Betreff
Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein,
hier: Burg und Stift, Hochelten
Vorlage
05 - 15 0381/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Bodendenkmal Burg und Stift Hochelten die Voraussetzungen nach § 2 Denkmalschutzgesetz NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung des Bereiches entsprechend dem Bodendenkmalblatt KLE 252.

 

Sachdarstellung :

 

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland hat den Antrag auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste gestellt. Es handelt sich um den Bereich von Burg und Stift in Hochelten.

Das Bodendenkmalblatt KLE 252 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Aus ihm gehen die Einzelheiten zu Denkmalbeschreibung, historischen Grundlagen, zur archäologischen Situation und Befunderwartung, zur denkmalrechtlichen Begründung und zur Lage des Schutzbereiches hervor.

 

Verwaltungsseitig wurden die betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen des vorlaufenden Anhörungsverfahrens informiert. Seitens der Eigentümer wurden keine Bedenken vorgetragen.

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege wurde im Zusammenhang mit Erdbewegungen auf einem Grundstück am Hamaland zu Rate gezogen und es wurde im Vorfeld Einvernehmen über das bodendenkmalverträgliche technische Vorgehen bei der anstehenden Umwandlung des Tannenwäldchens hergestellt.

 

Dem beigefügten Bodendenkmalblatt ist zu entnehmen, dass die Voraussetzungen nach § 2 Denkmalschutzgesetz NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und an der Unterschutzstellung ein öffentliches Interesse besteht.

Daher ist das Bodendenkmal gem. § 3 Abs. 2 DSchG NW in die Denkmalliste einzutragen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme wird im Leitbild nicht behandelt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter