hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, den Bebauungsplan Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – gemäß § 2 Abs. 1
BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8 BauGB für einen Bereich südlich der Lindenallee und
westlich der Straße Freiheit (Flurstücke 239 und 196, Flur 9, Gemarkung Elten) dahingehend
zu ändern, dass anstatt der festgesetzten Fläche für Forstwirtschaft eine
private Grünfläche festgesetzt wird.
Der Änderungsbereich ist in der
Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Das sich im Eigentum der Katholischen
Kirchengemeinde St. Vitus Hochelten befindende Flurstück 239, Flur 9, Gemarkung
Elten mit einer Größe von ca. 3.654 qm und das sich im Privatbesitz befindende
Flurstück 196, Flur 9, Gemarkung Elten mit einer Größe von ca. 28 qm sind im
gültigen Bebauungsplan Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – als Fläche für die
Forstwirtschaft festgesetzt.
Im Rahmen des 3. Änderungsverfahrens zum
Bebauungsplan Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – sollen diese Flächen nunmehr als
private Grünfläche festgesetzt werden.
Hintergrund für die Einleitung des
Änderungsverfahrens ist die von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde St.
Vitus Hochelten an die Stadt Emmerich am Rhein herangetragene Absicht, die
Sichtbeziehung zur Kirche St. Vitus Hochelten durch Fällung des Fichtenforstes
zu verbessern und die dann entstehende Freifläche einer Gestaltung zuzuführen.
Dazu haben zahlreiche Vorgespräche
zwischen Stadt und Kirche stattgefunden, insbesondere um das
Ausgleichserfordernis und die Konzeption zur Parkgestaltung zu erörtern sowie
eine Abstimmung mit dem stadtseits geplanten Projekt „Masterplan Hochelten“
herbeizuführen. Die von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde geplante
Maßnahme entspricht den Zielen des „Masterplans Hochelten“ zur Freistellung der
Sichtachse zwischen der St. Vitus Kirche und dem Bereich Lindenallee und stellt
einen Baustein innerhalb der noch im Detail zu entwickelnden Gesamtkonzeption
für Hochelten dar.
Die Fällung des Fichtenforstes
wurde im März 2011 von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde St. Vitus
Hochelten in Abstimmung mit der Forstbehörde des Kreises Kleve, der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Kleve, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst und der
Stadt Emmerich am Rhein durchgeführt.
Das sich in privatem Eigentum befindende
Flurstück 196 ist gärtnerisch gestaltet und war demnach nicht Gegenstand der
Fällmaßnahme, soll aber im Zuge des anstehenden Änderungsverfahrens der
Örtlichkeit entsprechend als private Grünfläche festgesetzt werden.
Das im gültigen Bebauungsplan Nr. EL K/2
– St. Vitus Kirche – liegende Kirchengrundstück soll als private Grünfläche
gestaltet werden. In diesem Zusammenhang ist nach Maßgabe des Forstamtes ein
Bebauungsplanänderungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, die Fläche für die
Forstwirtschaft in eine private Grünfläche umzuwandeln und im Rahmen der
Eingriffs-/Ausgleichsregelung eine Flächenkompensation als Ersatzaufforstung im
Verhältnis 1 : 1 durchzuführen.
Die Stadt Emmerich am Rhein wird dazu
eine sich in ihrem Eigentum befindende Fläche mit einer Größe von ca. 3.812 qm
am Plagweg (Flurstücke 38 und 39, Flur 8, Gemarkung Elten) zur Verfügung
stellen, auf der die Kirche ihren Aufforstungsverpflichtungen nachkommen kann.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme auf Kosten der Kirchengemeinde in Abstimmung
mit dem Forstamt im Winter 2011, spätestens aber im Jahr 2012 durchführen zu
lassen.
Weiterhin stellt die Stadt Emmerich am
Rhein der Kath. Kirchengemeinde St. Vitus Hochelten in Aussicht, die
Verkehrssicherung und die Pflege der auf dem Flurstück 239, Flur 9, Gemarkung
Elten anzulegenden Grünfläche zu übernehmen.
Zu 2)
Im Zuge der einfachen Bürgerbeteiligung
werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen einer
öffentlichen Bekanntmachung dargelegt und darauf hingewiesen, dass Gelegenheit
besteht, sich innerhalb einer angemessenen Frist über die Planungsvorstellungen
zu informieren, diese mit den zuständigen Vertretern der Verwaltung zu erörtern
und hierzu Stellungnahmen vorzubringen.
Zu diesem Zweck werden die Planunterlagen innerhalb des in der öffentlichen Bekanntmachung anzugebenden Zeitraums im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – zur Einsichtnahme und Erläuterung vorgehalten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter