Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung
der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Am 13.09.08 trat die „Verordnung
zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/
U-Untersuchungen“ in Kraft. Diese Verordnung ist Bestandteil eines
umfassenden Kinderschutzkonzeptes der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Die Verordnung konkretisiert ein
Meldeverfahren zwischen den Ärztinnen und Ärzten, dem Landesinstitut für
Gesundheit und Arbeit (LIGA), den Meldebehörden und den örtlichen Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe. Erfolgt z. B. innerhalb einer gewissen Frist keine
Früherkennungsuntersuchung, informiert das LIGA den zuständigen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe. Das Jugendamt prüft, ob gewichtige Anhaltspunkte für
die Gefährdung des Wohls eines Kindes vorliegen und welche Maßnahmen ggf. zu
ergreifen sind.
In der Sitzung erfolgt eine Information
über den ersten Zeitraum von Februar bis Oktober 2010.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.2
Der Bürgermeister