Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Sozialausschuss nimmt den
Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben
einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Anspruchsgrundlage für die Leistungen für Bildung und Teilhabe ist § 19 Abs. 2
SGB II
Im Einzelnen sieht das Leistungsspektrum
folgendermaßen aus:
eintägige Schul- und Kita-Ausflüge
Klassenfahrten
Schulbedarfspaket
Schülerbeförderung
angemessene Lernförderung
Mittagsverpflegung
Teilhabeleistungen
(Vereinsbeiträge, Musikunterricht u.ä.)
In Emmerich am Rhein werden mehr als
1000 Heranwachsende Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket haben.
Aber obwohl in den Medien wochenlang auf
das neue Angebot aufmerksam gemacht wurde, gehen die Anträge nur recht
schleppend ein.
Momentan sind gerade mal für 70 Kinder
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt worden.
Die Leistungen können noch bis zum
30.06.2011 – rückwirkend zum 01.01.2011 -
geltend gemacht werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Der Bürgermeister