Betreff
72. Änderung des Flächennutzungsplanes - Umwandlung einer Fläche für Wald in eine
Grünfläche und Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft,
hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Vorlage
05 - 15 0459/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen Bereich südlich der Lindenallee und westlich der Straße Freiheit (Flurstücke 239 und 196, Flur 9, Gemarkung Elten) derart zu ändern, dass statt einer Fläche für Wald eine Grünfläche dargestellt wird (Teilfläche 1).

 

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen Bereich südlich des Plagwegs (Flurstücke 38 und 39, Flur 8, Gemarkung Elten) derart zu ändern, dass statt einer Fläche für die Landwirtschaft eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt wird (Teilfläche 2).

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Hintergrund für die Einleitung des Änderungsverfahrens ist die von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde St. Vitus Hochelten an die Stadt Emmerich am Rhein herangetragene Absicht, die Sichtbeziehung zur Kirche St. Vitus Hochelten durch Fällung des Fichtenforstes zu verbessern und die dann entstehende Freifläche einer Gestaltung zuzuführen.

Dazu haben zahlreiche Vorgespräche zwischen Stadt und Kirche stattgefunden, insbesondere um das Ausgleichserfordernis und die Konzeption zur Parkgestaltung zu erörtern sowie eine Abstimmung mit dem stadtseits geplanten Projekt „Masterplan Hochelten“ herbeizuführen. Die von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde geplante Maßnahme entspricht den Zielen des „Masterplans Hochelten“ zur Freistellung der Sichtachse zwischen der St. Vitus Kirche und dem Bereich Lindenallee und stellt einen Baustein innerhalb der noch im Detail zu entwickelnden Gesamtkonzeption für Hochelten dar.

Die Fällung des Fichtenforstes wurde im März 2011 von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde St. Vitus Hochelten in Abstimmung mit der Forstbehörde des Kreises Kleve, der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst und der Stadt Emmerich am Rhein durchgeführt.

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Emmerich am Rhein stellt den betroffenen Bereich als Fläche für Wald dar und soll im Rahmen des Verfahrens zur 72. Änderung in eine Grünfläche umgewandelt werden (Teilfläche 1).

 

Ausgleichsmaßnahmen i.S. des § 1 a BauGB i.V.m. § 8 a BNatSchG werden als Ersatzaufforstung im Bereich der sich in städtischem Eigentum befindenden Flurstücke 38 und 39, Flur 8, Gemarkung Elten durch die katholische Kirchengemeinde St. Vitus Hochelten im Tauschverhältnis 1:1 durchgeführt.

Dazu ist der FNP in einer Teilfläche 2 von der Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft umzuwandeln.

 

Im Zuge der 72. Änderung soll der Flächennutzungsplan im Rahmen eines Parallelverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.

 

 

Zu 2)

 

Im Zuge der einfachen Bürgerbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung dargelegt und darauf hingewiesen, dass Gelegenheit besteht, sich innerhalb einer angemessenen Frist über die Planungsvorstellungen zu informieren, diese mit den zuständigen Vertretern der Verwaltung zu erörtern und hierzu Stellungnahmen vorzubringen.

Zu diesem Zweck werden die Planunterlagen innerhalb des in der öffentlichen Bekanntmachung anzugebenden Zeitraums im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – zur Einsichtnahme und Erläuterung vorgehalten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 5.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter