hier: Eingabe des CDU-Ortsverbandes Praest
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, das bisherige
Bahnübergangsbeseitigungskonzept, vom 03.02.2009 (Vorlage-Nr. 05-14 1003/2008),
die BÜ-Beseitigungsmaßnahme von-der-Recke-Straße betreffend - in ihrer
Begründung jedoch ergänzt um die in dem Antrag dargelegten zusätzlichen
Gesichtspunkte - beizubehalten.
Sachdarstellung :
Der Rat hat die
der Vorlage beigefügte Eingabe Nr. 9/2011 vom CDU-Ortsverband Praest in seiner
Sitzung am 31.05.2011 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Das bisherige
Bahnübergangsbeseitigungskonzept der Stadt Emmerich am Rhein, beschlossen am
03.02.2009, Vorlage-Nr. 05-14 1003/2008, sieht als Ersatz für den Bahnübergang
eine vollwertige Eisenbahnüberführung vor.
Diese zentralörtliche Lage des
Ersatzbauwerkes für den landwirtschaftlichen Verkehr mit Großgeräten und
Lieferverkehren trägt dazu bei, diese Art Verkehre aus der Ortslage Praest
herauszuhalten.
Eine von der Verwaltung in Auftrag
gegebene Untersuchung zur Häufigkeit der Querung mit Landmaschinen ergab nach
Angaben der Landwirtschaftskammer, dass von den südlich der B 8 vorhandenen 11
Betrieben ca. 5 Betriebe regelmäßig die Bahnlinie im Bereich Praest queren, im
Mittel ca. 11 mal pro Tag (oder 1.686 Querungen pro Jahr). Sollte an der
von-der-Recke-Straße keine vollwertige Unterführung gebaut werden, würden sich
diese Verkehre auf die EÜ Broichstraße, EÜ Raiffeisenstraße sowie die SÜ
Baumannstraße verlagern und Wohnbereiche durchfahren. Aus Gründen der
Sicherheit / Lebensqualität der Wohnbevölkerung sollte dies vermieden werden.
Die vorliegende
Eingabe sollte dazu genutzt werden, die Antragsgründe Sicherheit / geringe
Umwege für den Schülerverkehr sowie für den Freizeitverkehr von und zur
Reithalle in die Argumentationsreihe für die beantragte vollwertige Lösung
aufzunehmen und im Rahmen der Planfeststellung vorzutragen.
Von daher ist
die Verwaltung der Auffassung, den im Bahnübergangbeseitigungskonzept
verabschiedeten Lösungsvorschlag einer vollwertigen Eisenbahnüberführung
beizubehalten. Dies aus Gründen der Sicherheit / Lebensqualität der
Wohnbevölkerung, möglichst geringer Umwege für die Landwirtschaft, den
Schülerverkehr sowie des starken Freizeitverkehres von und zur Reithalle.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 2.5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter