Betreff
Einsparpotential bei öffentlichen Beleuchtungen Verringerung von Lichtimmissionen,
hier: Antrag der SPD-Ratsfraktion
Vorlage
03 - 15 0390/2011
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, im Rahmen des anstehenden Energieberichtes (III. Quartal 2011) über den Verfahrensfortschritt zu berichten.

 

Begründung:

Einsparpotentiale/Lichtverschmutzung Straßenbeleuchtung

 

Bei der Straßenbeleuchtung wird bereits seit Jahren der ältere und ineffiziente Leuchtmittelbestand sukzessive erneuert. So sind bereits seit Längerem schon keine Glühbirnen mehr im Einsatz und die sog. HQL (Quecksilberdampf-Hochdrucklampen), die ab 2015 gewissen Beschränkungen unterliegen, werden voraussichtlich in Kürze komplett verschwunden sein. Auf diese Weise konnte zwischen 2000 und 2009 der Stromverbrauch um rd. 8 % gesenkt werden, obwohl der Leuchtenbestand im gleichen Zeitraum von 3.615 auf 4.476 Lichtpunkte angewachsen ist.

 

Die Realisierung nennenswerter, weiterer Einsparpotentiale gestaltet sich naturgemäß umso schwieriger, als man im Vorgriff darauf schon stetig an der Verbesserung der Leuchtmittel gearbeitet hat. So können derzeit auf dem Gebiet gerade die Kommunen besonders auf sich aufmerksam machen, die bisher über veraltete Bestände verfügen und diese dann mit beeindruckenden Zahlen in Bezug auf Energieverbrauch und CO²-Reduzierung modernisieren.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat denn auch in ihrem Prüfungsbericht für die Jahre 2004 – 2007 den Stand der Straßenbeleuchtung in Emmerich am Rhein positiv angemerkt.

 

Auch das Thema LED steht nicht automatisch gleichbedeutend für Energieeinsparung. Abgesehen von der längeren Lebensdauer und weiterhin (noch) deutlich höherer Anschaffungskosten kann mit LED-Leuchten z. B. in Anliegerstraßen keine Energie mehr eingespart werden; dort finden derzeit vorwiegend 24-Watt-Leuchtstofflampen Anwendung, die von gängigen LED-Modulen im Stromverbrauch kaum unterboten werden können.

Dennoch wird aktuell an der Umsetzung der LED-Technik gearbeitet. Zusammen mit den Stadtwerken wird eine vom BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) geförderte Maßnahme mit einem Investitionsvolumen von ca. 15.000 € realisiert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die CO²-Emmissionen um mindestens 60 % gegenüber dem Ist-Zustand gemindert werden.

 

Dem Aspekt der Lichtverschmutzung wird bei Neubau oder Erweiterung der Straßenbeleuchtung – mit Ausnahme der gestalterischen Beleuchtung (Lichtstelen, Bodenstrahler usw.) – dadurch Rechnung getragen, dass mit Einsatz moderner Leuchten (bestehend aus der Lampe und zugehöriger Einrichtung zu ihrer Aufnahme und zur Lichtlenkung und -begrenzung sowie dem Gehäuse) das Licht gezielt nur nach unten abgestrahlt wird.

 

Einsparpotentiale städtische Gebäude

 

Gemeinsam mit den Stadtwerken wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, die Effizienz und Umsetzbarkeit der Beleuchtungssanierung in den Schulen zu überprüfen. Aus dieser Untersuchung entstand eine Prioritätenliste. Im Rahmen der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II wurden die drei Objekte mit dem größten Sanierungsbedarf (drei Grundschulen) im Jahre 2010 mit einer neuen Beleuchtungsanlage versehen.

 

Die weitere Vorgehensweise wird kurzfristig mit den Stadtwerken abgestimmt. Hier ist geplant, im Rahmen eines Beleuchtungs-Contractings die Sanierung umzusetzen. Dabei sollen die eingesparten Energiekosten zur Refinanzierung der Investitionskosten verwendet werden. Dieses Verfahren soll auch bei den künftigen anstehenden Projekten Anwendung finden. Hierbei ist vornehmlich die Beleuchtungssanierung im Rathaus zu nennen, die im Zusammenhang mit einer künftigen, noch zu beschließenden, Renovierung in Angriff genommen werden kann.

 

Im Zusammenhang mit den Stadtwerken wurde die Schulhofbeleuchtung am Willibrord-Gymnasium mit LED-Leuchten ausgestattet. Dieses Projekt dient u.a. der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Standfestigkeit dieser Technik. Im Hinblick auf Lichtverschmutzung versuchen diese Leuchten keine störenden Lichtimmissionen, da sie nur nach unten abstrahlen. Die Entwicklung in diesem Bereich wird sehr genau beobachtet. Sobald diese Technik im Hinblick auf Lichtfarbe und Investitionskosten weiter ausgereift ist, soll sie auch im größeren Umfang umgesetzt werden.

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

Der Bürgermeister