Betreff
Beschluss über die Eröffnungsbilanz und die Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
14 - 15 380/2011/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat beschließt die geprüfte Eröffnungsbilanz zum 1.01.2009 mit dem im Bericht der Verwaltung vom 17.02.2011 ausgewiesenen Bilanzwerten gemäß § 92 Abs.1 in Verbindung mit § 96 Abs.1 GO NRW festzustellen.

 

2.         Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister hinsichtlich der erstellten Eröffnungsbilanz

gemäß § 92 Abs.1 in Verbindung mit § 96 Abs.1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung.

Sachdarstellung :

Der Entwurf der  Eröffnungsbilanz wurde dem Rat der Stadt am 18.05.2010 vorgelegt.

Dieser verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich zur Durchführung der Prüfung gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 

Gemäß § 92 Abs.4 GO NRW sind die Eröffnungsbilanz und der Anhang dahingehend zu prüfen, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermitteln. Die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Restnutzungsdauer der Vermögensgegenstände sind in die Prüfung einzubeziehen.

Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis ist ein Prüfbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen.

 

Auf den Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung  vom 18.02.2011 in Verbindung mit dem Bericht der Verwaltung( Bilanz) nebst Anhang und Anlagen in der Fassung vom 17.02.2011, der den Ratsmitgliedern am 28.02.2011 zugegangen ist, wir verwiesen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2011 durch Beschluss festgestellt, dass er sich dem Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung anschließt und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk als eigenen Prüfvermerk übernimmt.

Auf den beigefügten Bestätigungsvermerk, unterschrieben vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung, wird verwiesen.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der gemeindlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Sie vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Emmerich am Rhein. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Emmerich am Rhein. In dem Bericht  werden die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.

Der Prüfbericht enthält daher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

Bürgermeister