Betreff
Fortschreibung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf,
hier: Bericht über den Verfahrensablauf
Vorlage
05 - 15 0461/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht über den zeitlichen Verfahrensablauf für die Fortführung des Regionalplanes des Regierungsbezirkes Düsseldorf zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Stadt Emmerich am Rhein hat sich in ihrer städtebaulichen Entwicklung an den regionalen Zielen der Raumordnung und Landesplanung im Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf zu orientieren. Der derzeit geltende Regionalplan ist der am 15.12.1999 in Kraft getretene „Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)“.

 

Grundlage für die Formulierung der Ziele der Raumordnung sind Analysen und Prognosen für die regionalen Entwicklungen. Von daher ist die Raumplanung als dynamischer Prozess zu verstehen, der u. a. auf Veränderungen der ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Situationen zu reagieren hat. Aus diesem Grunde ist turnusmäßig in einem Zeitraum von ca. 10 Jahren eine Fortschreibung der Regionalpläne vorgesehen. Die Bezirksregierung Düsseldorf bereitet derzeit die Fortführung ihres GEP 99 vor. Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist dabei eine Neuausrichtung der Planungsziele zu erwarten, die sich auf die Entwicklung in den einzelnen Gemeinden niederschlagen wird.

 

Das Gesamtverfahren für die Fortführung des Regionalplanes des Regierungsbezirkes Düsseldorf wird bis zur Rechtskraft des neuen Regionalplanes voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Im Vorlauf zum formellen Erarbeitungsverfahren nach Landesplanungsgesetz (LPlG) und Raumordnungsgesetz (ROG) wird dabei eine umfangreiche frühzeitige Einbeziehung der Kommunen und betroffenen Verbände in Form von Planergesprächen durchgeführt, um die anstehenden, regional z. T. unterschiedlichen Raumplanungsthemen herauszuarbeiten und Leitlinien als konzeptionelle Grundlage für die Erarbeitung eines Entwurfes für den neuen Regionalplan zu formulieren.

 

Das beiliegende Ablaufschema gibt die zeitliche Planung der Bezirksregierung für diesen Planungsprozess an. Danach haben nach der Auftaktveranstaltung am 03.09.2010, zu der die Bürgermeister der beteiligten Städte und Gemeinden eingeladen waren, im Zeitraum 11/2010 bis 02/2011 die ersten Gespräche der Bezirksregierung mit den kommunalen Planern und den Vertretern der betroffenen Verbände stattgefunden, um zunächst die anstehenden Themen zu eruieren. Hierbei hat der Kreis Kleve für seine kreisangehörigen Gemeinden eine Bündelungsfunktion übernommen, um den Interessen der im Vergleich zu den Ballungsräumen der Großstädte im Regierungsbezirk eher ländlich strukturierten Gemeinden eine lautere Stimme zu verleihen.

 

Derzeit werden themenbezogen Arbeitsgespräche als so genannte “Runde Tische“ bei der Bezirksregierung durchgeführt, an der die kommunalen Planer bei Interesse teilnehmen können. Folgende Themen werden dabei gesondert behandelt:

 

Großflächiger Einzelhandel

Kulturlandschaften

Aktionskarte Verkehr

Agrobusiness

Gewerbe, Industrie und Logistik

Energie

Siedlungsstruktur

Infrastrukturkosten

Brachflächen

Die in diesen Themengesprächen geäußerten Interessen und Anregungen werden durch die Regionalplanungsbehörde gesammelt und in Leitlinien als Grundlage für die Erarbeitung eines Entwurfes Regionalplanentwurfes gefasst.

 

Ein mittlerweile vorliegender konkreter Zeitablaufplan der Bezirksregierung sieht folgende Arbeitsschritte, Beschlussfassungen und Beteiligungen vor:

 

 

Dez. 2011:                             Beschluss eines Entwurfes der Leitlinien durch den

                                               Regionalrat

 

Jan./Feb. 2012:                     Beteiligung TÖBs und Öffentlichkeit zu den Leitlinien

 

Mrz. 2012:                              Beschluss der Leitlinien durch den Regionalrat

 

Mrz. bis Aug. 2012:               Einzelgespräche der Bezirksregierung mit den Kommunen zur Erarbeitung eines Regionalplanentwurfes

 

Mai bis Jul. 2012:                  Scoopingverfahren

 

bis Nov. 2012:                       Erstellung des Regionalplanentwurfes

 

Dez. 2012:                             Erarbeitungsbeschluss gem. § 19 LPlG durch den

                                               Regionalrat

 

Feb. bis Mai 2013:                Erstes Beteiligungsverfahren TÖB und Öffentlichkeit

                                               nach ROG

 

Aug. 2013:                              Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen

                                               1. Beteiligung

 

bis Okt. 2013:                        Überarbeitung des Regionalplanentwurfes

 

Nov. 2013 bis Jan 2014:       Zweites Beteiligungsverfahren TÖB und Öffentlichkeit nach ROG

 

Apr. 2014:                              Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen 2. Beteiligung

 

bis Okt. 2014:                        Überarbeitung des Regionalplanentwurfes

 

Dez. 2014:                             Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat

 

Jan. bis Mrz. 2015:               Anzeigeverfahren

 

Apr. 2015:                              RECHTSKRAFT

 

 

Die Verwaltung wird die zuständigen politischen Gremien zu gegebener Zeit an den Verfahrensschritten, bei denen die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu Stellungnahmen aufgefordert ist, beteiligen.

Weitere Informationen zu der anstehenden Regionalplanaufstellung sind dem „Startschusspapier“ der Bezirksregierung zu entnehmen, welches die im Rahmen der Regionalplanung anstehenden Problematiken umreißt und im Internet unter folgender Adresse herunter geladen werden kann: http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/service/papier_startschuss.pdf

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme wird im Leitbild nicht benannt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter