Betreff
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 - Hafenstraße -,
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Vorlage
05 - 15 0399/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 03.03.2011.

 

 

Sachdarstellung :

 

sh. Anlage

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.2 und 2.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter