Grünfläche und Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft,
hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen
Bereich südlich der Lindenallee und westlich der Straße Freiheit (Flurstücke
239 und 196, Flur 9, Gemarkung Elten) derart zu ändern, dass statt einer Fläche
für Wald eine Grünfläche dargestellt wird (Teilfläche 1).
Weiterhin beschließt der Ausschuss für
Stadtentwicklung, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen
Bereich südlich des Plagwegs (Flurstücke 38 und 39, Flur 8, Gemarkung Elten)
derart zu ändern, dass statt einer Fläche für die Landwirtschaft eine Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft dargestellt wird (Teilfläche 2).
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Hintergrund für die Einleitung des
Änderungsverfahrens ist die von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde St.
Vitus Hochelten an die Stadt Emmerich am Rhein herangetragene Absicht, die
Sichtbeziehung zur Kirche St. Vitus Hochelten durch Fällung des Fichtenforstes
zu verbessern und die dann entstehende Freifläche einer Gestaltung zuzuführen.
Dazu haben zahlreiche Vorgespräche
zwischen Stadt und Kirche stattgefunden, insbesondere um das
Ausgleichserfordernis und die Konzeption zur Parkgestaltung zu erörtern sowie
eine Abstimmung mit dem stadtseits geplanten Projekt „Masterplan Hochelten“
herbeizuführen. Die von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde geplante
Maßnahme entspricht den Zielen des „Masterplans Hochelten“ zur Freistellung der
Sichtachse zwischen der St. Vitus Kirche und dem Bereich Lindenallee und stellt
einen Baustein innerhalb der noch im Detail zu entwickelnden Gesamtkonzeption
für Hochelten dar.
Die Fällung des Fichtenforstes
wurde im März 2011 von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde St. Vitus
Hochelten in Abstimmung mit der Forstbehörde des Kreises Kleve, der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Kleve, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst und der
Stadt Emmerich am Rhein durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
Emmerich am Rhein stellt den betroffenen Bereich als Fläche für Wald dar und
soll im Rahmen des Verfahrens zur 72. Änderung in eine Grünfläche
umgewandelt werden (Teilfläche 1).
Ausgleichsmaßnahmen i.S. des § 1 a BauGB
i.V.m. § 8 a BNatSchG werden als Ersatzaufforstung im Bereich der sich in
städtischem Eigentum befindenden Flurstücke 38 und 39, Flur 8, Gemarkung Elten
durch die katholische Kirchengemeinde St. Vitus Hochelten im Tauschverhältnis
1:1 durchgeführt.
Dazu ist der FNP in einer
Teilfläche 2 von der Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft umzuwandeln.
Im Zuge der 72. Änderung soll der
Flächennutzungsplan im Rahmen eines Parallelverfahrens zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert
werden.
Zu 2)
Im Zuge der einfachen Bürgerbeteiligung
werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen einer
öffentlichen Bekanntmachung dargelegt und darauf hingewiesen, dass Gelegenheit
besteht, sich innerhalb einer angemessenen Frist über die Planungsvorstellungen
zu informieren, diese mit den zuständigen Vertretern der Verwaltung zu erörtern
und hierzu Stellungnahmen vorzubringen.
Zu diesem Zweck werden die
Planunterlagen innerhalb des in der öffentlichen Bekanntmachung anzugebenden
Zeitraums im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – zur Einsichtnahme und
Erläuterung vorgehalten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter