Betreff
Bestellung des hauptamtlichen Bürgermeisters zum Standesbeamten
Vorlage
01 - 15 0442/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Herr Bürgermeister Johannes Diks wird zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Emmerich am Rhein bestellt. Die Bestellung wird auf die Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen, auf die Begründung und Beurkundung von Lebenspartnerschaften und die wegen einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft abgegebenen Namenserklärung beschränkt und auf jederzeitigen Widerruf vorgenommen.

Sachdarstellung :

Die Bestellung zu Standesbeamten setzt gem. § 2 Personenstandsgesetz eine fachliche Eignung voraus, die gem. § 1 der Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes - Personenstandsverordnung NRW - durch eine qualifizierte Schulung nachzuweisen ist.

Herr Bürgermeister Johannes Diks hat an der Akademie für Personenstandswesen GmbH in Bad Salzschlirf an einem Seminar zum deutschen Personenstandsrecht teilgenommen und somit die erforderliche Qualifikation für das Amt des Standesbeamten erlangt.

 

Gem. § 1 der Personenstandsverordnung NRW bestellt die Gemeinde die Standesbeamten

im Sinne des § 2 Personenstandsgesetzes. Für die Bestellung des hauptamtlichen Bürgermeisters zum Standesbeamten ist der Rat zuständig.

 

Der Rat beschließt, Herrn Bürgermeister Diks mit Wirkung zum 01.06.2011 zum Standesbeamten zu bestellen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

In Vertretung

Erster Beigeordneter

Dr. Wachs