Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt die geprüfte Eröffnungsbilanz
zum 1.01.2009 mit dem im Bericht der Verwaltung vom 17.02.2011 ausgewiesenen
Bilanzwerten gemäß § 92 Abs.1 in Verbindung mit § 96 Abs.1 GO NRW
festzustellen.
2. Die
Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister hinsichtlich der erstellten Eröffnungsbilanz
gemäß § 92 Abs.1 in Verbindung mit
§ 96 Abs.1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung.
Sachdarstellung :
Der Entwurf der Eröffnungsbilanz wurde dem Rat der Stadt am
18.05.2010 vorgelegt.
Dieser verwies ihn zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss, der sich zur Durchführung der Prüfung gemäß § 101
Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.
Gemäß § 92 Abs.4 GO NRW sind die
Eröffnungsbilanz und der Anhang dahingehend zu prüfen, ob sie ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage
vermitteln. Die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich
festgelegte Restnutzungsdauer der Vermögensgegenstände sind in die Prüfung
einzubeziehen.
Über Art und Umfang der Prüfung sowie
über das Ergebnis ist ein Prüfbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk
oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen.
Auf den Prüfbericht der örtlichen
Rechnungsprüfung vom 18.02.2011 in
Verbindung mit dem Bericht der Verwaltung( Bilanz) nebst Anhang und Anlagen in
der Fassung vom 17.02.2011, der den Ratsmitgliedern am 28.02.2011 zugegangen
ist, wir verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in
seiner Sitzung am 10.02.2011 durch Beschluss festgestellt, dass er sich dem
Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung anschließt und den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk als eigenen Prüfvermerk übernimmt.
Auf den beigefügten Bestätigungsvermerk,
unterschrieben vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter
der örtlichen Rechnungsprüfung, wird verwiesen.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen entspricht die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen
Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der gemeindlichen Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Sie vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsachlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Emmerich am
Rhein. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Eröffnungsbilanz nebst Anhang
und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage
der Stadt Emmerich am Rhein. In dem Bericht
werden die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dargestellt.
Der Prüfbericht enthält daher einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Bürgermeister