Beschlussvorschlag
Der JHA beschließt den angehenden
Familienzentren St. Aldegundis und dem evangelischen Verbundfamilienzentrum ab
dem Kindergartenjahr 2011/2012 den fehlenden freiwilligen Landeszuschuss in
Höhe von 12.000,00 € je Einrichtung und Jahr zu gewähren. Die freiwillige
Förderung beläuft sich auf längstens 2 Jahre für die Dauer der
Zertifizierungsphase.
Dieser Beschluss wird nur rechtskräftig,
sofern das Land anerkennt, ab der Erreichung des Gütesiegels die gesetzliche
Förderung der o.g. Familienzentren zu übernehmen.
Sachdarstellung :
Mit Stand Dezember 2009 wurde dem
Jugendamtsbezirk Emmerich für das Kindergartenjahr 2010/2011 ein Ausbauziel für
insgesamt 5 Familienzentren mitgeteilt. Die bisherigen Regelungen sahen eine
Meldung der neuen Familienzentren für das Kindergartenjahr 2011/2012 bis zum
01.06.2011 vor. Die Meldung konnte aufgrund der fehlenden Informationen über
die Planungsziele von Seiten des Landes nicht erfolgen. Mit Rundschreiben des
LVR Nr.: 42/741/2011 vom 14.06.2011 liegt nunmehr die Mitteilung des
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW darüber vor, dass
angesichts der anstehenden parlamentarischen Beratungen des Gesetzesentwurfes
zur KiBiz Revision ein weiterer Ausbau der Familienzentren erst im Kindergartenjahr
2012/2013 erfolgen kann. Das Rundschreiben
nebst Erlass des Ministeriums ist der Vorlage beigefügt.
Derzeit gibt es im Jugendamtsbezirk
Emmerich zwei zertifizierte Familienzentren und ein weiteres in der
Zertifizierungsphase. Zum Beginn dieses Jahres konnten die
Tageseinrichtungen St. Aldegundis und der Verbund der Kindertageseinrichtungen
Hansastraße/Gasthausstraße mit der Evangelischen Familienbildungsstätte als
weitere Familienzentren, die an den Start gehen, gewonnen werden. Die
Anerkennung des Familienzentrums St. Aldegundis durch den JHA erfolge bereits
in der Sitzung vom 03.11.2010. Die Anerkennung des evangelischen
Familienzentrums ist Programm der Sitzung.
Das Jugendamt der Stadt Emmerich hat
sich, wie die meistern Jugendämter in NRW,
auf die Aussage des Landes bezüglich der Anzahl der Planungsziele
verlassen. Insoweit wurden intensive Gespräche mit den Kindertageseinrichtungen
geführt. Die Kindertageseinrichtungen St. Aldegundis und der Verbund der
evangelischen Einrichtungen haben bereits Aufgaben eines Familienzentrums übernommen
in der Annahme, dass die freiwillige Förderung zum 01.08.2011 geregelt
ist. Beide angehenden Familienzentren
wurden in das Projekt „Pro Kids“ mit aufgenommen. Projekte und Angebote für das
Kindergartenjahr 2011/2012 wurden bereits entwickelt.
Die Entscheidung des Ministeriums,
nunmehr für das Kindergartenjahr 2011/2012 keine freiwillige Förderung für neue
Familienzentren zu bewilligen, führt zu großen Irritationen auf Seiten der
betroffenen Kindertageseinrichtungen und des Jugendamtes. Aufgrund der Vielzahl
der Planungsunsicherheiten im Ausbau U 3 und nunmehr ausgeweitet auf den
Bereich der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren,
ist das Jugendamt Emmerich nicht mehr in der Lage mit den Einrichtungen und
Trägern verbindliche Zukunftsplanungen zu realisieren. Die Motivation der beteiligten Einrichtungsleiterinnen, Erzieherinnen,
Trägervertretern und Mitarbeiter des Jugendamtes aufrecht zu erhalten, ist
unter diesen Umständen sehr schwierig und nur aufgrund der guten Zusammenarbeit
aller Beteiligten möglich.
Da die Einrichtungen und Träger in
Vertrauen auf die freiwillige Förderung zum 01.08.2011 bereits mit den
Weiterentwicklungsarbeiten gestartet haben, schlägt das Jugendamt Emmerich vor,
den vom Land NRW fehlenden freiwilligen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 € je
Familienzentrum jährlich für die Dauer von höchstens 2 Jahren aus kommunalen
Mitteln zu finanzieren. Allerdings soll
der Beschluss nur rechtskräftig werden,
sofern das Land anerkennt, ab der Erreichung des Gütesiegels die gesetzliche
Förderung der Familienzentren zu übernehmen.
Diesbezüglich wurde eine Anfrage an den Landschaftsverband
Rheinland, mit Bitte um Weiterleitung an das Ministerium für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur und Sport gestellt, in der Hoffnung, dass bis zur Tagung
des JHA eine Entscheidung vorliegt.
Im Haushaltsjahr 2011 würde für die Zeit
vom 01.08. bis 31.12.2011 ein anteiliger Zuschuss für beide Einrichtungen in
Höhe von insgesamt 10.000,00 € anfallen.
Mittel hierfür stehen zur Verfügung. Für die nächsten Haushaltsjahre
werden dann entsprechende Mittel einkalkuliert.
Ergänzend wird noch mitgeteilt, dass
zusätzlich zum Ausfall des freiwilligen Landeszuschusses noch der kommunale
Anteil i.H.v 6.000,00 € jährlich pro Familienzentrum in der
Zertifizierungsphase zu finanzieren ist (s.auch JHA-Beschluss vom 09.06.2009).
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2011 nicht vorgesehen, die
Mehrausgabe wird aber durch Ausgabeeinsparung an gleicher Stelle (Produkt
1.100.06.01.01 Sachkonto 53180000) gedeckt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Der Bürgermeister