Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss verweist zur weiteren
Beratung in die Schulplanungskommission.
Sachdarstellung :
Der Rat hat in seiner Sitzung vom
14. Dezember 2010 den Antrag in den Schulausschuss als zuständiges Fachgremium
verwiesen.
Der Antrag der SPD bezieht sich u.
a. auf die Prüfung, in wie weit verändere Schulformen zum Zuge kommen müssen.
Weiterhin wird auch auf die Zusammenlegung von Haupt- und Realschule zu einer
Gemeinschaftsschule hingewiesen.
Für schulorganisatorische Maßnahmen
wie Schulschließungen und Neugründungen von Schulen, worunter auch die
Einrichtung einer Gemeinschaftsschule fällt, werden die erforderlichen
Entscheidungen in der Schulplanungskommission beraten und vorbereitet.
Die getroffenen Maßnahmen fließen
in die weitere Schulentwicklungsplanung ein, so dass zum Abschluss der
Beratungen der Schulentwicklungsplan für die Jahre 2011 bis 2015 beschlossen
werden kann.
Die Anforderungen von Eltern und
Schüler an die Schulen, aber auch die Bedürfnisse der Schüler haben sich in den
letzten Jahren stark geändert. An verschiedenen Stellen wurde bereits – auch in
Emmerich – auf diese geänderte Schulsituation reagiert. Inzwischen wurde auf
den geänderten Betreuungsbedarf bereits soweit reagiert, dass an fünf von sechs
Grundschulen und zusätzlich am Förderzentrum der Offene Ganztag eingeführt
wurde. Zusätzlich gibt es an fünf Grundschulen noch die „Betreuung von acht bis
eins“. In den weiterführenden Schulen wurden Mensen eingerichtet, auch dadurch
notwendig geworden, weil zunehmend Nachmittagsunterricht gegeben wird. Aber
auch die weiterführenden Schulen bieten zusätzlich bereits Hausaufgabenhilfen und
Arbeitsgemeinschaften an.
Der künftige Schulentwicklungsplan
soll daher nicht nur aufzeigen, wo aufgrund des demographischen Wandels
sinkende Schülerzahlen Veränderungen notwendig machen, sondern weitere
Themenfelder abarbeiten, wie die Möglichkeiten der Einführung von gebundenen
Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I (Förderzentrum, Hauptschule,
Realschule und Gymnasium) und das Überprüfen der Möglichkeiten anderer
Schulformen, die das Schulgesetz für das Land NRW vorsieht.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Der Bürgermeister