Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldung gem. § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2011/2012
Vorlage
04 - 15 0395/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

Entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3 KiBiz  werden die in der Anlage 1 * aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2011/2012 beschlossen. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.

 

* Die Anlage 1 wird in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.

 

 

Sachdarstellung :

Am 22. und 23.11.2010 fanden in den Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2011/2012 statt. Am 13.01.2011 wurde der Abgleich der Anmeldungen, in der Arbeitsgemeinschaft Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt, vorgenommen. In der Zeitspanne von November 2010 bis heute konnte festgestellt werden, dass noch täglich Veränderungen bei den Anmeldungen zu verzeichnen sind. Gab es kurz nach dem Anmeldetermin noch zahlreiche freie Plätze, hat sich dies zwischenzeitlich relativiert. Auch konnten durch Umwandlungen neue Gruppenformen geschaffen werden, die das Angebot für U-3 Plätze erhöhen.

Seit Mitte Januar 2011 laufen ständig Gespräche mit den Einrichtungen und Trägern. Für unterschiedliche Angebote müssen mehrfach Rechenbeispiele bei der Förderung der Betriebskosten vorgenommen werden. Hier achtet das Jugendamt Emmerich insbesondere darauf, dass Betriebskosten und geforderter Personaleinsatz nach KiBiz im Einklang stehen, damit die Kindertageseinrichtung ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden kann.

 

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Anmeldezahlen der Rechtsanspruchskinder (ab 3 Jahren)  rückläufig sind. Die Nachfrage nach Plätzen U 3 jedoch steigt. Mit den Trägern der Einrichtungen, die für eine Gruppenumwandlung in Frage kommen, wurde vereinbart, dass ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 neue Gruppenformen gefördert werden, vorbehaltlich der Genehmigung der U 3 Plätze durch das Land.

 

Änderungen im Betreuungsangebot hinsichtlich des Ausbau U 3 sollen zum Kindergartenjahr 2011/2012 in folgenden Einrichtungen vorgenommen werden:

 

Kindertageseinrichtung St. Aldegundis:

Umwandlung einer Gruppe III in Gruppentyp I mit 6 Plätzen für 2 jährige Kinder

                                                

Kindertageseinrichtung St. Martini:

Der Umbau bzw. die Erweiterung der Einrichtung wird zum Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 abgeschlossen.  Die neuen räumlichen Bedingungen lassen eine Erhöhung der U 3 Plätze zu. Derzeit laufen Planungen den letzten Gruppentyp III in der Einrichtung in einen Gruppentyp I umzuwandeln. Die Einrichtung würde dann die U 3 Plätze auf insgesamt 15 Plätze erhöhen (vorher 12 Plätze). Die  Planungen konnten zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlag noch nicht  abgeschlossen werden.

 

 

Kindertageseinrichtung Heilig-Geist:

Hier laufen derzeit Überlegungen eine weitere Regelgruppe umzuwandeln. Auch diese Planungen konnten zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht  abgeschlossen werden, da noch ein Gespräch mit dem Träger aussteht. Ebenfalls wird davon ausgegangen, dass der Um-/Anbau der Einrichtung zum 01.08.2011 weitgehenst fertiggestellt  ist. Die Zahl der U 3 Plätze würde sich dann von 6 auf 8 Plätze erhöhen.

 

St. Johannes:

Umwandlung einer Gruppe III in Gruppentyp I mit 6 Plätzen für 2 jährige Kinder

St. Josef:

Umwandlung eines Gruppentyp I in eine kleine altersgemischte Gruppe (I+II 15 Kinder im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren)

 

Der Umbau bzw. die Erweiterung der Einrichtung wird zum Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 abgeschlossen. Die neuen räumlichen Bedingungen lassen eine Betreuung von Kindern auch unter 2 Jahren zu. Die Einrichtung hatte aufgrund der Anmeldezahlen 2011/2012 noch einige Plätze frei, die in Absprache mit dem Träger, der Einrichtung und dem Jugendamt für Kinder unter 2 Jahren genutzt werden sollen.

 

Hansastraße:

Umwandlung einer Gruppe III in Gruppentyp I mit 6 Plätzen für 2 jährige Kinder

 

Derzeit ist noch unklar, wie viele Eltern ihre Kinder nicht angemeldet haben und im laufenden Kindergartenjahr dann doch noch ihren Rechtsanspruch (für Kinder ab 3 Jahren) geltend machen werden. Lt. abgefragten Einwohnerzahlen  ist die Anzahl der 3 bis 6 jährigen Kinder  höher als die derzeitigen Anmeldezahlen in den Kindertageseinrichtungen. Gründe hierfür können Sprachschwierigkeiten, Verpassen des Anmeldetermins oder Zuzug aus anderen Gemeinden sein. Ein weiterer Grund ist auch die Nichtplanbarkeit der Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen durch niederländische Eltern. Teilweise besuchen die Kinder die Kita von 2 bis 4 Jahren und werden dann in den Niederlanden eingeschult.  

 

Die Berechnung der Deckungsquote zwischen Einwohnerzahlen und zur Verfügung stehenden Plätzen in Kindertageseinrichtungen ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage ebenfalls nicht abgeschlossen, da sich die Platzzahlen aufgrund der Angebotsveränderungen in den Kindertageseinrichtungen noch laufend verändern.

Der fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplan wird in der Sitzung als weitere Tischvorlage ausgegeben.

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde entschieden, bei der Budgetplanung für die Einrichtungen, Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres aufgenommen werden, mit einer vollen Kindpauschale zu belegen. Ebenfalls wurden derzeit freie Plätze und teilweise Überbelegungsplätze in die Finanzierung mit aufgenommen, da davon ausgegangen werden kann, dass noch Anmeldungen erfolgen. Hierbei ist der 10 % ige Korridor zwischen dem herausgegebenen Budget und der hinterher tatsächlichen Belegung zu beachten.

 

Wie in den vergangenen Jahren bittet die Verwaltung um Verständnis dafür, dass das Zahlenmaterial als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wird.  Diese Flexibilität bietet dem Jugendamt und den Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, positive Veränderungen bis zum Schluss umsetzten zu können.

 

Im Bereich der Tagespflege werden die Plätze weiterhin ausgebaut. Hier müssen auch die Landeszuschüsse nach dem KiBiz beantragt werden. Es wird die Förderung für 100 Tagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren und für zehn Tagespflegeplätze für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt gem. § 22,  Abs. 1 KiBiz beantragt.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

Der Bürgermeister