Betreff
Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Emmerich am Rhein,
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
05 - 15 0432/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den durch das Planungsbüro Junker & Kruse erstellten „Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein“ von April 2011 als „Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein“ im Sinne eines räumlich-funktionalen Grundkonzeptes für künftige Entscheidungen zu Einzelhandelsansiedlungen in der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossene „Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein“ versteht sich als freiwillige Selbstbindung an ein städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Baugesuchen zu berücksichtigen ist.

 

Sachdarstellung :

 

Der „Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein“ von April 2011 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung (ASE) am 10.05.2011 durch das Planungsbüro Junker & Kruse aus Dortmund vorgestellt und erläutert. In dieser Sitzung erfolgte eine Kenntnisnahme der Inhalte.

 

Im Rahmen der Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung (ASE) am 25.05.2011 mit Weiterleitung an den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 25.05.2011 und den Rat am 31.05.2011 soll das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Baugesuchen zu berücksichtigen ist, beschlossen werden.

 

Der „Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein“ war Anlage zur Vorlage-Nr. 05-15 0416/2011 der ASE-Sitzung vom 10.05.2011 und wurde darüber hinaus an alle Ratsmitglieder als Farbexemplar versendet. Aus diesem Grund wird für die o.g. Sitzungsfolge auf eine erneute Anlage des Entwurfes des Einzelhandelskonzeptes verzichtet.

Die der ASE-Vorlage vom 10.05.2011 beigefügte Fassung des Einzelhandelskonzeptes ist Gegenstand dieser Beratungsfolge.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.2 und 2.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter