Betreff
Antrag auf Verlängerung der Tempo-30-Zone auf der Straße Dreikönige und Hagenackerweg,
hier: Eingabe Nr. 11/2010 des CDU-Ortsverbandes Vrasselt-Dornick vom 28.10.2010
Vorlage
05 - 15 0357/2011 E1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die bestehende straßenverkehrsrechtliche Situation beizubehalten.

 

Sachdarstellung :

 

Der Sportplatz Dreikönige sowie der Bolzplatz Hagenackerweg befinden sich beide außerhalb der geschlossenen Ortschaft zwischen der Ortschaften Vrasselt und Dornick.

Die Lage der Orteingangstafeln begründet sich aus der bestehenden Bebauung.

An beiden Plätzen besteht eine sogenannte Alleinlage, die ein Versetzen der Ortstafeln und somit eine straßenverkehrsrechtliche Integrierung in die Ortschaften ausschließen, da gemäß der Straßenverkehrsordnung zur Aufstellung einer Ortstafel zumindest eine einseitige Bebauung beginnen muss. Lückenbebauung ist hier möglich, jedoch sollte die Bebauung als Einheit erkennbar sein.

Dies ist nicht der Fall.

Hierdurch schließt sich die Verlängerung der 30 km/h-Zone aus, da diese entsprechend der Straßenverkehrsordnung nur innerhalb einer Ortsdurchfahrt ausgewiesen werden darf.

 

Im Bereich des Sportplatzes besteht bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Die Straße wird ausschließlich von ortskundigen Bewohnern der Ortschaften Vrasselt und Dornick genutzt, denen die Situation bekannt ist. Sie hat einen geraden Verlauf und ist übersichtlich. Unfälle haben in den letzten 3 Jahren nicht stattgefunden.

Entlang des Sportplatzes sowie des angrenzenden Parkplatzes besteht ausreichend straßenferne Fläche zur Versammlung vor Auswärtsspielen. Des Weiteren hat bei Fahrten mit Kindern und Jugendlichen ausreichend Betreuungspersonal anwesend zu sein, dass u. a. auch die Wartezeit überwacht. 

 

Im Bereich des Bolzplatzes wurde bereits im Dezember 2007 das Verkehrszeichen “Kinder“ mit dem Zusatz “Bolzplatz“ aufgestellt, um Kraftfahrer auf den Bolzplatz und den damit verbundenen Gefahren durch unachtsame Kinder aufmerksam zu machen. Der Kraftfahrer hat hier gemäß der Straßenverkehrsordnung seine Geschwindigkeit anzupassen.

Da der Hagenackerweg ein übersichtlicher nahezu gerader Weg ohne Bebauung ist und auch hier ausschließlich Bewohner der beiden Ortschaften verkehren, denen die Situation bekannt ist, erübrigt sich eine zusätzliche Beschilderung.

Auch hier hat ebenfalls in den letzten 3 Jahren kein Unfall stattgefunden.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der Straßenverkehrsordnung, keine Möglichkeit besteht, die vorhandenen Zonenbeschilderungen (Ortstafeln und 30 km/h-Zone) zu verlängern.

Es ist keine Gefahrenlage vorhanden, die über das normale Maß im Straßenverkehr hinausgeht und eine zusätzliche Beschilderung notwendig macht.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 25.01.2011 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung der 30er km/h-Zone nach geltendem Recht verlängert werden kann. Zusätzlich wird das Zählgerät aufgestellt um die Verkehrsbelastung zu dokumentieren.

 

Die Prüfung nach geltendem Recht stellt sich wie folgt dar.

 

- StVO § 45 Abs. 1c

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. ….

 

Die Verkehrszählung wurde vom 08.02. bis zum 15.02.2011 durchgeführt.

Die detaillierten Ergebnisse sind der Anlage zu entnehmen. Beispielhaft ist hier der Montag sowie das Wochenende dargestellt.

Durchschnittlich befahren 19 Kraftfahrzeuge pro Stunde die Straße (1Kfz / 3min). Die durchschnittlichen Geschwindigkeiten liegen bei ca. 53 km/h.

 

Zusammenfassend ist nach wie vor festzustellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der Straßenverkehrsordnung, keine Möglichkeit besteht, die vorhandenen Zonenbeschilderungen (Ortstafeln und 30 km/h-Zone) zu verlängern. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter