Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.
Sachdarstellung :
Nach § 8 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes NW (KAG NW) werden für die Herstellung, Anschaffung
oder Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen – bei Straßen,
Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung – Beiträge erhoben.
In der Praxis geschieht dies regelmäßig
für umfassende Baumaßnahmen an Straßen, in deren Zuge dann meist auch die
Straßenbeleuchtung mit erneuert wird.
Soweit in der Vergangenheit lediglich
Straßenbeleuchtungsanlagen erneuert wurden, sind hierfür bislang keine Beiträge
erhoben worden. In den Fällen, in denen eine rechtssichere Beitragserhebung
möglich ist, soll dies nunmehr auch durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund
der Verjährungsfristen sind dieses Jahr noch Maßnahmen bis zum Jahr 2007 zurück
abrechenbar.
Von den Ausgaben für die Erneuerung und
Ausbau der Beleuchtungseinrichtungen von jährlich rd. 120.000 - 150.000 €
können somit voraussichtlich zwischen 25.000 und 50.000 € über Beiträge
refinanziert werden. Für die letzten 4 Jahre sind damit schätzungsweise 200 bis
400 Bescheidvorgänge pro Jahr bei einer durchschnittlichen Beitragsbelastung i.
H. v. ca. 125 € je Grundstück verbunden.
Bei diesen Zahlen wird eine
Vorabinformation über die örtliche Presse für ausreichend gehalten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme bedeuten Mehreinnahmen bei dem Sachkonto 68810000.
Die Maßnahme wird im Leitbild nicht behandelt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter