Betreff
Anerkennung der zusätzlichen Förderung in Kindertageseinrichtungen gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Vorlage
04 - 15 0396/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss erkennt den erhöhten Förderbedarf gemäß §  20,  Abs. 3  KiBiz  für die Kindertageseinrichtungen St. Aldegundis und Gasthausstraße, ab dem Kindergartenjahr 2011/2012, an und beauftragt das Jugendamt die zusätzliche Förderung je Einrichtung i.H.v. 15.000,00 € bei der Mittelmeldung an das Land, zum 15.3.2011, mit  aufzuführen.

 

Sachdarstellung :

Gesetzestext:

 

Bei eingruppigen Einrichtungen, die am 28.02.2007 in Betrieb waren, sowie für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten, kann unter Berücksichtigung des in Abs. 1 zugrunde liegenden Eigenanteils des Trägers ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000,00 € geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung unter Berücksichtigung der nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder zugrunde gelegten anerkennungsfähigen Kosten nicht ausreichend finanzieren kann. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger der Einrichtung. 

 

Erläuterung:

 

 Der Begriff „Sozialer Brennpunkt“ ist im KiBiz  nicht  definiert. Arbeitsempfehlungen sind seit der Einführung des KiBiz , 01.08.2008, in Bearbeitung. Lediglich aus dem alten Gesetz „GTK“ lassen sich einige Punkte ableiten. Nicht in jeder Stadt kann ein sozialer Brennpunkt klar abgegrenzt werden, dies gilt auch für die Stadt Emmerich am Rhein, da sich Stadtteile mit Wohnbereichen, in denen überwiegend sozial und wirtschaftlich benachteiligte Familien leben, nicht klar eingrenzen lassen. Dennoch konnte im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt werden, dass im Einzugsbereich zweier Kindertageseinrichtungen, in der Innenstadt von Emmerich, der überwiegende Teil der Kinder aus sozial und wirtschaftlich benachteiligten Familien stammt. Dies bedeutet nicht, dass die Innenstadt einen sozialen Brennpunkt hat, vielmehr setzt sich die Belegung der Einrichtung aufgrund des Einzuggebietes zu einem wesentlichen Teil aus einem sozial und wirtschaftlich benachteiligten Bevölkerungskreis zusammen. Hierbei handelt es sich um die Kindertageseinrichtung Gasthausstraße und die Kindertageseinrichtung St. Aldegundis. In diesen Kindertageseinrichtungen ist eine zusätzliche Förderung besonders dringlich, um  Chancengleichheit für die Kinder zu ermöglichen:

 

Als Kriterium können u.a. die folgenden Punkte herangezogen werden:

 

Kinder mit Migrationshintergrund (Deutsch nicht als Muttersprache)

 

Sprachförderbedarf nach Delfin 4

 

Einkommenssituation der Familien gemessen anhand des Elternbeitrages

 

Alleinerziehende Eltern

 

Weitere Erläuterungen und Zahlenmaterial hierzu erhalten  Sie in der Sitzung.

 

Im Rahmen einer Ermessensentscheidung hat der örtliche Träger der Jugendhilfe zu prüfen, ob die Einrichtung überwiegend von Kindern aus sozialen Brennpunkten besucht wird. Das Jugendamt der Stadt Emmerich möchte für die Kinder in den oben genannten Einrichtungen die Möglichkeit der zusätzlichen Förderung schaffen.  Der Zuschuss gemäß § 20 Abs. 3   KiBiz soll von den Trägern dazu genutzt werden, über den geforderten Personaleinsatz der KiBiz-Pauschalen hinaus, Personalstunden zur Verfügung zu stellen. Dieser zusätzliche Personaleinsatz trägt dazu bei, dem durchweg erhöhten Förderbedarf der Kinder in den Bereichen soziale Fähigkeiten, Sprache und Bildung gerecht werden zu können. Es soll der Höchstsatz von 15.000,00 € je Einrichtung gewährt werden.

Die Mittel wurden bereits im Haushalt 2011 eingestellt. Die Finanzierung verteilt sich analog der Betriebkosten wie folgt:

 

12 %                Trägeranteil

51,5 %             Kommunalanteil

36,5 %             Landesanteil

 

Die zusätzliche Förderung wird mit der Meldung der Betriebskosten zum 15.03.2011 beim  Landschaftsverband Rheinland beantragt, die Genehmigung der Förderung erfolgt von dort.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2011  vorgesehen. Produkt:. 1.100.06.01.01/2011

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

Der Bürgermeister