der Gebühren
erforderlich werden wird.
Noch nicht überschaubar ist die
Situation im Betriebszweig Friedhöfe. In 2008 wurde hier mit Einführung
der neuen Bestattungsformen eine grundlegend neue Gebührenkalkulation
durchgeführt. 2008 und 2009 schlossen die Erfolgspläne jeweils positiv ab. Für
2010 wird erstmals mit einer Unterdeckung gerechnet. Da insbesondere die
Einnahmesituation zurzeit noch nicht abschließend beurteilt werden kann, sieht
die Betriebsleitung zurzeit noch keinen Handlungsbedarf, eine Gebührenanpassung
vorzunehmen. Es sollte daher zunächst das Jahresergebnis für 2010 abgewartet
werden.
In den nicht gebührenrelevanten
Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung wird der
städtisch vorgegebene Budgetansatz erstmalig in diesem Jahr nicht einzuhalten
sein. Im August dieses Jahres haben zwei Sturmereignisse zu erheblichen Schäden
am städtischen Baumbestand geführt. Die dadurch verursachten Mehrkosten konnten
durch die Einschränkung von Unterhaltungsmaßnahmen im Straßenbau – wie in der
letzten Sitzung des Betriebsausschusses erläutert – nicht in Gänze kompensiert
werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass erstmalig eine nennenswerte
Überschreitung des Budgetansatzes stattfinden wird. Es besteht die informelle
Zusage der Kämmerei, die Defizite im Rahmen des Jahresabschlusses
auszugleichen.
Auch für 2011 sind weitere Einsparungen
bei den Unterhaltungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Stadt Emmerich am Rhein hat im
Rahmen der Haushaltskonsilidierung den Budgetansatz um 60 T€ gekürzt. Da in
diesen Betriebszweigen 2/3 der Kosten als unveränderbare Fixkosten anzusehen
sind (z.B. Personalkosten, Abwasserentsorgung der städtischen Wege und Plätze),
können die durch die Budgetkürzung erzwungenen Einsparungen lediglich bei den
Unterhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden. Im Bereich der Straßenunterhaltung
wird der Ansatz für die Anschaffung von Bitumen (Betriebsstoffe) um 100 T€
gegenüber dem Jahr 2009 zurück gefahren werden. Die erst im Jahr 2009
eingeführte Aufstockung der Pflegegänge für die öffentlichen Grünflächen wird
wieder zurück genommen werden, da die Stadt in diesem Bereich den Zuschuss um
30 T€ kürzen wird. Ab 2011 erfolgt die Beetpflege wieder nach den
Prioritätenklassen, wie sie im Jahr 2008 noch Gültigkeit hatte.
Dennoch schließen die beiden
Betriebszweige im vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplans 2011 immer noch mit
einem Defizit ab. Die Betriebsleitung wird bemüht sein, durch weitere
Einschränkungen der Unterhaltungsmaßnahmen oder durch die Verwirklichung
sonstiger Einsparmöglichkeiten hier einen Ausgleich herzustellen. Über die
Entwicklung wird in 2011 der zuständige Ausschuss zu gegebener Zeit
unterrichtet werden.
Zu 2.
Das ausgewiesene Gesamtjahresergebnis in
Höhe von 1.205 T€ macht es wirtschaftlich vertretbar, der Stadt Emmerich am
Rhein die ihr zustehende gesetzliche und der Höhe nach gewünschten
Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2011 vorab auszuzahlen. Der im
Wirtschaftsplan genannte Betrag in Höhe von 981.732,00 entspricht einem
Zinssatz von 7 % für das von der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung
gestellte Kapital in Höhe von ca. 14 MIO €.
Die Vorabauszahlung der
Eigenkapitalverzinsung bedarf gemäß § 26 Abs. 2 der EigVO einer gesonderten
Beschlussfassung des Rates und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses 2011 vor
dem Hintergrund des dann feststehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf
die wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder abzuändern.
Der Wirtschaftsplan 2011 soll als Entwurf in der Sitzung des Betriebsausschusses am 02.12.2010 soweit beraten werden, dass er umgehend als Empfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat am 14.12.2010 erfolgen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Der Bürgermeister