Betreff
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 - Hafenstraße -,
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Vorlage
05 - 15 0399/2011
Art
Verwaltungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung genehmigt die der Vorlage
beigefügte dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 03.03.2011.
Sachdarstellung :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.2 und 2.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter