Beschlussvorschlag
Entsprechend der Bedarfsermittlung im
Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3 KiBiz werden die in der Anlage 1 * aufgelisteten
Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und
Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das
Kindergartenjahr 2011/2012 beschlossen. Entsprechendes gilt für die
Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.
* Die Anlage 1 wird in der Sitzung
als Tischvorlage verteilt.
Sachdarstellung :
Am 22. und 23.11.2010 fanden in den
Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2011/2012
statt. Am 13.01.2011 wurde der Abgleich der Anmeldungen, in der
Arbeitsgemeinschaft Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt, vorgenommen.
In der Zeitspanne von November 2010 bis heute konnte festgestellt werden, dass
noch täglich Veränderungen bei den Anmeldungen zu verzeichnen sind. Gab es kurz
nach dem Anmeldetermin noch zahlreiche freie Plätze, hat sich dies
zwischenzeitlich relativiert. Auch konnten durch Umwandlungen neue
Gruppenformen geschaffen werden, die das Angebot für U-3 Plätze erhöhen.
Seit Mitte Januar 2011 laufen ständig
Gespräche mit den Einrichtungen und Trägern. Für unterschiedliche Angebote
müssen mehrfach Rechenbeispiele bei der Förderung der Betriebskosten
vorgenommen werden. Hier achtet das Jugendamt Emmerich insbesondere darauf,
dass Betriebskosten und geforderter Personaleinsatz nach KiBiz im Einklang
stehen, damit die Kindertageseinrichtung ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag
gerecht werden kann.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass
die Anmeldezahlen der Rechtsanspruchskinder (ab 3 Jahren) rückläufig sind. Die Nachfrage nach Plätzen U
3 jedoch steigt. Mit den Trägern der Einrichtungen, die für eine Gruppenumwandlung
in Frage kommen, wurde vereinbart, dass ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 neue
Gruppenformen gefördert werden, vorbehaltlich der Genehmigung der U 3 Plätze
durch das Land.
Änderungen im Betreuungsangebot
hinsichtlich des Ausbau U 3 sollen zum Kindergartenjahr 2011/2012 in folgenden
Einrichtungen vorgenommen werden:
Kindertageseinrichtung St.
Aldegundis:
Umwandlung einer Gruppe III in
Gruppentyp I mit 6 Plätzen für 2 jährige Kinder
Kindertageseinrichtung St. Martini:
Der Umbau bzw. die Erweiterung der
Einrichtung wird zum Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012
abgeschlossen. Die neuen räumlichen
Bedingungen lassen eine Erhöhung der U 3 Plätze zu. Derzeit laufen Planungen
den letzten Gruppentyp III in der Einrichtung in einen Gruppentyp I umzuwandeln.
Die Einrichtung würde dann die U 3 Plätze auf insgesamt 15 Plätze erhöhen
(vorher 12 Plätze). Die Planungen
konnten zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlag noch nicht abgeschlossen werden.
Kindertageseinrichtung
Heilig-Geist:
Hier laufen derzeit Überlegungen eine
weitere Regelgruppe umzuwandeln. Auch diese Planungen konnten zum Zeitpunkt der
Erstellung der Vorlage noch nicht
abgeschlossen werden, da noch ein Gespräch mit dem Träger aussteht.
Ebenfalls wird davon ausgegangen, dass der Um-/Anbau der Einrichtung zum
01.08.2011 weitgehenst fertiggestellt
ist. Die Zahl der U 3 Plätze würde sich dann von 6 auf 8 Plätze erhöhen.
St. Johannes:
Umwandlung einer Gruppe III in
Gruppentyp I mit 6 Plätzen für 2 jährige Kinder
St. Josef:
Umwandlung eines Gruppentyp I in eine
kleine altersgemischte Gruppe (I+II 15 Kinder im Alter von 4 Monaten bis 6
Jahren)
Der Umbau bzw. die Erweiterung der
Einrichtung wird zum Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 abgeschlossen. Die
neuen räumlichen Bedingungen lassen eine Betreuung von Kindern auch unter 2
Jahren zu. Die Einrichtung hatte aufgrund der Anmeldezahlen 2011/2012 noch
einige Plätze frei, die in Absprache mit dem Träger, der Einrichtung und dem
Jugendamt für Kinder unter 2 Jahren genutzt werden sollen.
Hansastraße:
Umwandlung einer Gruppe III in
Gruppentyp I mit 6 Plätzen für 2 jährige Kinder
Derzeit ist noch unklar, wie viele
Eltern ihre Kinder nicht angemeldet haben und im laufenden Kindergartenjahr
dann doch noch ihren Rechtsanspruch (für Kinder ab 3 Jahren) geltend machen
werden. Lt. abgefragten Einwohnerzahlen
ist die Anzahl der 3 bis 6 jährigen Kinder höher als die derzeitigen Anmeldezahlen in
den Kindertageseinrichtungen. Gründe hierfür können Sprachschwierigkeiten,
Verpassen des Anmeldetermins oder Zuzug aus anderen Gemeinden sein. Ein
weiterer Grund ist auch die Nichtplanbarkeit der Inanspruchnahme von
Kindergartenplätzen durch niederländische Eltern. Teilweise besuchen die Kinder
die Kita von 2 bis 4 Jahren und werden dann in den Niederlanden
eingeschult.
Die Berechnung der Deckungsquote
zwischen Einwohnerzahlen und zur Verfügung stehenden Plätzen in
Kindertageseinrichtungen ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage ebenfalls
nicht abgeschlossen, da sich die Platzzahlen aufgrund der Angebotsveränderungen
in den Kindertageseinrichtungen noch laufend verändern.
Der fortgeschriebene
Kindergartenbedarfsplan wird in der Sitzung als weitere Tischvorlage
ausgegeben.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde
entschieden, bei der Budgetplanung für die Einrichtungen, Kinder, die im Laufe
des Kindergartenjahres aufgenommen werden, mit einer vollen Kindpauschale zu
belegen. Ebenfalls wurden derzeit freie Plätze und teilweise
Überbelegungsplätze in die Finanzierung mit aufgenommen, da davon ausgegangen
werden kann, dass noch Anmeldungen erfolgen. Hierbei ist der 10 % ige Korridor
zwischen dem herausgegebenen Budget und der hinterher tatsächlichen Belegung zu
beachten.
Wie in den vergangenen Jahren bittet die
Verwaltung um Verständnis dafür, dass das Zahlenmaterial als Tischvorlage zur
Verfügung gestellt wird. Diese
Flexibilität bietet dem Jugendamt und den Kindertageseinrichtungen die
Möglichkeit, positive Veränderungen bis zum Schluss umsetzten zu können.
Im Bereich der Tagespflege werden die Plätze weiterhin ausgebaut. Hier müssen auch die Landeszuschüsse nach dem KiBiz beantragt werden. Es wird die Förderung für 100 Tagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren und für zehn Tagespflegeplätze für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt gem. § 22, Abs. 1 KiBiz beantragt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Der Bürgermeister