Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss erkennt den
erhöhten Förderbedarf gemäß § 20, Abs. 3
KiBiz für die
Kindertageseinrichtungen St. Aldegundis und Gasthausstraße, ab dem
Kindergartenjahr 2011/2012, an und beauftragt das Jugendamt die zusätzliche
Förderung je Einrichtung i.H.v. 15.000,00 € bei der Mittelmeldung an das Land,
zum 15.3.2011, mit aufzuführen.
Sachdarstellung :
Gesetzestext:
Bei eingruppigen Einrichtungen, die am
28.02.2007 in Betrieb waren, sowie für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten,
kann unter Berücksichtigung des in Abs. 1 zugrunde liegenden Eigenanteils des
Trägers ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000,00 € geleistet werden,
wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung unter
Berücksichtigung der nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
zugrunde gelegten anerkennungsfähigen Kosten nicht ausreichend finanzieren
kann. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit
dem Träger der Einrichtung.
Erläuterung:
Der Begriff „Sozialer Brennpunkt“ ist im
KiBiz nicht definiert. Arbeitsempfehlungen sind seit der
Einführung des KiBiz , 01.08.2008, in Bearbeitung. Lediglich aus dem alten
Gesetz „GTK“ lassen sich einige Punkte ableiten. Nicht in jeder Stadt kann ein
sozialer Brennpunkt klar abgegrenzt werden, dies gilt auch für die Stadt
Emmerich am Rhein, da sich Stadtteile mit Wohnbereichen, in denen überwiegend sozial
und wirtschaftlich benachteiligte Familien leben, nicht klar eingrenzen lassen.
Dennoch konnte im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt werden, dass im
Einzugsbereich zweier Kindertageseinrichtungen, in der Innenstadt von Emmerich,
der überwiegende Teil der Kinder aus sozial und wirtschaftlich benachteiligten
Familien stammt. Dies bedeutet nicht, dass die Innenstadt einen sozialen
Brennpunkt hat, vielmehr setzt sich die Belegung der Einrichtung aufgrund des
Einzuggebietes zu einem wesentlichen Teil aus einem sozial und wirtschaftlich
benachteiligten Bevölkerungskreis zusammen. Hierbei handelt es sich um die
Kindertageseinrichtung Gasthausstraße und die Kindertageseinrichtung St.
Aldegundis. In diesen Kindertageseinrichtungen ist eine zusätzliche Förderung
besonders dringlich, um
Chancengleichheit für die Kinder zu ermöglichen:
Als Kriterium können u.a. die folgenden
Punkte herangezogen werden:
Kinder mit Migrationshintergrund
(Deutsch nicht als Muttersprache)
Sprachförderbedarf nach Delfin 4
Einkommenssituation der Familien
gemessen anhand des Elternbeitrages
Alleinerziehende Eltern
Weitere Erläuterungen und
Zahlenmaterial hierzu erhalten Sie in
der Sitzung.
Im Rahmen einer Ermessensentscheidung
hat der örtliche Träger der Jugendhilfe zu prüfen, ob die Einrichtung
überwiegend von Kindern aus sozialen Brennpunkten besucht wird. Das Jugendamt
der Stadt Emmerich möchte für die Kinder in den oben genannten Einrichtungen
die Möglichkeit der zusätzlichen Förderung schaffen. Der Zuschuss gemäß § 20 Abs. 3 KiBiz soll von den Trägern dazu genutzt
werden, über den geforderten Personaleinsatz der KiBiz-Pauschalen hinaus,
Personalstunden zur Verfügung zu stellen. Dieser zusätzliche Personaleinsatz
trägt dazu bei, dem durchweg erhöhten Förderbedarf der Kinder in den Bereichen
soziale Fähigkeiten, Sprache und Bildung gerecht werden zu können. Es soll der
Höchstsatz von 15.000,00 € je Einrichtung gewährt werden.
Die Mittel wurden bereits im Haushalt
2011 eingestellt. Die Finanzierung verteilt sich analog der Betriebkosten wie
folgt:
12 % Trägeranteil
51,5 % Kommunalanteil
36,5 % Landesanteil
Die zusätzliche Förderung wird mit der Meldung der Betriebskosten zum 15.03.2011 beim Landschaftsverband Rheinland beantragt, die Genehmigung der Förderung erfolgt von dort.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Produkt:.
1.100.06.01.01/2011
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Der Bürgermeister