Betreff
Umgestaltung des Rheinparks,
hier: Öffentliche WC-Anlage in der Innenstadt
Vorlage
05 - 15 0425/2011 E1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt folgende Lösungen für die zusätzliche Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten in der Innenstadt:

·         Versetzen der am Neumarkt vorhandenen öffentlichen WC-Anlage auf das sich in städtischem Eigentum befindende Flurstück 367, Flur 19, Gemarkung Emmerich am Parkring und

·         „Gastronomie-Konzept“ mit Einbindung der gastronomischen Betriebe der Rheinpromenade/Innenstadt zur öffentlichen Nutzung ihrer WC-Anlagen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die o.g. Lösungen für die zusätzliche Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten in der Innenstadt umzusetzen.

 

Sachdarstellung :

 

I.   Beschluss des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 15.12.2009

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 zu dem Tagesordnungspunkt 18 unter Punkt 4) „Bauliche Anlagen als vom Entwurf losgelöste Sonderthemen“ die Verwaltung beauftragt, parallel zu dem Projekt „Umgestaltung des Rheinparks“ – spätestens bis zum Abschluss der Umbauarbeiten des Parks – eine Lösung für die zusätzliche Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten zu finden.

 

Dazu sollten drei Handlungsstränge verfolgt werden:

 

Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Nahbereich des Rheinparks am Parkring als fest installierte Anlage auf dem sich in städtischem Eigentum befindenden Flurstück 367, Flur 19, Gemarkung Emmerich,

Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage in einem bestehenden Gebäude und

„Gastronomie-Konzept“ mit Einbindung der gastronomischen Betriebe der Rheinpromenade/Innenstadt zur öffentlichen Nutzung ihrer WC-Anlagen.

 

 

Zu 1.

 

Im östlichen Innenstadtbereich – als Ergänzung zu den barrierefreien Anlagen auf dem Rathausvorplatz, am Neumarkt und im InfoCenter Emmerich – soll eine weitere öffentliche WC-Anlage installiert werden.

 

Um einen Überblick über mögliche barrierefreie Modelle sowie ihre Investitions- und Folgekosten zu erhalten, wurden verschiedene Angebote eingeholt.

Dabei belaufen sich die Investitionskosten auf eine Summe von ca. 70.000 – 120.000 € Brutto je nach Modell und Ausführung bzw. Ausstattung der WC-Anlage. Die Preisunterschiede ergeben sich vor allem aus den unterschiedlichen Ausführungen der Außengestaltung der Anlage.

Weiterhin fallen jährliche Folgekosten für Reinigung und Wartung der WC-Anlage an.

 

Im Zuge einer Ausschreibung werden die genauen Kosten der Neuanschaffung einer WC-Anlage ermittelt. Als Grundlage für die anstehende Ausschreibung sind Ausstattungs- und Gestaltungskriterien im Detail festzulegen.

 

Für die Installation einer WC-Anlage stehen im Jahr 2011 Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 € zur Verfügung.

 

 

Zu 2.

 

Im Zuge der zu prüfenden Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage in einem bestehenden Gebäude wurde, um eine Lösung in Rheinparknähe anbieten zu können, eine schriftliche Anfrage an die Verwaltung des Rheincenters gerichtet.

Es wurde mitgeteilt, dass ein Standort für eine öffentliche WC-Anlage im Rheincenter nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

Zu 3.

 

Eine durch die Wirtschaftsförderung- und Stadtmarketing Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH durchgeführte Voranfrage bei den an der Rheinpromenade und in der Innenstadt ansässigen Gastronomen hat ergeben, dass ca. 10 Betriebe bereit wären, ihre WC-Anlagen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur öffentlichen Nutzung freizugeben.

 

Das in anderen Gemeinden bereits umgesetzte Konzept der sog. „Netten Toilette“ funktioniert so, dass die teilnehmenden Betriebe durch einen entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet und in einem Flyer mit Stadtplan, Öffnungszeiten und Ausstattung in einer Gesamtübersicht dargestellt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die in den gastronomischen Betrieben an der Rheinpromenade und in der Innenstadt vorhandenen WC-Anlagen überwiegend nicht barrierefrei sind.

 

 

II.  Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung (ASE) am 10.05.2011

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung (ASE) am 10.05.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 25.05.2011 zu prüfen, ob eine Umsetzung der auf dem Neumarkt vorhandenen barrierefreien öffentlichen WC-Anlage an den Standort am Parkring möglich ist.

 

Die Toilettenanlagen am Neumarkt und am Geistmarkt wurden im Jahre 1998 als gebrauchte Anlagen durch die Stadt Emmerich am Rhein erworben. Bei den Anlagen handelt es sich um Fertigbauanlagen, die mit einem Spezialtransporter versetzt werden können.

Am neuen Standort Parkring sind Fundamente zu errichten sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen vorzusehen. Am Standort Neumarkt muss ein Rückbau der Fundamente und der Anschlussleitungen erfolgen.

Die Kosten für die Umsetzung inklusive des Baues der Fundamente und des Rückbaues am jetzigen Standort werden auf Grundlage der Kosten für den Aufbau aus dem Jahr der Anschaffung etwa 20.000 € betragen.

 

Bis zur Realisierung der Umgestaltung des Neumarktes befindet sich dann keine öffentlich zugängliche Toilette am Standort Neumarkt. Im Rahmen der Umgestaltung des Neumarktes ist das Thema WC-Anlage in der Planung zu berücksichtigen (Errichtung einer neuen öffentlichen WC-Anlage oder Mitbenutzung von barrierefreien WC-Anlagen im neuen Gebäude).

 

Bei Versetzen der am Neumarkt vorhandenen WC-Anlage an den Standort am Parkring ergibt sich folgende aus dem Anlageplan ersichtliche Verteilung der öffentlich zugänglichen barrierefreien WC-Anlagen in der Innenstadt:

·         Rathausvorplatz

·         InfoCenter Emmerich, Rheinpromenade (zu den Öffnungszeiten)

·         Parkring, Nähe Rheinpark

 

Aus dem Übersichtsplan wird deutlich, dass mit dem Versetzen der WC-Anlage Neumarkt an den Parkring eine gleichmäßigere Verteilung der öffentlichen WC-Standorte in der Innenstadt erreicht wird.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltjahr 2011 mit 120.000 € vorgesehen.

Haushaltsstelle: Produkt-Nr. 7.003008.700, Sachkonto 78510000

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.1

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter