Betreff
Ausbau Diepe Kuhweg
Vorlage
05 - 15 0414/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme, einschließlich der dargestellten Änderungen, durchzuführen.

 

Begründung :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 15.03.2011 Vorlage-Nr. 05-150385/2011 TOP 6 das Plankonzept zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt eine Bürgerunterrichtung durchzuführen.

 

Als Anlage 1 ist das Ergebnis der Unterrichtung, die am 31.03.2011 im Europasaal des Rathauses in Emmerich am Rhein stattgefunden hat, beigefügt.

Die Teilnehmerliste liegt der Verwaltung vor.

 

Als Anlage 2 - 4 sind die Powerpointpräsentationen zu den einzelnen Sachgebieten beigefügt.

 

Entgegen dem vorgestellten Plankonzept wurden in der Bürgerunterrichtung der Wegfall der nördlichen 4 Parkplätze sowie der Einbau von Verkehrsberuhigungselementen in Form von Einengungen gewünscht. Diese gewünschten Änderungen werden in das Konzept eingearbeitet.

 

Des Weiteren erhielt die Verwaltung in der Bürgerunterrichtung den Prüfauftrag einen Kostenvergleich zwischen einer bituminös befestigten Fahrbahn und einer gepflasterten Bauweise zu führen.

Als Prüfergebnis konnte festgehalten werden, dass sich die Pflasterbauweise hier ca. 9.800 € günstiger darstellt als die Asphaltbauweise. Eine Asphaltierung würde eine Verteuerung der Bausummen um ca. 5 % ergeben.

Zusammenfassend ist sowohl aus finanzieller Sicht sowie unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit und der Unterhaltung bei Straßenaufbrüchen die Pflasterbauweise die bessere Wahl. Aus Sicht der Verwaltung ist die Pflasterbauweise somit umzusetzen.   

 

Im Investitionshaushalt stehen unter der Projekt-Nr. 7.000042.700 Mittel in Höhe von 200.000 € für das Jahr 2011 zur Verfügung.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Produkt: 7.000042.700 ich.v.200.000€.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel  1.1 und 1.3.

 

 

Der Bürgermeister