Beschlussvorschlag
Der Rat folgt
aus den nachfolgend genannten Gründen dem Antrag von Herrn Thomas Meschkapowitz
nicht.
Begründung :
Gem. dem
Leitfaden „Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule“ des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 18. November 2010) wird
davon abgeraten, eine Gemeinschaftsschule ausschließlich auf der Basis
existenzgefährdeter Hauptschulstandorte zu bilden. Weiter wird darauf
hingewiesen, dass einzeln liegende kleine Hauptschulgebäude in der Regel für
eine Gemeinschaftsschule nicht geeignet sind. Hierauf wurde bereits mehrfach,
zuletzt in der HFA-Sitzung am 30. November 2010 hingewiesen. Das Schulgebäude
der Luitgardisschule ist bereits jetzt für die Unterbringung einer zweizügigen
Hauptschule und einer Grundschule zu klein, so dass seit Jahren mit Pavillons
zusätzliche Klassenräume bereit gestellt wurden.
Wünschenswert
sind für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I vier
oder mehr parallele Züge, mindestens erforderlich ist die Dreizügigkeit. In
Elten wären in diesem Fall erhebliche Investitionen notwendig. Auch wäre der
Grundschulstandort Elten eventuell gefährdet.
Von sinkenden
Schülerzahlen aufgrund des demographischen Wandels ist auch Emmerich nicht
ausgeschlossen. Soweit ein Schulstandort ausgebaut wird, wird sich dies doppelt
an den anderen Schulstandorten bemerkbar machen. Alle weiterführenden Schulen
wären demnach zu beteiligen und in der Planung zu berücksichtigen.
Aus den v. g.
Gründen ist die Gründung einer Gemeinschaftsschule mit Standort Elten nicht
realisierbar. Da lt. Ministerium zusätzlich auch noch verschiedene
Verfahrensschritte eingehalten werden müssen, wie die verbindliche förmliche
Elterbeteiligung nach entsprechenden Informationsveranstaltungen, Beteiligung
der Schulkonferenzen, Entscheidung in den kommunalen Gremien, wäre auch die
Einhaltung der Antragsfristen nicht einhaltbar. Von Seiten der Bezirksregierung
wird bereits eine Antragstellung bis zum 15.12.2010 gefordert;
Schulträgerberatungen finden von Seiten der Bezirksregierung hinsichtlich der
Gemeinschaftsschulen derzeit nicht mehr statt.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.
Der Bürgermeister