Betreff
Umbenennung von Straßen, hier: Eingabe von Herrn Hein van den Broek
Vorlage
05 - 15 0384/2011
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Aufnahme des von Herrn van den Broek vorgeschlagenen Straßennamens in die Vorschlagsliste für zukünftige Straßenbenennungen.

 

Begründung:

Herr van den Broek hat sich am 12. Mai 2010 mit beiliegenden Anschreiben an die Verwaltung gewandt. Dieses Anschreiben wurde mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht als Ratseingabe qualifiziert. Prüfung und Beantwortung erfolgte mithin durch den zuständigen Fachbereich. 

Im Sinne des Petenten wurde das Schreiben in eine Eingabe an den Rat umgedeutet und dem Rat zur Behandlung zugeleitet. Zu diesem Zweck hat er zwei Abhandlungen zu Bischof Meinwerk verfasst, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind.

 

Eine direkte Zuleitung der Anregung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und somit die frühere Beratung war aufgrund der Bestimmungen in § 24 GO NW i.V.m. § 4 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein nicht zulässig, da zwingend zunächst der Rat über die Behandlung einer Anregung oder Beschwerde zu entscheiden hat.

 

Derzeit stehen in Elten keine Straßenbenennungen an. Daher kann der Namensvorschlag lediglich in die entsprechende Liste mit Vorschlägen für zukünftige Straßenbenennungen aufgenommen werden.

Bei anstehenden Benennungen wird dem Rat diese Liste zusammen mit einem Votum des Emmericher Geschichtsvereins sowie bei Eltener Straßen auch des Verschönerungsvereins Elten vorgelegt.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel6.2.

 

 

Der Bürgermeister