hier: Bericht über den Verfahrensablauf
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt
den Bericht über den zeitlichen Verfahrensablauf für die Fortführung des
Regionalplanes des Regierungsbezirkes Düsseldorf zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein hat sich in
ihrer städtebaulichen Entwicklung an den regionalen Zielen der Raumordnung und
Landesplanung im Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf zu orientieren.
Der derzeit geltende Regionalplan ist der am 15.12.1999 in Kraft getretene
„Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)“.
Grundlage für die Formulierung der Ziele
der Raumordnung sind Analysen und Prognosen für die regionalen Entwicklungen.
Von daher ist die Raumplanung als dynamischer Prozess zu verstehen, der u. a.
auf Veränderungen der ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen
Situationen zu reagieren hat. Aus diesem Grunde ist turnusmäßig in einem
Zeitraum von ca. 10 Jahren eine Fortschreibung der Regionalpläne vorgesehen. Die
Bezirksregierung Düsseldorf bereitet derzeit die Fortführung ihres GEP 99 vor.
Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist dabei eine
Neuausrichtung der Planungsziele zu erwarten, die sich auf die Entwicklung in
den einzelnen Gemeinden niederschlagen wird.
Das Gesamtverfahren für die Fortführung
des Regionalplanes des Regierungsbezirkes Düsseldorf wird bis zur Rechtskraft
des neuen Regionalplanes voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Im
Vorlauf zum formellen Erarbeitungsverfahren nach Landesplanungsgesetz (LPlG)
und Raumordnungsgesetz (ROG) wird dabei eine umfangreiche frühzeitige
Einbeziehung der Kommunen und betroffenen Verbände in Form von Planergesprächen
durchgeführt, um die anstehenden, regional z. T. unterschiedlichen
Raumplanungsthemen herauszuarbeiten und Leitlinien als konzeptionelle Grundlage
für die Erarbeitung eines Entwurfes für den neuen Regionalplan zu formulieren.
Das beiliegende Ablaufschema gibt die
zeitliche Planung der Bezirksregierung für diesen Planungsprozess an. Danach
haben nach der Auftaktveranstaltung am 03.09.2010, zu der die Bürgermeister der
beteiligten Städte und Gemeinden eingeladen waren, im Zeitraum 11/2010 bis
02/2011 die ersten Gespräche der Bezirksregierung mit den kommunalen Planern
und den Vertretern der betroffenen Verbände stattgefunden, um zunächst die
anstehenden Themen zu eruieren. Hierbei hat der Kreis Kleve für seine
kreisangehörigen Gemeinden eine Bündelungsfunktion übernommen, um den
Interessen der im Vergleich zu den Ballungsräumen der Großstädte im
Regierungsbezirk eher ländlich strukturierten Gemeinden eine lautere Stimme zu
verleihen.
Derzeit werden themenbezogen
Arbeitsgespräche als so genannte “Runde Tische“ bei der Bezirksregierung
durchgeführt, an der die kommunalen Planer bei Interesse teilnehmen können.
Folgende Themen werden dabei gesondert behandelt:
Großflächiger Einzelhandel
Kulturlandschaften
Aktionskarte Verkehr
Agrobusiness
Gewerbe, Industrie und Logistik
Energie
Siedlungsstruktur
Infrastrukturkosten
Brachflächen
Die in diesen Themengesprächen
geäußerten Interessen und Anregungen werden durch die Regionalplanungsbehörde
gesammelt und in Leitlinien als Grundlage für die Erarbeitung eines Entwurfes
Regionalplanentwurfes gefasst.
Ein mittlerweile vorliegender konkreter
Zeitablaufplan der Bezirksregierung sieht folgende Arbeitsschritte,
Beschlussfassungen und Beteiligungen vor:
Dez. 2011: Beschluss
eines Entwurfes der Leitlinien durch den
Regionalrat
Jan./Feb. 2012: Beteiligung
TÖBs und Öffentlichkeit zu den Leitlinien
Mrz. 2012: Beschluss der
Leitlinien durch den Regionalrat
Mrz. bis Aug. 2012: Einzelgespräche der Bezirksregierung mit den Kommunen zur
Erarbeitung eines Regionalplanentwurfes
Mai bis Jul. 2012: Scoopingverfahren
bis Nov. 2012: Erstellung des Regionalplanentwurfes
Dez. 2012: Erarbeitungsbeschluss
gem. § 19 LPlG durch den
Regionalrat
Feb. bis Mai 2013: Erstes Beteiligungsverfahren TÖB und Öffentlichkeit
nach
ROG
Aug. 2013: Erörterung der
eingegangenen Stellungnahmen
1.
Beteiligung
bis Okt. 2013: Überarbeitung des Regionalplanentwurfes
Nov. 2013 bis Jan 2014: Zweites Beteiligungsverfahren TÖB und Öffentlichkeit nach ROG
Apr. 2014: Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen 2. Beteiligung
bis Okt. 2014: Überarbeitung des Regionalplanentwurfes
Dez. 2014: Aufstellungsbeschluss durch den
Regionalrat
Jan. bis Mrz. 2015: Anzeigeverfahren
Apr. 2015: RECHTSKRAFT
Die Verwaltung wird die zuständigen
politischen Gremien zu gegebener Zeit an den Verfahrensschritten, bei denen die
Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu Stellungnahmen
aufgefordert ist, beteiligen.
Weitere Informationen zu der anstehenden Regionalplanaufstellung sind dem „Startschusspapier“ der Bezirksregierung zu entnehmen, welches die im Rahmen der Regionalplanung anstehenden Problematiken umreißt und im Internet unter folgender Adresse herunter geladen werden kann: http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/service/papier_startschuss.pdf
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme wird im Leitbild nicht benannt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter