hier: Eingabe Nr. 11/2010 des CDU-Ortsverbandes Vrasselt-Dornick vom 28.10.2010
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt die bestehende straßenverkehrsrechtliche Situation beizubehalten.
Sachdarstellung :
Der Sportplatz
Dreikönige sowie der Bolzplatz Hagenackerweg befinden sich beide außerhalb der
geschlossenen Ortschaft zwischen der Ortschaften Vrasselt und Dornick.
Die Lage der
Orteingangstafeln begründet sich aus der bestehenden Bebauung.
An beiden
Plätzen besteht eine sogenannte Alleinlage, die ein Versetzen der Ortstafeln
und somit eine straßenverkehrsrechtliche Integrierung in die Ortschaften
ausschließen, da gemäß der Straßenverkehrsordnung zur Aufstellung einer
Ortstafel zumindest eine einseitige Bebauung beginnen muss. Lückenbebauung ist
hier möglich, jedoch sollte die Bebauung als Einheit erkennbar sein.
Dies ist nicht
der Fall.
Hierdurch
schließt sich die Verlängerung der 30 km/h-Zone aus, da diese entsprechend der
Straßenverkehrsordnung nur innerhalb einer Ortsdurchfahrt ausgewiesen werden
darf.
Im Bereich des
Sportplatzes besteht bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Die Straße wird ausschließlich von
ortskundigen Bewohnern der Ortschaften Vrasselt und Dornick genutzt, denen die
Situation bekannt ist. Sie hat einen geraden Verlauf und ist übersichtlich.
Unfälle haben in den letzten 3 Jahren nicht stattgefunden.
Entlang des
Sportplatzes sowie des angrenzenden Parkplatzes besteht ausreichend
straßenferne Fläche zur Versammlung vor Auswärtsspielen. Des Weiteren hat bei
Fahrten mit Kindern und Jugendlichen ausreichend Betreuungspersonal anwesend zu
sein, dass u. a. auch die Wartezeit überwacht.
Im Bereich des
Bolzplatzes wurde bereits im Dezember 2007 das Verkehrszeichen “Kinder“ mit dem
Zusatz “Bolzplatz“ aufgestellt, um Kraftfahrer auf den Bolzplatz und den damit
verbundenen Gefahren durch unachtsame Kinder aufmerksam zu machen. Der
Kraftfahrer hat hier gemäß der Straßenverkehrsordnung seine Geschwindigkeit
anzupassen.
Da der Hagenackerweg
ein übersichtlicher nahezu gerader Weg ohne Bebauung ist und auch hier
ausschließlich Bewohner der beiden Ortschaften verkehren, denen die Situation
bekannt ist, erübrigt sich eine zusätzliche Beschilderung.
Auch hier hat
ebenfalls in den letzten 3 Jahren kein Unfall stattgefunden.
Zusammenfassend
kann festgestellt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der
Straßenverkehrsordnung, keine Möglichkeit besteht, die vorhandenen
Zonenbeschilderungen (Ortstafeln und 30 km/h-Zone) zu verlängern.
Es ist keine
Gefahrenlage vorhanden, die über das normale Maß im Straßenverkehr hinausgeht
und eine zusätzliche Beschilderung notwendig macht.
In der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung am 25.01.2011 wurde die Verwaltung
beauftragt zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung der 30er km/h-Zone
nach geltendem Recht verlängert werden kann. Zusätzlich wird das Zählgerät
aufgestellt um die Verkehrsbelastung zu dokumentieren.
Die Prüfung nach
geltendem Recht stellt sich wie folgt dar.
- StVO § 45 Abs.
1c
Die
Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener
Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und
Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im
Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf
Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf
weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. ….
Die
Verkehrszählung wurde vom 08.02. bis zum 15.02.2011 durchgeführt.
Die
detaillierten Ergebnisse sind der Anlage zu entnehmen. Beispielhaft ist hier
der Montag sowie das Wochenende dargestellt.
Durchschnittlich
befahren 19 Kraftfahrzeuge pro Stunde die Straße (1Kfz / 3min). Die
durchschnittlichen Geschwindigkeiten liegen bei ca. 53 km/h.
Zusammenfassend
ist nach wie vor festzustellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der
Straßenverkehrsordnung, keine Möglichkeit besteht, die vorhandenen
Zonenbeschilderungen (Ortstafeln und 30 km/h-Zone) zu verlängern.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter