Betreff
Ersatzfinanzierung des freiwilligen Landeszuschusses für neue Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2011/2012
Vorlage
04 - 15 0475/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

Der JHA beschließt den angehenden Familienzentren St. Aldegundis und dem evangelischen Verbundfamilienzentrum ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 den fehlenden freiwilligen Landeszuschuss in Höhe von 12.000,00 € je Einrichtung und Jahr zu gewähren. Die freiwillige Förderung beläuft sich auf längstens 2 Jahre für die Dauer der Zertifizierungsphase.

 

Dieser Beschluss wird nur rechtskräftig, sofern das Land anerkennt, ab der Erreichung des Gütesiegels die gesetzliche Förderung der o.g. Familienzentren zu übernehmen.

 

 

Sachdarstellung :

Mit Stand Dezember 2009 wurde dem Jugendamtsbezirk Emmerich für das Kindergartenjahr 2010/2011 ein Ausbauziel für insgesamt 5 Familienzentren mitgeteilt. Die bisherigen Regelungen sahen eine Meldung der neuen Familienzentren für das Kindergartenjahr 2011/2012 bis zum 01.06.2011 vor. Die Meldung konnte aufgrund der fehlenden Informationen über die Planungsziele von Seiten des Landes nicht erfolgen. Mit Rundschreiben des LVR Nr.: 42/741/2011 vom 14.06.2011 liegt nunmehr die Mitteilung des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW darüber vor, dass angesichts der anstehenden parlamentarischen Beratungen des Gesetzesentwurfes zur KiBiz Revision ein weiterer Ausbau der Familienzentren erst im Kindergartenjahr 2012/2013 erfolgen kann.  Das Rundschreiben nebst Erlass des Ministeriums ist der Vorlage beigefügt.

 

Derzeit gibt es im Jugendamtsbezirk Emmerich zwei zertifizierte Familienzentren und ein weiteres in der Zertifizierungsphase. Zum Beginn dieses Jahres konnten die Tageseinrichtungen St. Aldegundis und der Verbund der Kindertageseinrichtungen Hansastraße/Gasthausstraße mit der Evangelischen Familienbildungsstätte als weitere Familienzentren, die an den Start gehen, gewonnen werden. Die Anerkennung des Familienzentrums St. Aldegundis durch den JHA erfolge bereits in der Sitzung vom 03.11.2010. Die Anerkennung des evangelischen Familienzentrums ist Programm der Sitzung.

 

Das Jugendamt der Stadt Emmerich hat sich, wie die meistern Jugendämter in NRW,  auf die Aussage des Landes bezüglich der Anzahl der Planungsziele verlassen. Insoweit wurden intensive Gespräche mit den Kindertageseinrichtungen geführt. Die Kindertageseinrichtungen St. Aldegundis und der Verbund der evangelischen Einrichtungen haben bereits Aufgaben eines Familienzentrums übernommen in der Annahme, dass die freiwillige Förderung zum 01.08.2011 geregelt ist.  Beide angehenden Familienzentren wurden in das Projekt „Pro Kids“ mit aufgenommen. Projekte und Angebote für das Kindergartenjahr 2011/2012 wurden bereits entwickelt. 

 

Die Entscheidung des Ministeriums, nunmehr für das Kindergartenjahr 2011/2012 keine freiwillige Förderung für neue Familienzentren zu bewilligen, führt zu großen Irritationen auf Seiten der betroffenen Kindertageseinrichtungen und des Jugendamtes. Aufgrund der Vielzahl der Planungsunsicherheiten im Ausbau U 3 und nunmehr ausgeweitet auf den Bereich der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren, ist das Jugendamt Emmerich nicht mehr in der Lage mit den Einrichtungen und Trägern verbindliche Zukunftsplanungen zu realisieren.  Die Motivation der beteiligten  Einrichtungsleiterinnen, Erzieherinnen, Trägervertretern und Mitarbeiter des Jugendamtes aufrecht zu erhalten, ist unter diesen Umständen sehr schwierig und nur aufgrund der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten möglich.

 

Da die Einrichtungen und Träger in Vertrauen auf die freiwillige Förderung zum 01.08.2011 bereits mit den Weiterentwicklungsarbeiten gestartet haben, schlägt das Jugendamt Emmerich vor, den vom Land NRW fehlenden freiwilligen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 € je Familienzentrum jährlich für die Dauer von höchstens 2 Jahren aus kommunalen Mitteln zu finanzieren.  Allerdings soll

der Beschluss nur rechtskräftig werden, sofern das Land anerkennt, ab der Erreichung des Gütesiegels die gesetzliche Förderung der Familienzentren zu übernehmen.  Diesbezüglich wurde eine Anfrage an den Landschaftsverband Rheinland,  mit Bitte um  Weiterleitung an das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gestellt, in der Hoffnung, dass bis zur Tagung des JHA eine Entscheidung vorliegt.

 

Im Haushaltsjahr 2011 würde für die Zeit vom 01.08. bis 31.12.2011 ein anteiliger Zuschuss für beide Einrichtungen in Höhe von insgesamt 10.000,00 € anfallen.  Mittel hierfür stehen zur Verfügung. Für die nächsten Haushaltsjahre werden dann entsprechende Mittel einkalkuliert.

 

Ergänzend wird noch mitgeteilt, dass zusätzlich zum Ausfall des freiwilligen Landeszuschusses noch der kommunale Anteil  i.H.v  6.000,00 € jährlich pro Familienzentrum in der Zertifizierungsphase zu finanzieren ist (s.auch JHA-Beschluss vom 09.06.2009).

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2011 nicht vorgesehen, die Mehrausgabe wird aber durch Ausgabeeinsparung an gleicher Stelle (Produkt 1.100.06.01.01 Sachkonto 53180000) gedeckt. 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

Der Bürgermeister