Betreff
Antrag der SPD Ratsfraktion vom 30. November 2010 an den Rat bezüglich schulorganisatorischer Maßnahmen
Vorlage
04 - 15 0354/2010
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss verweist zur weiteren Beratung in die Schulplanungskommission.

Sachdarstellung :

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2010 den Antrag in den Schulausschuss als zuständiges Fachgremium verwiesen.

 

Der Antrag der SPD bezieht sich u. a. auf die Prüfung, in wie weit verändere Schulformen zum Zuge kommen müssen. Weiterhin wird auch auf die Zusammenlegung von Haupt- und Realschule zu einer Gemeinschaftsschule hingewiesen.

 

Für schulorganisatorische Maßnahmen wie Schulschließungen und Neugründungen von Schulen, worunter auch die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule fällt, werden die erforderlichen Entscheidungen in der Schulplanungskommission beraten und vorbereitet.

 

Die getroffenen Maßnahmen fließen in die weitere Schulentwicklungsplanung ein, so dass zum Abschluss der Beratungen der Schulentwicklungsplan für die Jahre 2011 bis 2015 beschlossen werden kann.

 

Die Anforderungen von Eltern und Schüler an die Schulen, aber auch die Bedürfnisse der Schüler haben sich in den letzten Jahren stark geändert. An verschiedenen Stellen wurde bereits – auch in Emmerich – auf diese geänderte Schulsituation reagiert. Inzwischen wurde auf den geänderten Betreuungsbedarf bereits soweit reagiert, dass an fünf von sechs Grundschulen und zusätzlich am Förderzentrum der Offene Ganztag eingeführt wurde. Zusätzlich gibt es an fünf Grundschulen noch die „Betreuung von acht bis eins“. In den weiterführenden Schulen wurden Mensen eingerichtet, auch dadurch notwendig geworden, weil zunehmend Nachmittagsunterricht gegeben wird. Aber auch die weiterführenden Schulen bieten zusätzlich bereits Hausaufgabenhilfen und Arbeitsgemeinschaften an.

 

Der künftige Schulentwicklungsplan soll daher nicht nur aufzeigen, wo aufgrund des demographischen Wandels sinkende Schülerzahlen Veränderungen notwendig machen, sondern weitere Themenfelder abarbeiten, wie die Möglichkeiten der Einführung von gebundenen Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I (Förderzentrum, Hauptschule, Realschule und Gymnasium) und das Überprüfen der Möglichkeiten anderer Schulformen, die das Schulgesetz für das Land NRW vorsieht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

Der Bürgermeister