Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL K/2 - St. Vitus Kirche -,
hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Vorlage
05 - 15 0460/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Bebauungsplan Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8 BauGB für einen Bereich südlich der Lindenallee und westlich der Straße Freiheit (Flurstücke 239 und 196, Flur 9, Gemarkung Elten) dahingehend zu ändern, dass anstatt der festgesetzten Fläche für Forstwirtschaft eine private Grünfläche festgesetzt wird.

 

Der Änderungsbereich ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Das sich im Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde St. Vitus Hochelten befindende Flurstück 239, Flur 9, Gemarkung Elten mit einer Größe von ca. 3.654 qm und das sich im Privatbesitz befindende Flurstück 196, Flur 9, Gemarkung Elten mit einer Größe von ca. 28 qm sind im gültigen Bebauungsplan Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – als Fläche für die Forstwirtschaft festgesetzt.

 

Im Rahmen des 3. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – sollen diese Flächen nunmehr als private Grünfläche festgesetzt werden.

 

Hintergrund für die Einleitung des Änderungsverfahrens ist die von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde St. Vitus Hochelten an die Stadt Emmerich am Rhein herangetragene Absicht, die Sichtbeziehung zur Kirche St. Vitus Hochelten durch Fällung des Fichtenforstes zu verbessern und die dann entstehende Freifläche einer Gestaltung zuzuführen.

Dazu haben zahlreiche Vorgespräche zwischen Stadt und Kirche stattgefunden, insbesondere um das Ausgleichserfordernis und die Konzeption zur Parkgestaltung zu erörtern sowie eine Abstimmung mit dem stadtseits geplanten Projekt „Masterplan Hochelten“ herbeizuführen. Die von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde geplante Maßnahme entspricht den Zielen des „Masterplans Hochelten“ zur Freistellung der Sichtachse zwischen der St. Vitus Kirche und dem Bereich Lindenallee und stellt einen Baustein innerhalb der noch im Detail zu entwickelnden Gesamtkonzeption für Hochelten dar.

Die Fällung des Fichtenforstes wurde im März 2011 von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde St. Vitus Hochelten in Abstimmung mit der Forstbehörde des Kreises Kleve, der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst und der Stadt Emmerich am Rhein durchgeführt.

 

Das sich in privatem Eigentum befindende Flurstück 196 ist gärtnerisch gestaltet und war demnach nicht Gegenstand der Fällmaßnahme, soll aber im Zuge des anstehenden Änderungsverfahrens der Örtlichkeit entsprechend als private Grünfläche festgesetzt werden.

 

Das im gültigen Bebauungsplan Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – liegende Kirchengrundstück soll als private Grünfläche gestaltet werden. In diesem Zusammenhang ist nach Maßgabe des Forstamtes ein Bebauungsplanänderungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, die Fläche für die Forstwirtschaft in eine private Grünfläche umzuwandeln und im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsregelung eine Flächenkompensation als Ersatzaufforstung im Verhältnis 1 : 1 durchzuführen.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein wird dazu eine sich in ihrem Eigentum befindende Fläche mit einer Größe von ca. 3.812 qm am Plagweg (Flurstücke 38 und 39, Flur 8, Gemarkung Elten) zur Verfügung stellen, auf der die Kirche ihren Aufforstungsverpflichtungen nachkommen kann. Es ist vorgesehen, die Maßnahme auf Kosten der Kirchengemeinde in Abstimmung mit dem Forstamt im Winter 2011, spätestens aber im Jahr 2012 durchführen zu lassen.

 

Weiterhin stellt die Stadt Emmerich am Rhein der Kath. Kirchengemeinde St. Vitus Hochelten in Aussicht, die Verkehrssicherung und die Pflege der auf dem Flurstück 239, Flur 9, Gemarkung Elten anzulegenden Grünfläche zu übernehmen.

 

Zu 2)

 

Im Zuge der einfachen Bürgerbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung dargelegt und darauf hingewiesen, dass Gelegenheit besteht, sich innerhalb einer angemessenen Frist über die Planungsvorstellungen zu informieren, diese mit den zuständigen Vertretern der Verwaltung zu erörtern und hierzu Stellungnahmen vorzubringen.

Zu diesem Zweck werden die Planunterlagen innerhalb des in der öffentlichen Bekanntmachung anzugebenden Zeitraums im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – zur Einsichtnahme und Erläuterung vorgehalten.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 5.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter