Beschlussvorschlag
Herr Bürgermeister Johannes Diks wird
zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Emmerich am Rhein bestellt. Die
Bestellung wird auf die Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen, auf
die Begründung und Beurkundung von Lebenspartnerschaften und die wegen einer
Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft abgegebenen
Namenserklärung beschränkt und auf jederzeitigen Widerruf vorgenommen.
Sachdarstellung :
Die Bestellung zu Standesbeamten setzt
gem. § 2 Personenstandsgesetz eine fachliche Eignung voraus, die gem. § 1 der
Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes -
Personenstandsverordnung NRW - durch eine qualifizierte Schulung nachzuweisen
ist.
Herr Bürgermeister Johannes Diks hat an
der Akademie für Personenstandswesen GmbH in Bad Salzschlirf an einem Seminar
zum deutschen Personenstandsrecht teilgenommen und somit die erforderliche
Qualifikation für das Amt des Standesbeamten erlangt.
Gem. § 1 der Personenstandsverordnung
NRW bestellt die Gemeinde die Standesbeamten
im Sinne des § 2 Personenstandsgesetzes.
Für die Bestellung des hauptamtlichen Bürgermeisters zum Standesbeamten ist der
Rat zuständig.
Der Rat beschließt, Herrn Bürgermeister Diks
mit Wirkung zum 01.06.2011 zum Standesbeamten zu bestellen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs