Betreff
Sachstandsbericht zum Bildungs- und Teilhabepaket
Vorlage
07 - 15 0450/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Anspruchsgrundlage für die Leistungen für Bildung und Teilhabe ist § 19 Abs. 2 SGB II

 

Im Einzelnen sieht das Leistungsspektrum folgendermaßen aus:

 

eintägige Schul- und Kita-Ausflüge

Klassenfahrten

Schulbedarfspaket

Schülerbeförderung

angemessene Lernförderung

Mittagsverpflegung

Teilhabeleistungen (Vereinsbeiträge, Musikunterricht u.ä.)

 

In Emmerich am Rhein werden mehr als 1000 Heranwachsende Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.

Aber obwohl in den Medien wochenlang auf das neue Angebot aufmerksam gemacht wurde, gehen die Anträge nur recht schleppend ein.

 

Momentan sind gerade mal für 70 Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt worden.

Die Leistungen können noch bis zum 30.06.2011 – rückwirkend zum 01.01.2011 -  geltend gemacht werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

Der Bürgermeister