Betreff
Umwandlung der Luitgardis-Hauptschule in eine Gemeinschaftsschule
Vorlage
04-15 0338/2010
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

Der Rat folgt aus den nachfolgend genannten Gründen dem Antrag von Herrn Thomas Meschkapowitz nicht.

 

Begründung :

 

Gem. dem Leitfaden „Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 18. November 2010) wird davon abgeraten, eine Gemeinschaftsschule ausschließlich auf der Basis existenzgefährdeter Hauptschulstandorte zu bilden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass einzeln liegende kleine Hauptschulgebäude in der Regel für eine Gemeinschaftsschule nicht geeignet sind. Hierauf wurde bereits mehrfach, zuletzt in der HFA-Sitzung am 30. November 2010 hingewiesen. Das Schulgebäude der Luitgardisschule ist bereits jetzt für die Unterbringung einer zweizügigen Hauptschule und einer Grundschule zu klein, so dass seit Jahren mit Pavillons zusätzliche Klassenräume bereit gestellt wurden.

 

Wünschenswert sind für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I vier oder mehr parallele Züge, mindestens erforderlich ist die Dreizügigkeit. In Elten wären in diesem Fall erhebliche Investitionen notwendig. Auch wäre der Grundschulstandort Elten eventuell gefährdet.

 

Von sinkenden Schülerzahlen aufgrund des demographischen Wandels ist auch Emmerich nicht ausgeschlossen. Soweit ein Schulstandort ausgebaut wird, wird sich dies doppelt an den anderen Schulstandorten bemerkbar machen. Alle weiterführenden Schulen wären demnach zu beteiligen und in der Planung zu berücksichtigen.

Aus den v. g. Gründen ist die Gründung einer Gemeinschaftsschule mit Standort Elten nicht realisierbar. Da lt. Ministerium zusätzlich auch noch verschiedene Verfahrensschritte eingehalten werden müssen, wie die verbindliche förmliche Elterbeteiligung nach entsprechenden Informationsveranstaltungen, Beteiligung der Schulkonferenzen, Entscheidung in den kommunalen Gremien, wäre auch die Einhaltung der Antragsfristen nicht einhaltbar. Von Seiten der Bezirksregierung wird bereits eine Antragstellung bis zum 15.12.2010 gefordert; Schulträgerberatungen finden von Seiten der Bezirksregierung hinsichtlich der Gemeinschaftsschulen derzeit nicht mehr statt.

 

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.

 

 

Der Bürgermeister